# Gesellschafts Compliance

> Gesellschafts-Compliance-Tracker – Initialisierung, Fälligkeitsbericht, Status-Update, Gesundheits-Audit, Export. Pflegt eine compliance-tracker.yaml aus der Gesellschaftstabelle, berechnet Einreichungsfristen nach Rechtsträger und Rechtsordnung und zeigt auf, was in den nächsten 30/60/90 Tagen fällig ist. Trigger: "Gesellschafts-Compliance", "Einreichungsfristen", "Bilanzpublizität", "Transparenzregister", "Jahresabschluss einreichen", "was ist fällig".

- Skill: `thomasmoreai/gesellschafts-compliance` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add thomasmoreai/gesellschafts-compliance`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/thomasmoreai/gesellschafts-compliance/raw
- Safety review: PASS (external: skill-scanner PASS, skillspector PASS)
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Security
- License: Apache-2.0
- Author: ThomasMoreAI (https://skillmd.com/u/thomasmoreai)
- Updated: 2026-09-17
- Page: https://skillmd.com/skills/thomasmoreai/gesellschafts-compliance

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# Gesellschafts-Compliance (§ 325 HGB Bilanzpublizität; § 20 GwG Transparenzregister)

## Kernsachverhalt

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterliegen einer Vielzahl periodisch wiederkehrender gesellschaftsrechtlicher und handelsrechtlicher Pflichten: Jahresabschluss-Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB), Einreichung der aktuellen Gesellschafterliste beim Handelsregister (§ 40 GmbHG), Meldung wirtschaftlich Berechtigter beim Transparenzregister (§ 20 GwG) sowie — bei prüfungspflichtigen Gesellschaften — Jahresabschlussprüfung (§ 316 HGB). Verstöße gegen diese Pflichten haben unterschiedliche Konsequenzen: Ordnungsgeldverfahren (§ 335 HGB), Bußgelder (§§ 56 f. GwG), strafrechtliche Risiken (§ 331 HGB) und — bei veralteter Gesellschafterliste — Gefährdung des gutgläubigen Erwerbs (§ 16 Abs. 3 GmbHG).

Dieser Skill pflegt einen einzigen YAML-Tracker für alle Gesellschaften eines Mandanten und berechnet, was wann und für wen fällig ist.

## Kaltstart-Rückfragen

Vor der Tracker-Initialisierung sind folgende Angaben erforderlich:

1. **Gesellschaftstabelle:** Welche Gesellschaften sind zu erfassen (Name, Rechtsform, Handelsregisternummer, Registergericht, Gründungsdatum, Geschäftsjahresende)?
2. **Größenklassen:** Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmerzahl für jede GmbH/AG (§ 267 HGB) — um Prüfungspflicht und Offenlegungsumfang zu bestimmen?
3. **Letzter Einreichungsstand:** Wann wurde der Jahresabschluss zuletzt beim Bundesanzeiger eingereicht? Liegt die aktuelle Gesellschafterliste beim Handelsregister?
4. **Transparenzregister:** Sind wirtschaftlich Berechtigte (§ 3 GwG) im Transparenzregister eingetragen oder gilt eine Eintragungsausnahme nach § 20 Abs. 2 GwG (Eintragung im Handelsregister)?
5. **Konzernstruktur:** Gibt es Mutter-Tochter-Verhältnisse, die einen Konzernabschluss nach §§ 290 ff. HGB auslösen könnten?
6. **Ruhende oder aufzulösende Gesellschaften:** Sind Gesellschaften betrieblich inaktiv? Sollen sie aufgelöst werden (§ 65 GmbHG, §§ 264 ff. AktG)?
7. **Ausländische Tochtergesellschaften:** Gibt es § 325a HGB-Pflichten für ausländische Tochtergesellschaften?
8. **Berichtszeitraum:** 30, 60 oder 90 Tage für den Fälligkeitsbericht?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

## Rechtlicher Rahmen

### Normtexte mit Auszügen

**§ 325 Abs. 1 HGB — Bilanzpublizität (Offenlegungspflicht)**
> "Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben [...] den Jahresabschluss und den Lagebericht [...] beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einzureichen."

Frist: § 325 Abs. 1a HGB — spätestens 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) können vereinfachte Unterlagen einreichen; nur Bilanz und Anhang, kein GuV-Ausweis.

**§ 335 HGB — Ordnungsgeldverfahren**
> Wer § 325 HGB verletzt, kann vom Bundesamt für Justiz (BfJ) zur Einreichung angehalten und mit Ordnungsgeld belegt werden. Mindestordnungsgeld: 2.500 EUR; Maximum: 25.000 EUR je Verstoß. Verfahren beginnt von Amts wegen, sobald fristgerecht keine Einreichung erfolgt.

