# Workflow Mandantenkommunikation

> Mandantenkommunikation im Plugin insolvenzrecht: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten.

- Skill: `majiayu000/workflow-mandantenkommunikation` (Agent Skill, multi-file: 2 files)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add majiayu000/workflow-mandantenkommunikation`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/majiayu000/workflow-mandantenkommunikation/raw
- Safety review: pending (external: skill-scanner PASS, skillspector PASS)
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Productivity
- Author: majiayu000 (https://skillmd.com/u/majiayu000)
- Updated: 2026-09-09
- Page: https://skillmd.com/skills/majiayu000/workflow-mandantenkommunikation

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# Mandantenkommunikation

## Aufgabe
Dieser Workflow-Skill für `insolvenzrecht` Mandantenkommunikation im Plugin insolvenzrecht: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten.. Er ist dazu da, den Nutzer schneller und sicherer in die richtige Bearbeitung zu führen.

## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:

1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?

## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.

## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.

## Mandantenbrief-Bausteine Insolvenzrecht
- **Adressat:** Geschäftsführer / Vorstand persönlich (Hinweis auf persönliche Haftung), in CC keine Vertraulichkeitsbedenken (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB).
- **Eröffnung:** "In dem Mandat … / In Sachen Insolvenzantrag/Sanierung … senden wir Ihnen folgende Einschätzung."
- **Inhalt nach Triage-Ergebnis:**
  - Status: liegt eine materielle Insolvenz vor (§§ 17, 18, 19 InsO)?
  - Frist: Antragspflicht § 15a InsO — 3 Wochen ab Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen ab Überschuldung; bei Aussichtslosigkeit der Sanierung kürzer.
  - Haftung: persönliche Haftung Geschäftsführer für verspäteten Antrag (§ 15a Abs. 4 InsO Strafbarkeit; § 15b InsO Zahlungsverbot und Erstattungspflicht für nach Insolvenzreife erfolgte Zahlungen, ehemals § 64 GmbHG).
  - Alternativen: Eigenverwaltung § 270 InsO, Schutzschirm § 270d InsO, StaRUG (nur drohende ZU § 18 InsO).
- **Empfehlung:** klare Handlungsoption — antragstellen, Sanierungskonzept, Beraterhinzuziehung.
- **Nächste Schritte mit konkreter Frist:** Tag der nächsten Besprechung, Liste der benötigten Unterlagen.
- **Kostenhinweis:** Hinweis auf RVG / Honorarvereinbarung; bei Insolvenz Gerichtsverfahren-Wertgebühr nach RVG, vorinsolvenzliche Beratung nach Honorarvereinbarung.

## Heikle Themen
- **Verschwiegenheit § 43a BRAO:** Mandantengeheimnis auch nach Insolvenzeröffnung; Verwalter wird nicht automatisch Mandant.
- **Aufklärungspflicht:** Geschäftsführer ist über § 15a, § 15b InsO und § 266a StGB (Sozialversicherungsbeiträge) ausdrücklich aufzuklären — Beweissicherung der Aufklärung (E-Mail, Protokoll).
- **Eilkommunikation:** Bei akuter Antragspflicht keine Beratung nur per E-Mail; telefonische Aufklärung dokumentieren.

