# Jveg Anspruchsberechtigung

> Anspruchsberechtigung nach JVEG prüfen: Sachverständiger, Zeuge, Dolmetscher, Anwalt. Normen: §§ 1 2 JVEG. Prüfraster: Personenkategorie, Beauftragung durch Gericht, Verfahrensart. Output: Prüfergebnis Anspruchsberechtigung JVEG. Abgrenzung: nicht Verguetungsberechnung.

- Skill: `thomasmoreai/jveg-anspruchsberechtigung` (Agent Skill)
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- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/thomasmoreai/jveg-anspruchsberechtigung/raw
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- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- License: Apache-2.0
- Author: ThomasMoreAI (https://skillmd.com/u/thomasmoreai)
- Updated: 2026-09-17
- Page: https://skillmd.com/skills/thomasmoreai/jveg-anspruchsberechtigung

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# JVEG-Anspruchsberechtigung

## Aufgabe
Kläre, welche Person nach § 2 JVEG anspruchsberechtigt ist, und ordne die Vergütungsgrundlage (Sachverständiger, Zeuge, Dolmetscher usw.) der richtigen Normengruppe zu.

## Triage — kläre vor der Prüfung

1. **Rolle der Person:** Sachverständiger, Zeuge, Dritter, Dolmetscher, Übersetzer, Protokollperson oder ehrenamtlicher Richter?
2. **Beauftragung:** Liegt eine gerichtliche Beauftragung oder Ladung vor (§ 1 JVEG)?
3. **Verfahrensart:** Zivilverfahren, Strafverfahren, Verwaltungsverfahren?
4. **Mehrfachrollen:** Hat die Person mehrere Funktionen in einem Verfahren (z.B. Sachverständiger und Zeuge)?
5. **Dritterstattung:** Soll eine Dritte Person (§ 2 Abs. 2 JVEG) geltend machen?

## Zentrale Normen
- § 1 JVEG (Anwendungsbereich)
- § 2 JVEG (Anspruchsberechtigte: Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, Protokollpersonen, ehrenamtliche Richter, Zeugen, Dritte)
- § 19 JVEG (Zeugenfahrtkosten)
- § 22 JVEG (Zeitversäumnis des Zeugen)
- § 13 JVEG (Dolmetscher)
- § 8 JVEG (Sachverständigenvergütung)

## Rechtsprechung
1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Startet bei
Eingang eines JVEG-Antrags oder einer Rechnung, wenn die Rolle der anspruchsberechtigten Person unklar ist.

## Arbeitsweise
1. Ladungs- oder Bestellungsdokument auswerten.
2. Rolle nach § 2 JVEG zuordnen.
3. Bei Mehrfachrolle: Abgrenzung prüfen, keine Doppelerstattung.
4. Zutreffende Normenkette für nachgelagerte Prüfung benennen.

## Output-Template

| Kriterium | Befund |
|---|---|
| Person | [Name/Bezeichnung] |
| Rolle nach § 2 JVEG | [Sachverständiger / Zeuge / Dolmetscher / …] |
| Beauftragungsdokument | [Aktenzeichen, Datum] |
| Maßgebliche Normen | [§§ …] |
| Mehrfachrolle | [Ja / Nein — Begründung] |
| Ergebnis | [Anspruchsberechtigung bejaht / verneint] |

## Ausgabe
Rollenzuordnung mit Normenbegründung; Weiterleitung an spezifische Vergütungsprüf-Skills.

## Leitplanken
- Rollenzuordnung ist abschließend nach § 2 JVEG; keine analoge Ausweitung.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.