**§ 40 GmbHG — Gesellschafterliste**
> "Notare, die in Angelegenheiten der Gesellschaft tätig werden, haben [...] eine von ihnen unterschriebene, aktualisierte Gesellschafterliste [...] zum Handelsregister einzureichen."

Frist: unverzüglich nach jeder Änderung (Abtretung, Kapitalerhöhung, Erbfolge). Pflicht des Notars bei notarieller Beurkundung; sonst Geschäftsführer (§ 40 Abs. 2 GmbHG). Konsequenz veralteter Liste: Gutgläubiger Erwerb nach § 16 Abs. 3 GmbHG kann zustande kommen, wenn Erwerber auf die unrichtige Liste vertraut.

**§ 16 Abs. 3 GmbHG — Gutgläubiger Erwerb**
> "Ist die im Handelsregister eingetragene Gesellschafterliste unrichtig, so kann ein Erwerber, der auf die Richtigkeit der Liste vertraut, gutgläubig Anteile erwerben."

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

**§§ 18 ff., 20 GwG — Transparenzregister**
> § 20 GwG verpflichtet juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, die wirtschaftlich Berechtigten (§ 3 GwG) beim Transparenzregister anzumelden.

Frist: 2 Wochen nach Änderung der Beteiligungsverhältnisse. Ausnahme: § 20 Abs. 2 GwG — Eintragungspflicht gilt nicht, wenn die wirtschaftlich Berechtigten bereits aus öffentlich zugänglichen Registern (Handelsregister, Genossenschaftsregister) erkennbar sind. Seit 01.08.2021 ist das Transparenzregister ein Vollregister (keine reine Auffangfunktion mehr); § 59 Abs. 1 GwG: Übergangsfrist bis 31.03.2022 für GmbH.

**§ 267 HGB — Größenklassen**

| Klasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt) |
|---|---|---|---|
| Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) | ≤ 7.500.000 EUR | ≤ 15.000.000 EUR | ≤ 50 |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) | ≤ 25.000.000 EUR | ≤ 50.000.000 EUR | ≤ 250 |
| Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) | > 25.000.000 EUR | > 50.000.000 EUR | > 250 |

Zwei von drei Merkmalen müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein (§ 267 Abs. 4 HGB). `[Modellwissen — Schwellenwerte beim BfJ/Unternehmensregister bestätigen]`

**§ 316 HGB — Prüfungspflicht**
> "Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine Kapitalgesellschaften sind, sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen."

Gilt für alle AG (keine Größenklassenausnahme). GmbH: Prüfungspflicht ab mittelgroß. Ohne Testierung darf der Abschluss nicht festgestellt werden.

**§ 290 HGB — Konzernabschlusspflicht**
> "Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese Kapitalgesellschaft auf eine andere Gesellschaft einen beherrschenden Einfluss ausüben kann."

**§ 325a HGB — Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften**
> Bestimmte ausländische Gesellschaften mit Zweigniederlassung in Deutschland müssen Jahresabschlüsse in Deutschland offenlegen.

### Leitentscheidungen

| Gericht | Aktenzeichen | Fundstelle | Relevanz |
|---|---|---|---|
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |

