# Gpai Systemisches Risiko Schwelle 10e25 Flop

> Anbieter eines sehr grossen Basismodells fragt: Haben wir die Schwelle für systemisches Risiko ueberschritten und welche Zusatzpflichten gelten dann? Art. 51 und 55 KI-VO GPAI systemisches Risiko. Prüfraster: Schwellenwert 10 hoch 25 FLOP Trainingsrechenleistung Notifikationspflicht Kommission Art. 52 Abs. 1. Zusatzpflichten Art. 55: Modellbewertungen Gegenmassnahmen Vorfallmeldung Cybersicherheit adversarielle Tests. Output: Pflichtenprogramm systemisches-Risiko mit Fristen und Nachweisdokumentation. Abgrenzung zu gpai-modelle-art-51-bis-55 (Basis-GPAI-Pflichten).

- Skill: `thomasmoreai/gpai-systemisches-risiko-schwelle-10e25-flop` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add thomasmoreai/gpai-systemisches-risiko-schwelle-10e25-flop`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/thomasmoreai/gpai-systemisches-risiko-schwelle-10e25-flop/raw
- Safety review: PASS (external: skill-scanner PASS, skillspector PASS)
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- License: Apache-2.0
- Author: ThomasMoreAI (https://skillmd.com/u/thomasmoreai)
- Updated: 2026-09-17
- Page: https://skillmd.com/skills/thomasmoreai/gpai-systemisches-risiko-schwelle-10e25-flop

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# GPAI-Modelle mit systemischem Risiko — Art. 51 bis 55 KI-VO

## Zweck

Bestimmte GPAI-Modelle mit sehr hoher Trainingsrechenleistung gelten als Modelle mit systemischem Risiko und unterliegen verschärften Pflichten. Dieser Skill klärt den Schwellenwert, die Notifikationspflicht und die zusätzlichen Anforderungen.

## Schwellenwert — 10e25 FLOP (Art. 51 Abs. 1 lit. a KI-VO)

Ein GPAI-Modell gilt als Modell mit systemischem Risiko, wenn die kumulierte Trainingsrechenleistung 10e25 FLOP (Floating Point Operations) übersteigt.

**Was ist FLOP?** FLOP ist eine Maßeinheit für Rechenoperationen. 10e25 FLOP entspricht zehn hoch 25 Rechenoperationen — eine sehr hohe Schwelle, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der KI-VO nur von den größten bekannten Grundmodellen überschritten wurde.

**Prüffragen:**
- Kennt Ihr Unternehmen die kumulierte Trainingsrechenleistung des Modells?
- Überschreitet diese Rechenleistung 10e25 FLOP?

**Wenn unklar:** Die Berechnung der FLOP-Trainingsrechenleistung hängt von Architektur, Datenmenge und Trainingszeit ab. Im Zweifelsfall sind technische Experten und das Europäische KI-Büro zu konsultieren.

## Systemisches Risiko durch Kommissionsbeschluss (Art. 51 Abs. 1 lit. b KI-VO)

Unabhängig von der FLOP-Schwelle kann die Kommission ein GPAI-Modell durch Beschluss als Modell mit systemischem Risiko einstufen, wenn es auf der Grundlage bestimmter Kriterien ein systemisches Risiko darstellt. Solche Beschlüsse können auch für Modelle unterhalb der FLOP-Schwelle gelten.

**Kriterien für einen Kommissionsbeschluss:**
- Anzahl der Nutzer (Erreichung kritischer Masse)
- Einsatz in Hochrisikobereichen
- Marktmacht des Anbieters
- Potenzielle Auswirkungen auf demokratische Prozesse

## Notifikationspflicht (Art. 52 Abs. 1 KI-VO)

Anbieter von GPAI-Modellen, die die FLOP-Schwelle überschreiten, müssen dies der Kommission vor dem Inverkehrbringen des Modells mitteilen.

**Inhalt der Notifikation:**
- Identität des Anbieters
- Trainingsrechenleistung
- Datum des Inverkehrbringens oder der Bereitstellung

Anbieter können auch freiwillig eine Selbsteinstufung vornehmen, wenn sie meinen, dass ihr Modell systemisches Risiko aufweist.

## Zusätzliche Pflichten für Modelle mit systemischem Risiko (Art. 55 KI-VO)

### Pflicht 1 — Modellbewertung (Art. 55 Abs. 1 lit. a KI-VO)

Anbieter müssen:
- Das Modell auf der Grundlage standardisierter Protokolle und Tools evaluieren
- Systemische Risiken identifizieren und bewerten
- Red-Teaming-Übungen durchführen, um Adversarial-Risiken zu erkennen

### Pflicht 2 — Gegenmaßnahmen (Art. 55 Abs. 1 lit. b KI-VO)

Anbieter müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um festgestellte systemische Risiken zu mindern:
- Technische Schutzmaßnahmen
- Informations- und Sicherheitsrichtlinien
- Kooperation mit anderen Anbietern (gemeinsame Risikobewertung)

### Pflicht 3 — Vorfallmeldung (Art. 55 Abs. 1 lit. c KI-VO)

Anbieter von Modellen mit systemischem Risiko müssen schwerwiegende Vorfälle und mögliche Korrektivmaßnahmen unverzüglich der Kommission und der nationalen Behörde melden. Fristen werden durch Durchführungsrechtsakte konkretisiert.

### Pflicht 4 — Cybersicherheit (Art. 55 Abs. 1 lit. d KI-VO)

Anbieter müssen ein angemessenes Niveau an Cybersicherheitsschutz sicherstellen — sowohl für das Modell selbst als auch für die physische Infrastruktur.

## Verhältnis zu Codes of Practice (Art. 56 KI-VO)

Anbieter von GPAI-Modellen (mit und ohne systemisches Risiko) sollen an der Ausarbeitung von Verhaltenskodizes mitwirken. Für Modelle mit systemischem Risiko können Verhaltenskodizes als Konkretisierung der Pflichten aus Art. 55 KI-VO dienen. → `code-of-practice-und-harmonisierte-normen`

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
- Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
- Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

## Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Triage zu Beginn
1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?

## Output-Template — Pruefergebnis
**Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
```
PRUEFERGEBNIS — GPAI SYSTEMISCHES RISIKO SCHWELLE 10E25 FLOP
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 51 Abs. 1 lit. b Rn. 8]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
    1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
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