# Fachanwalt Familienrecht Unterhaltsberechnung

> Kindes- und Ehegattenunterhalt vollständig berechnen: Mandant trennt sich oder wurde getrennt und will Unterhaltshoehe festlegen. Normen: §§ 1601 ff. BGB (Kindesunterhalt), § 1361 BGB (Trennungsunterhalt), §§ 1569 ff. BGB (nachehelicher Unterhalt), § 1574 BGB (Erwerbsobliegenheit). Prüfraster: Bereinigtes Nettoeinkommen, Halbteilungsgrundsatz, Selbstbehalt, Mangelfall, fiktives Einkommen bei Obliegenheitsverletzung. Output Unterhalts-Berechnung mit Rechenschritten. Abgrenzung: Duesseldorfer-Tabelle Übersicht siehe unterhalt-duesseldorfer-tabelle; Versorgungsausgleich siehe fachanwalt-familienrecht-versorgungsausgleich.

- Skill: `thomasmoreai/fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add thomasmoreai/fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/thomasmoreai/fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung/raw
- Safety review: PASS (external: skill-scanner PASS, skillspector PASS)
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- License: Apache-2.0
- Author: ThomasMoreAI (https://skillmd.com/u/thomasmoreai)
- Updated: 2026-09-17
- Page: https://skillmd.com/skills/thomasmoreai/fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung

---


# Unterhaltsberechnung

## Aktuelle Rechtsprechung (verifiziert, Stand 05/2026)

- BGH, Beschluss vom 22.01.2025 - XII ZB 148/24: Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des unterhaltspflichtigen Kindes beim Elternunterhalt; Familienselbstbehalt bei verheirateten Unterhaltspflichtigen (§ 1603 Abs. 1 BGB, § 94 Abs. 1a SGB XII). Quelle: bundesgerichtshof.de bzw. dejure.org vor Verwendung verifizieren.
- Düsseldorfer Tabelle 2026 in Kraft seit 01.01.2026 (Pressemitteilung OLG Düsseldorf vom 01.12.2025); Mindestunterhalt § 1612a BGB: EUR 486 / EUR 558 / EUR 653 (Altersstufen 1-3).
- Weitere Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesgerichtshof.de, dejure.org, openjur.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Kaltstart-Rückfragen

1. Welche Art von Unterhalt — Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) oder Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB)?
2. Wie ist die Einkommenssituation beider Beteiligter — Arbeitnehmer, Selbständig, Arbeitslos? Letzte 12 Monate Einkommen erforderlich, bei Selbständigen drei Jahre.
3. Wie viele Unterhaltsberechtigte und in welcher Rangfolge (§ 1609 BGB) — minderjährige Kinder, Mutter eines nichtehelichen Kindes, Ehegatte?
4. Trennungszeitpunkt, Rechtshängigkeit Scheidungsantrag, Rechtskraft Scheidung — Stichtage für Trennungs- bzw. Nachehelichen Unterhalt?
5. Liegt eine Ehe von kurzer Dauer (§ 1579 Nr. 1 BGB) oder Verwirkungstatbestand (§ 1579 BGB) vor?

## Anspruchsgrundlagen

| Unterhaltsart | Anspruchsgrundlage | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Kindesunterhalt minderjährig | §§ 1601, 1612a BGB Düsseldorfer Tabelle | Privilegierter Mindestunterhalt § 1612a BGB |
| Volljährigenunterhalt | §§ 1601, 1610 BGB | Bedürftigkeitsprüfung Ausbildung |
| Trennungsunterhalt | § 1361 BGB | Bis Rechtskraft Scheidung |
| Betreuungsunterhalt nach Scheidung | § 1570 BGB | Mindestens bis 3. Lebensjahr Kind |
| Aufstockungsunterhalt | § 1573 Abs. 2 BGB | Differenz zum eheangepassten Lebensbedarf |
| Krankheitsunterhalt | § 1572 BGB | Krankheitsbedingt erwerbsunfähig |

- Bereinigtes Nettoeinkommen: Brutto − Steuern − Sozialabgaben − berufsbedingte Aufwendungen (5 % pauschal, mindestens 50 EUR höchstens 150 EUR — st. Rspr.) − Vorsorgeaufwendungen (bis 4 % Bruttoeinkommen Altersvorsorge).
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Erwerbsobliegenheit § 1574 BGB — fiktives Einkommen bei vorwerfbarer Untätigkeit.
- Selbstbehalt nach Duesseldorfer Tabelle Anmerkung A — die konkreten Sätze (notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjaehrigen Kindern, angemessener Selbstbehalt gegenüber Ehegatten und volljaehrigen Kindern) werden in der Duesseldorfer Tabelle jaehrlich neu festgelegt; immer aktuelle Fassung des laufenden Jahres heranziehen, z.B. über OLG Duesseldorf Pressestelle oder unterhalt.net.
- Rangfolge § 1609 BGB: 1. minderjährige unverheiratete Kinder + privilegierte Volljährige, 2. Elternteile betreuender Kinder, 3. Ehegatten ab Ehe über kurze Zeit, 4. nicht privilegierte Volljährige, 5. andere Verwandte.
- Bei Mangelfall (Einkommen reicht nicht für alle Berechtigten): Mangelverteilung nach Quoten innerhalb desselben Rangs.

- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

## Beweislast

- Unterhaltsberechtigter trägt Beweislast für Bedürftigkeit und Anspruchsvoraussetzungen.
- Unterhaltspflichtiger trägt Beweislast für Leistungsfähigkeit und für negative Anspruchsvoraussetzungen (Verwirkung § 1579 BGB).
- Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB — wechselseitig alle zwei Jahre, mit Belegen Steuerbescheid Gehaltsnachweise.

## Berechnungsschema Kindesunterhalt

```
1. Bruttoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen letzte 12 Monate
2. - Steuern - SV-Beitraege - berufsbedingte Aufwendungen 5 %
3. = bereinigtes Nettoeinkommen
4. Einkommensgruppe aus Duesseldorfer Tabelle ablesen
5. Tabellenwert nach Altersstufe (0-5 / 6-11 / 12-17 / volljaehrig)
6. - haelftiges Kindergeld bei minderjaehrigen § 1612b BGB
7. = Zahlbetrag
```

## Schreibvorlage Auskunftsanforderung § 1605 BGB

```
Sehr geehrte Frau Kollegin sehr geehrter Herr Kollege

namens und in Vollmacht unseres Mandanten fordern wir Ihren Mandanten
auf binnen vier Wochen Auskunft nach § 1605 BGB ueber seine
Einkommens- und Vermoegensverhaeltnisse zu erteilen mit Belegen

1. Einkommensteuerbescheide letzte drei Jahre
2. Gehaltsabrechnungen letzte 12 Monate
3. bei Selbstaendigkeit BWA der letzten drei Jahre
4. Aufstellung der Vermoegenswerte und Verbindlichkeiten

Andernfalls werden wir Stufenklage § 254 ZPO erheben.

Mit kollegialen Gruessen
```

## Übergabe

- Bei Verweigerung Auskunft: Stufenklage Familiengericht; Unterhaltssache § 231 FamFG; oertliche Zuständigkeit § 232 FamFG; sachliche Zuständigkeit §§ 23a Abs. 1 Nr. 1, 23b GVG.
- Bei einstweiligem Regelungsbedarf einstweilige Anordnung § 246 FamFG (Trennungsunterhalt).
- Bei Verfahrenskostenhilfe Anlage § 117 ZPO ausfüllen.
- Anschluss bei Trennung: Skill `fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen`.