## Prüfschema: Compliance-Initialisierung und laufender Betrieb


**Vorab:** Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

| Schritt | Prüfungspunkt | Inhalt | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1 | Gesellschaftserfassung | Alle Gesellschaften mit Rechtsform, HR-Nummer, Gründungsdatum, GJ-Ende erfasst? | Vollständige Gesellschaftsliste als Basis des Trackers |
| 2 | Größenklassenbestimmung | § 267 HGB: Bilanzsumme, Umsatz, Arbeitnehmer für jede GmbH/AG; zwei-Kriterien-Test an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen | Festlegung der Offenlegungspflicht und des Prüfungsumfangs |
| 3 | Prüfungspflicht | § 316 HGB: AG (immer); GmbH mittelgroß/groß; Stiftungen / Genossenschaften nach §§ 340, 341 HGB? | Bestellung Abschlussprüfer vor GJ-Ende; Listenmandant: Jahresplan |
| 4 | Offenlegungsfrist § 325 HGB | 12 Monate nach GJ-Ende; bei börsennotierter AG: 4 Monate (§ 325 Abs. 4 HGB)? | Fälligkeitsdaten in Tracker eintragen; Frühwarnung 90 Tage vor Frist |
| 5 | Gesellschafterliste § 40 GmbHG | Letzte Einreichung beim HR; Änderungen seit letzter Einreichung (Abtretungen, Kapitalerhöhungen, Erbfolgen)? | Unverzügliche Einreichung bei Änderung; Stichtag des aktuellen Standes notieren |
| 6 | Transparenzregister § 20 GwG | Wirtschaftlich Berechtigte eingetragen? Eintragungsausnahme § 20 Abs. 2 GwG geprüft? | Bei fehlender oder veralteter Eintragung: 2-Wochen-Frist nach Änderung beachten |
| 7 | Konzernabschluss § 290 HGB | Beherrschender Einfluss auf andere Gesellschaften? Befreiungsmöglichkeit §§ 291–293 HGB (Konzern-Muttergesellschaft im Ausland)? | Konzernabschluss-Pflicht oder Befreiungssachverhalt dokumentieren |
| 8 | Ruhende Gesellschaften | Gesellschaft operativ inaktiv? Auflösung geplant? Tragekosten berechnet (HR-Gebühren, Steuer, RA-Honorar)? | Auflösung bei wirtschaftlich sinnloser Fortführung empfehlen (§ 65 GmbHG) |
| 9 | Ordnungsgeldgefahr | Einreichungsfrist überschritten ohne Einreichung? BfJ-Verfahren bereits eingeleitet? | Sofortige Nachreichung + Stellungnahme zum Ordnungsgeldantrag |
| 10 | Status-Pflege | Alle erledigten Pflichten im Tracker mit Datum und Nachweis (Bundesanzeiger-Veröffentlichungsnummer, HR-Eintragungsdatum) aktualisiert? | Lückenloser Einreichungsnachweis für M&A-Due-Diligence und Behörden |
| 11 | 30/60/90-Tage-Vorschau | Welche Pflichten werden in den nächsten 30, 60 oder 90 Tagen fällig? | Fälligkeitsbericht für Mandant und Kanzleikalender |
| 12 | Jahresabschluss-Feststellung | Feststellung des Jahresabschlusses vor Offenlegung: bei GmbH durch Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 1 GmbHG); bei AG durch Vorstand + AR oder HV (§§ 172 f. AktG)? | Organübergreifende Terminplanung: Prüfung → Feststellung → Offenlegung |
| 13 | Jahresabschluss-Feststellungsfrist | § 264 Abs. 1 HGB: Kaufmännischer Jahresabschluss muss innerhalb der einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufgestellt werden | Bei GmbH: spätestens in 3 Monaten nach GJ-Ende (§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB, i.d.F. BilMoG) |
| 14 | Export und Reporting | Tracker exportiert als CSV / Tabelle für Mandant, Steuerberater, WP? | Jahresplanung mit externen Beratern abgestimmt |
| 15 | Audit-Nachverfolgung | Letzte Audit-Überprüfung > 12 Monate zurück? Transparenzregister nicht geprüft? | Gesundheits-Audit durchführen (Modus 4) |

## Beweislast

| Frage | Beweislast | Erläuterung |
|---|---|---|
| Fristgerechte Offenlegung § 325 HGB | Gesellschaft / gesetzlicher Vertreter | Nachweis durch Bundesanzeiger-Veröffentlichungsnummer und Datum |
| Gutgläubiger Erwerb § 16 Abs. 3 GmbHG | Erwerber muss Gutgläubigkeit darlegen | Unrichtigkeit der Liste: objektiv; Kenntnis des Erwerbers: subjektiv (Erwerber muss fehlendes Wissen beweisen) |
| Ordnungsgemäße Transparenzregister-Eintragung | Gesellschaft (Transparenzregister-Auszug als Nachweis) | Bußgeldverfahren: Behörde trägt Beweislast für den Verstoß; Gesellschaft muss Eintragung nachweisen |
| Prüfungspflicht besteht nicht (§ 316 HGB) | Gesellschaft (Nachweis Kleinunternehmen nach § 267 HGB) | Nachweis durch Jahresabschluss der zwei vorangegangenen Geschäftsjahre |
| Gesellschafterliste aktuell (§ 40 GmbHG) | Notar / Geschäftsführer | Nachweis durch aktuellen HR-Auszug mit Datumsangabe der letzten Änderung |

## Fristen und Verjährung

| Pflicht | Frist | Norm | Konsequenz bei Versäumnis |
|---|---|---|---|
| Jahresabschluss-Offenlegung | 12 Monate nach GJ-Ende | § 325 Abs. 1a HGB | Ordnungsgeldverfahren BfJ (§ 335 HGB); mind. 2.500 EUR |
| Jahresabschluss-Offenlegung börsennotierte AG | 4 Monate nach GJ-Ende | § 325 Abs. 4 HGB | Zusätzlich WpHG-Sanktionen, MAR-Pflichten |
| Gesellschafterliste | Unverzüglich nach Änderung | § 40 GmbHG | Gutgläubiger Erwerb (§ 16 Abs. 3 GmbHG); Haftung Geschäftsführer |
| Transparenzregister-Eintragung | 2 Wochen nach Änderung | § 20 GwG | Bußgeld §§ 56 f. GwG bis 1.000.000 EUR (vorsätzlich) oder 500.000 EUR (fahrlässig) |
| Jahresabschluss-Aufstellung GmbH | 3 Monate nach GJ-Ende | § 264 Abs. 1 S. 3 HGB | Pflichtverletzung Geschäftsführer; Schadensersatz § 43 GmbHG |
| HV-Einberufung AG | Binnen 8 Monate nach GJ-Ende | § 175 AktG | Ordnungswidrigkeitenrisiko; Aktionärsrechte gefährdet |
| Konzernabschluss-Offenlegung | 12 Monate nach GJ-Ende | § 325 HGB i.V.m. § 290 HGB | Ordnungsgeldverfahren BfJ |
| Ordnungsgeld-Widerspruch | 1 Monat nach Zustellung | § 335 Abs. 3 HGB | Ordnungsgeld wird bestandskräftig |
| Verjährung Ordnungsgeldbescheid | 3 Jahre (Verjährungsfrist OWiG) | § 31 OWiG | Nach Ablauf kein Vollzug mehr |

