# Iv Plan Steuern Bilanz Folgen

> Steuerliche und bilanzielle Folgen des Insolvenzplans oder StaRUG prüfen damit Planwirkungen nicht an Nebenwirkungen scheitern. §§ 3a 3c EStG Sanierungsgewinn § 8c KStG Verlustvortrag. Prüfraster: Erlass Stundung Debt-Equity-Swap Bilanzierung Verlustvortraege USt LohnSt SV. Output: Steuerrisikomatrix Bilanzfolgenliste Beraterfragen. Abgrenzung: nicht für allgemeine Steuerthemen im Verfahren (iv-steuern-sozialversicherung).

- Skill: `thomasmoreai/iv-plan-steuern-bilanz-folgen` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add thomasmoreai/iv-plan-steuern-bilanz-folgen`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/thomasmoreai/iv-plan-steuern-bilanz-folgen/raw
- Safety review: PASS (external: skill-scanner PASS, skillspector PASS)
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- License: Apache-2.0
- Author: ThomasMoreAI (https://skillmd.com/u/thomasmoreai)
- Updated: 2026-09-17
- Page: https://skillmd.com/skills/thomasmoreai/iv-plan-steuern-bilanz-folgen

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# IV-integrierte Steuern und Bilanzfolgen

## Aufgabe

Planwirkungen nicht an Nebenfolgen scheitern lassen. Der Skill ist vollständig in das Insolvenzverwaltungs-Plugin integriert, arbeitet innerhalb dieses ZIPs freistehend und setzt keine weiteren Plugins voraus. Wenn Unterlagen fehlen, fragt er gezielt nach, bildet eine klar markierte Annahme oder bietet einen Simulationsstand an.

## Startet bei

- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
- unvollständiger Datenlage
- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs

## Geführter Workflow

1. Erlass, Stundung, Debt-Equity-Swap, Sicherheitenverwertung und Veräußerungen steuerlich markieren.
2. Bilanzielle Behandlung, Rückstellungen, Sanierungsbeiträge, Verlustvorträge und Zahlungszeitpunkte erfassen.
3. Finanzamt, Sozialversicherung und Lohnsteuer als Stakeholder und Risiko trennen.
4. Steuerberater- und Wirtschaftsprüferfragen gezielt vorbereiten.

## Ausgabe

- Steuerrisikomatrix
- Bilanzfolgenliste
- Beraterfragen
- Planannahmen für Steuern

## Qualitätsgates

- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.

## Rückfragen

Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.

## Arbeitsstil

Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.

## IV-Einordnung

Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und vorläufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfähigkeit gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss, Rollenreinheit, Dokumentation von Belegen und spätere Planvollzugsfähigkeit.

## Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Paragrafenkette (IV-Insolvenzplan)

§ 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Vorlage durch IV) → §§ 220-221 InsO (Plan-Inhalte) → § 222 InsO (Gruppenbildung) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Bestaetigung) → § 254 InsO (Wirkung) → §§ 49-51 InsO (Absonderungsrechte in Plan)

## Triage — IV-Plan

Bevor losgelegt wird, klaere:
1. **Plan sinnvoller als Liquidation?** Vergleichsrechnung: Plan-Quote vs. Liquidationsquote.
2. **Gruppenbildung konsistent?** § 222 InsO: gesicherte, nicht gesicherte, Kleinglaeubieger, Arbeitnehmer.
3. **Mehrheiten realistisch?** Simulation Kopf- + Summenmehrheit je Gruppe.
4. **Cramdown-Szenario?** § 245 InsO: ablehnende Gruppe ueberstimmbar wenn Best-Interest-Test bestanden.

## Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## IV-Einordnung

Diese integrierte Fassung ist fuer Insolvenzverwalter, Sachwalter und voraeufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfaehigkeit gegenueber Gericht und Glaeubigerausschuss sowie Planvollzugsfaehigkeit.