## Typische Gegenargumente

| Einwand | Begründung Gegenseite | Erwiderung |
|---|---|---|
| Kleine GmbH muss keinen GuV offenlegen | § 326 HGB: kleine GmbH nur Bilanz + Anhang | Richtig — aber Bilanz + Anhang müssen trotzdem fristgerecht eingereicht werden; häufig wird auch die verkürzte Offenlegung versäumt |
| Gesellschafterliste ist aktuell — Notar hat nicht gehandelt | Pflicht liegt beim Notar (§ 40 Abs. 1 GmbHG) | Bei eigener Erkenntnis der Änderung trifft den Geschäftsführer Subsidiärpflicht (§ 40 Abs. 2 GmbHG); Haftungsrisiko des GF prüfen |
| Transparenzregister-Eintragung entbehrlich wegen HR-Eintragung | § 20 Abs. 2 GwG: Mitteilung entbehrlich, wenn Angaben aus anderen Registern erkennbar | Seit 01.08.2021 Vollregister; Ausnahme gilt nur noch für exakt übereinstimmende Angaben; im Zweifel aktiv eingetragen lassen |
| Offenlegung verspätet, aber Ordnungsgeldverfahren noch nicht eingeleitet | Kein Schaden eingetreten | BfJ leitet Verfahren von Amts wegen ein; nachträgliche Einreichung mindert das Ordnungsgeld, hebt es aber nicht auf; unverzügliche Nachreichung + Erklärung einreichen |
| GJ nicht zum 31.12 — Frist läuft anders | Richtig: 12 Monate nach individuellem GJ-Ende | Tracker muss GJ-Ende je Gesellschaft individuell erfassen; Standardannahme 31.12. kann falsch sein |
| Prüfungspflicht entfällt, weil Gesellschaft geschrumpft | § 267 Abs. 4 HGB: Größenklassenwechsel erst nach zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen | Prüfungspflicht besteht noch ein weiteres Jahr nach Unterschreiten der Schwellen |

## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.

| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Compliance-Programm initialisierten oder pruefen | Compliance-Schema nach Checkliste; Template unten |
| Variante A — Kleines Unternehmen kein Budget fuer umfangreiches Programm | Minimalanforderungen-Compliance-Set statt Vollprogramm |
| Variante B — Branchenspezifische Anforderungen GwG DSGVO | Branchen-spezifisches Compliance-Modul einsetzen |
| Variante C — Bereits Ermittlungsverfahren laeuft | Compliance-Untersuchung als Verteidigung; Kooperation mit Behoerden |

Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.


## Schriftsatzbausteine

### Baustein 1: Widerspruch gegen Ordnungsgeldbescheid (§ 335 HGB)

```
An das
Bundesamt für Justiz
Referat IV 4
53094 Bonn

[Mandant / Gesellschaft]
[Anschrift]

[Ort, Datum]

Az. [Ordnungsgeldaktenzeichen]

Widerspruch gegen den Ordnungsgeldbescheid vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die [Gesellschaft], [HR-Nummer], [Anschrift], in der oben bezeichneten
Angelegenheit. Gegen den Ordnungsgeldbescheid vom [Datum], der unserer Mandantin am
[Datum] zugegangen ist, legen wir hiermit

                              W i d e r s p r u c h

ein.

Begründung:

Der Jahresabschluss der [Gesellschaft] für das Geschäftsjahr [Jahr] wurde am [Datum] beim
Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht. Der Bundesanzeiger-Veröffentlichungscode lautet:
[Code].

Die verspätete Einreichung ist auf [konkrete Begründung: Prüfungsverzögerung durch
Wirtschaftsprüfer / IT-Umstellung / externe Umstände] zurückzuführen, für die der
gesetzliche Vertreter keine Verantwortung trägt. Wir bitten, dies bei der
Ordnungsgeldbemessung zu berücksichtigen.

Wir bitten höflich, das Ordnungsgeldverfahren einzustellen und den Bescheid aufzuheben.

Mit freundlichen Grüßen
[Kanzlei / Name]
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin

Anlage: Bundesanzeiger-Veröffentlichungsbestätigung vom [Datum]
```

### Baustein 2: Aufforderungsschreiben an Geschäftsführer zur Einreichung Gesellschafterliste

```
An den Geschäftsführer
[Name GmbH]
[Anschrift]

[Ort, Datum]

Handelsregister-Einreichung der Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) — dringende Fristsetzung

Sehr geehrter Herr/Frau [Name],

in Ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der [Name GmbH] sind Sie gemäß § 40 Abs. 2
GmbHG verpflichtet, nach jeder Änderung der Beteiligungsverhältnisse eine aktualisierte
Gesellschafterliste unverzüglich zum Handelsregister einzureichen.

Die Abtretung der Geschäftsanteile des Herrn [Name] an [Erwerber] wurde am [Datum]
notariell beurkundet und ist noch nicht in der beim Handelsregister hinterlegten
Gesellschafterliste (Stand: [Datum]) eingetragen.

Wir fordern Sie auf, spätestens bis zum [Datum = 10 Tage] die aktualisierte
Gesellschafterliste beim Amtsgericht [Registergericht] zur Aufnahme in das
Handelsregister einzureichen.

Wir weisen darauf hin, dass eine nicht ordnungsgemäß eingetragene Gesellschafterliste
das Risiko eines gutgläubigen Erwerbs gemäß § 16 Abs. 3 GmbHG begründet.

Mit freundlichen Grüßen
[Kanzlei / Name]
```

--- vor Versand klaeren ---
1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.


### Baustein 3: Gesellschafts-Compliance-Tracker YAML (vollständig)

```yaml
# Gesellschafts-Compliance-Tracker
# Erstellt: [JJJJ-MM-TT]
# Zuletzt aktualisiert: [JJJJ-MM-TT]
# HINWEIS: Fristen sind nur Referenz — beim Bundesanzeiger/HR/TR bestätigen

metadaten:
  unternehmen: "[Konzern- / Mandantenname]"
  erstellt: "[Datum]"
  zuletzt_aktualisiert: "[Datum]"
  letztes_audit: null

gesellschaften:
  - name: "Alpha GmbH"
    typ: "GmbH"
    handelsregisternummer: "HRB 12345"
    registergericht: "Amtsgericht München"
    gruendungsdatum: "2015-01-10"
    status: "aktiv"
    groessenklasse: "mittelgroß § 267 Abs. 2 HGB"
    geschaeftsjahr_ende: "12-31"
    abschlusspruefung_pflicht: "ja"
    gesellschafter_liste_aktuell: "2025-11-15"
    notizen: "Abtretung März 2026 noch nicht eingetragen"

    pflichten:
      - typ: "Jahresabschluss § 325 HGB"
        faellig: "2026-12-31"
        faelligkeits_grundlage: "GJ-Ende 31.12.2025 + 12 Monate"
        zuletzt_eingereicht: "2025-10-15"
        status: "aktuell"
        notizen: "GJ 2025 bis 31.12.2026 einzureichen"

      - typ: "Gesellschafterliste § 40 GmbHG"
        faellig: "2026-04-05"
        faelligkeits_grundlage: "Unverzüglich nach Abtretung März 2026"
        zuletzt_eingereicht: "2025-11-15"
        status: "überfällig"
        notizen: "Abtretung v. 20.03.2026 noch nicht eingetragen; GF aufgefordert"

      - typ: "Transparenzregister § 20 GwG"
        faellig: "2026-04-03"
        faelligkeits_grundlage: "Änderung wirtschaftlich Berechtigter März 2026 + 2 Wochen"
        zuletzt_eingereicht: "2025-11-15"
        status: "überfällig"
        notizen: "Neuer wirtschaftlich Berechtigter nach Abtretung"

      - typ: "Jahresabschlussprüfung § 316 HGB"
        faellig: "2026-05-31"
        faelligkeits_grundlage: "Vor Feststellung und Offenlegung GJ 2025"
        zuletzt_eingereicht: null
        status: "bald_fällig"
        notizen: "Prüfungsauftrag an KPMG erteilt 01.02.2026"
```

## Tracker-Datei (technische Beschreibung)

Pfad: `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/gesellschaftsrecht/gesellschaften/compliance-tracker.yaml`

**Status-Werte:**
- `aktuell` — eingereicht für laufende Periode; nichts fällig in 90 Tagen
- `bald_fällig` — fällig innerhalb von 90 Tagen
- `überfällig` — Fälligkeitsdatum überschritten ohne eingetragenes Einreichungsdatum
- `unbekannt` — keine Information; manuelle Bestätigung erforderlich

## Wichtiger Hinweis zu Fristen

> Die Einreichungsfristen spiegeln öffentlich verfügbare gesetzliche Anforderungen wider. Fristen und Anforderungen können sich ändern. **Fristen immer mit dem Bundesamt für Justiz (§ 335 HGB), dem Handelsregister oder dem Transparenzregister direkt bestätigen, bevor sie für Compliance-Zwecke verwendet werden.** `[Modellwissen — prüfen]`

## Modus 1: Initialisierung

Ohne Tracker oder mit `--rebuild`.

### Schritt 1: Gesellschaftstabelle laden

Aus Praxisprofil `## Gesellschafts-Compliance` → Gesellschaftstabelle. Falls vorhanden: direkt verwenden. Falls nicht: Kaltstart-Rückfragen stellen.

### Schritt 2: Für jede Gesellschaft Pflichten ermitteln

**GmbH — Standardpflichten:**

| Pflicht | Norm | Frist | Konsequenz bei Verstoß |
|---|---|---|---|
| Jahresabschluss Offenlegung | § 325 Abs. 1 HGB | 12 Monate nach GJ-Ende | Ordnungsgeld BfJ § 335 HGB (mind. 2.500 EUR) |
| Gesellschafterliste | § 40 GmbHG | Unverzüglich nach Änderung | Gutgläubiger Erwerb § 16 Abs. 3 GmbHG; Haftung GF § 43 GmbHG |
| Transparenzregister | § 20 GwG | 2 Wochen nach Änderung | Bußgeld §§ 56 f. GwG bis 1.000.000 EUR |
| Jahresabschlussprüfung | § 316 HGB | Vor Offenlegung (mittelgroß/groß) | Strafbarkeit § 331 HGB; keine Testierung |

**AG — Standardpflichten:**

| Pflicht | Norm | Frist |
|---|---|---|
| Jahresabschluss Offenlegung | § 325 HGB | 12 Monate; börsennotiert: 4 Monate |
| Prüfpflicht | § 316 HGB | Alle AG (keine Größenausnahme) |
| HV-Einberufung (Jahresabschluss) | § 175 AktG | Binnen 8 Monate nach GJ-Ende |
| Transparenzregister | § 20 GwG | 2 Wochen nach Änderung |

### Schritt 3: Tracker schreiben

Compliance-Tracker mit allen Gesellschaften und berechneten Pflichten generieren.

## Modus 2: Bericht

```
/gesellschaftsrecht:gesellschafts-compliance --bericht [--tage 30|60|90|180]
```

```
GESELLSCHAFTS-COMPLIANCE-BERICHT — [Datum]
[Unternehmensname]

ÜBERFÄLLIG ([N]):
  [Gesellschaft] / [Pflicht] — war fällig am [Datum]

FÄLLIG INNERHALB [N] TAGE ([N]):
  [Gesellschaft] / [Pflicht] — fällig [Datum]

KÜRZLICH EINGEREICHT ([N] in letzten 90 Tagen):
  [Gesellschaft] / [Pflicht] — eingereicht [Datum]

UNBEKANNTER STATUS ([N]):
  [Gesellschaft] / [Pflicht] — keine Information; direkt beim Registerführer bestätigen

TRANSPARENZREGISTER:
  Zuletzt geprüft: [Datum]
  Gesellschaften mit aktueller Eintragung: [N] von [N]
  Gesellschaften ohne Prüfung in letzten 12 Monaten: [Liste]
```

## Modus 3: Update

### Folgenreiche-Handlung-Sperre (Einreichung)

Falls Rolle **Nichtjurist**:
> Eine Jahresabschluss-Einreichung beim Bundesanzeiger oder eine Handelsregistereintragung hat rechtliche Konsequenzen. Vor Einreichung mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater besprechen. `[Prüfen]`

Manuelles Update:
> "Jahresabschluss der Alpha GmbH zum 31.12.2025 am 05.03.2026 beim Bundesanzeiger eingereicht."

Massen-Update: Wirtschaftsprüfer-Bericht oder HR-Auszug hochladen; Matching-Gesellschaften automatisch aktualisieren.

## Modus 4: Gesundheits-Audit

```
/gesellschaftsrecht:gesellschafts-compliance --audit
```

**Einreichungs-Compliance:** Überfällige und unbekannte Punkte.

**Gesellschaftsgesundheit:**
- Ruhende Gesellschaften: Auflösung (§ 65 GmbHG) sinnvoller als Weiterbetrieb?
- Fehlende Gründungsdaten: Fristberechnung unzuverlässig.
- Gesellschafterliste veraltet: Risiko gutgläubiger Erwerb (§ 16 Abs. 3 GmbHG).

**Transparenzregister-Lücken:** Gesellschaften ohne Eintragung oder ohne geprüfte Ausnahme.

**Bilanzpublizitäts-Lücken:** Offenlegung > 12 Monate zurück = Ordnungsgeldgefahr.

**Konzern-Pflichten:** § 290 HGB-Konzernabschluss-Pflicht; § 325a HGB für ausländische Töchter.

```
GESELLSCHAFTS-GESUNDHEITS-AUDIT — [Datum]

EINREICHUNGS-COMPLIANCE
  Überfällig: [N]
  Unbekannter Status: [N]

RUHENDE GESELLSCHAFTEN ([N])
  [Liste mit Alter und jährlichen Tragekosten]

TRANSPARENZREGISTER
  Nicht eingetragen / geprüft: [N] Gesellschaften

BILANZPUBLIZITÄT § 325 HGB
  Überfällig (>12 Monate): [N] Gesellschaften
  Ordnungsgeldgefahr BfJ: [Liste]

EMPFOHLENE MASSNAHMEN
  1. [Höchste Priorität]
  2. [etc.]
```

## Modus 5: Export

```
/gesellschaftsrecht:gesellschafts-compliance --export [--format csv|tabelle]
```

CSV-Spalten: `Gesellschaftsname, Typ, HR-Nummer, Registergericht, Gründungsdatum, Status, Größenklasse, GJ-Ende, Pflicht, Fällig, Zuletzt eingereicht, Notizen`

## Streitwert und Kosten

| Verstoß | Sanktionsrahmen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verspätete Offenlegung § 325 HGB | Ordnungsgeld 2.500 – 25.000 EUR je Verstoß; Wiederholung möglich | § 335 HGB |
| Verletzung Transparenzregisterpflicht (vorsätzlich) | Bußgeld bis 1.000.000 EUR | § 56 Abs. 1 GwG |
| Verletzung Transparenzregisterpflicht (fahrlässig) | Bußgeld bis 500.000 EUR | § 56 Abs. 1 GwG |
| Falsche Jahresabschlussunterlagen § 331 HGB | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe | § 331 HGB |
| Haftung GF für veraltete Gesellschafterliste | Schadensersatz nach § 43 GmbHG | § 43 GmbHG; § 16 Abs. 3 GmbHG |
| RA-Beratungshonorar Ordnungsgeldwiderspruch | Gegenstandswert = Ordnungsgeldbetrag; 2 Gebühren (§§ 13, 14 RVG) | RVG Nr. 2300 |

## Strategische Empfehlung

| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Mandant hat 10+ Gesellschaften und keine strukturierte Fristübersicht | Compliance-Tracker initialisieren; jährlicher Audit-Termin im Kanzleikalender; automatische 90-Tage-Frühwarnung |
| BfJ-Ordnungsgeldverfahren läuft | Sofortige Nachreichung + Widerspruch mit Begründung der Verspätungsursache; Ordnungsgeld wird bei unverzüglicher Nachreichung häufig reduziert |
| Abtretung ohne Notar / ohne Gesellschafterlisten-Update | Notar beauftragen; Gesellschafterliste unverzüglich einreichen; Transparenzregister-Meldung binnen 2 Wochen |
| M&A-Due-Diligence: Gesellschafterliste veraltet | Verkäufer-Garantie für ordnungsgemäße Gesellschafterliste verlangen; gutgläubigen Erwerb durch Dritte ausschließen; Closing-Bedingung: aktuelle HR-Liste |
| Größenklassenwechsel in Sichtweite | § 267 Abs. 4 HGB-Zweijahresregel prüfen; wenn zweites Jahr unter Schwellen: Prüfungspflicht entfällt; Prüfungsvertrag ggf. nicht verlängern |
| Ruhende Gesellschaft seit > 3 Jahren | Formale Auflösung (§ 65 GmbHG) prüfen; Kostenersparnis (HR-Gebühren, Buchhaltung, Steuern) gegen Auflösungsaufwand abwägen |

## Output-Template

**Adressat:** Mandant / Geschaeftsfuehrer / Complianceverantwortlicher — Tonfall: sachlich-strukturiert, handlungsorientiert

```
GESELLSCHAFTS-COMPLIANCE-BERICHT
Mandat/Praxis: [MANDATSCODE / PRAXISNAME]
Erstellt von: [NAME], [KANZLEI]
Datum: [TT.MM.JJJJ]
Berichtszeitraum: [DATUM] bis [DATUM]

> Vertraulich — Mandatsgeheimnis § 43a Abs. 2 BRAO.

--- PORTFOLIOÜBERSICHT ---
Gesellschaften gesamt: [N]
Status aktiv: [N] | ruhend: [N] | unbekannt: [N]

--- BILANZPUBLIZITAET § 325 HGB ---
Frist 12 Monate nach Geschaeftsjahresende

| Gesellschaft | GJ-Ende | Offenlegungsfrist | Eingereicht | Status |
|---|---|---|---|---|
| [NAME GmbH] | [TT.MM.JJJJ] | [TT.MM.JJJJ] | [TT.MM.JJJJ / OFFEN] | [OK / UEBERFAELLIG / ORDNUNGSGELD] |

Ordnungsgeldgefahr (§ 335 HGB): [N] Gesellschaften
Hoechstes Risiko: [NAME], ueberfaellig seit [N] Tagen (drohendes Ordnungsgeld: bis [BETRAG] EUR)

--- GESELLSCHAFTERLISTE § 40 GmbHG ---
Zuletzt eingereicht: [DATUM] / noch nicht eingereicht
Aendering: [BESCHREIBUNG] am [DATUM]
Handlungsbedarf: [JA — Notar beauftragen bis TT.MM.JJJJ / NEIN]

--- TRANSPARENZREGISTER §§ 18 ff. GwG ---
Beguenstigter(wirtschaftlich Berechtigter): [NAME], [BETEILIGUNG] %
Letztes Update: [DATUM]
Status: [AKTUELL / AENDERUNG ERFORDERLICH bis TT.MM.JJJJ]

--- PRÜFUNGSPFLICHT § 316 HGB ---
| Gesellschaft | Groessenklasse | Pruefungspflichtig | Pruefungsauftrag erteilt |
|---|---|---|---|
| [NAME] | [Gross / Mittel / Klein] | [JA / NEIN] | [DATUM / OFFEN] |

--- EMPFOHLENE MASSNAHMEN (PRIORISIERT) ---
1. [HOECHSTE PRIORITAET] — Frist: [DATUM] — verantwortlich: [PERSON]
2. [MITTLERE PRIORITAET] — Frist: [DATUM] — verantwortlich: [PERSON]
3. [NIEDRIGE PRIORITAET] — keine akute Frist

--- NAECHSTER AUDIT-TERMIN ---
[DATUM] (Empfehlung: jaehrlich, 90 Tage vor GJ-Ende)
```

## Rote Schwellen

- **Bilanzpublizitaet § 325 HGB > 12 Monate ueberfaellig** — Ordnungsgeldverfahren BfJ laeuft oder droht (§ 335 HGB: bis 25.000 EUR je Verstoß); sofort Jahresabschluss erstellen und einreichen.
- **Gesellschafterliste § 40 GmbHG nach Abtretung > 3 Wochen nicht eingereicht** — gutglaeuber Erwerb durch Dritte moeglich (§ 16 Abs. 3 GmbHG); Notar sofort beauftragen.
- **Transparenzregister-Eintrag nach Beteiligungsaenderung > 2 Wochen nicht aktualisiert** — Bußgeld bis 1.000.000 EUR (§ 56 Abs. 1 GwG).
- **Groessenklassenwechsel zur grossen Kapitalgesellschaft nicht erkannt** — Prüfungspflicht § 316 HGB gilt ab zweitem Jahr in Folge (§ 267 Abs. 4 HGB); Prüfungsauftrag erteilen.

## Anschluss-Skills

- `gesellschaftsrecht:gesellschaftsrecht-mandat-arbeitsbereich` — Mandatsworkspace für die betroffene Gesellschaft
- `gesellschaftsrecht:vollzugs-checkliste` — Gesellschafterliste und Transparenzregister als Vollzugspflicht bei M&A
- `gesellschaftsrecht:aufsichtsrat-protokoll` — Jahresabschluss-Billigung nach § 172 AktG protokollieren
- `gesellschaftsrecht:tabellenpruefung` — Compliance-Tabelle aus Jahresabschlussdaten prüfen

## Quellen und Zitierweise

- § 325 HGB (Bilanzpublizität / Offenlegungspflicht)
- § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren Bundesamt für Justiz)
- § 40 GmbHG (Gesellschafterliste)
- §§ 18 ff., 20 GwG (Transparenzregister)
- § 267 HGB (Größenklassen)
- § 316 HGB (Prüfungspflicht)
- § 16 Abs. 3 GmbHG (Gutgläubiger Erwerb)
- § 290 HGB (Konzernabschlusspflicht)
- § 264 Abs. 1 HGB (Aufstellungsfrist)

Zitierweise nach `../../references/zitierweise.md`.

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018, § 40 Rn. 3 ff. (Gesellschafterliste).
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Was dieser Skill nicht tut

- Er reicht keine Dokumente ein. Ausgabe ist Tracker und Aufgabenliste; Einreichung erfolgt durch Anwalt/Steuerberater.
- Er ruft keine Registerauszüge ab; er verfolgt, wann sie zuletzt bestätigt wurden.
- Er bestimmt nicht, ob eine Konzernabschluss-Pflicht besteht — das erfordert eine Analyse der tatsächlichen Konzernverhältnisse.
- Er ersetzt keine Steuerberatung (§ 316 HGB-Prüfung = Steuerberater/Wirtschaftsprüfer).

