# Marktabgrenzung Kontextanalyse

> Verfahren beginnt und Verfahrensart und Parteistellung muessen bestimmt werden bevor die Marktabgrenzung-Analyse starten kann. Identifiziert Verfahrensart Fusionskontrolle Kartellverbot Missbrauchsverfahren und Zielrichtung der Marktabgrenzung. Normen FKVO 139/2004 Art. 101 102 AEUV §§ 1 18 19 35 GWB. Prüfraster ergebnisgetriebene Argumentation Parteistellung methodische Vorentscheidungen prozessualer Kontext. Output Kontext-Analysememo mit Verfahrensart Parteiposition und Routing-Empfehlung für Folge-Skills. Abgrenzung: gesamtbewertung-tragfähigkeit für Gesamturteil nach der Analyse.

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- Author: ThomasMoreAI (https://skillmd.com/u/thomasmoreai)
- Updated: 2026-09-17
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# Marktabgrenzung — Kontextanalyse

## Zweck

Bevor die sachliche und räumliche Marktabgrenzung inhaltlich geprüft werden kann, muss ihr Entstehungskontext verstanden werden. Marktdefinitionen sind selten neutral: Sie werden von Parteien strategisch eingesetzt, um Marktanteile zu verkleinern (wenn Marktbeherrschung droht) oder zu vergrößern (wenn Effizienzgründe vorgebracht werden).

## Analyse-Schritte

### 1. Verfahrensart bestimmen

| Verfahren | Relevante Norm | Primärziel der Marktabgrenzung |
|-----------|---------------|-------------------------------|
| Fusionskontrolle | FKVO 139/2004 / §§ 35 ff. GWB | Marktanteilsschwellen und SIEC-Test |
| Kartellverbot | Art. 101 AEUV / § 1 GWB | Wettbewerbsbeschränkung bewirkt/bezweckt |
| Missbrauchsverbot | Art. 102 AEUV / §§ 19–20 GWB | Marktbeherrschungsnachweis |
| BKartA-Sektoruntersuchung | § 32e GWB | Strukturanalyse ohne konkretes Verfahren |

### 2. Wer hat die Marktabgrenzung vorgelegt?

- **Eigenes Team**: Welches Ergebnis soll gestützt werden? Fusionszulässigkeit (weiter Markt gewünscht) oder Missbrauchsabwehr (enger Markt zu vermeiden)?
- **Gegnerische Partei**: Gegensätzliche Interessenlage identifizieren.
- **Wettbewerbsbehörde** (BKartA, Kommission, NCA): Prüfung auf methodische Konsistenz und Abweichungen von Präzedenzfällen.

### 3. Prüfung auf ergebnisgetriebene Argumentation

Indizien für Ergebnisorientierung:
- Markt wird ohne ökonomische Begründung sehr eng/weit definiert.
- Kundendaten und Elastizitäten fehlen, stattdessen nur funktionale Beschreibungen.
- Präzedenzfälle werden selektiv zitiert oder ohne Kontext übertragen.
- SSNIP-Test wird übergangen oder die Preissteigerung wird außerhalb des Rahmens 5–10 Prozent gewählt.
- Angebotsseitige Substitution wird als Argument für breiten Markt eingesetzt, ohne Kurzfristigkeitscheck.

### 4. Dokumentation

```
Verfahrensart: [Fusionskontrolle / Kartell / Missbrauch]
Vorleger der Abgrenzung: [Eigenes Team / Gegner / Behörde]
Erkennbare Zielrichtung: [Markt enger / weiter als plausibel]
Ergebnisorientierungs-Score: [gering / mittel / hoch]
Begründung: [...]
```

### 5. Überleitung

Der Output dieser Kontextanalyse fließt in alle nachfolgenden Prüfungsschritte ein. Er bestimmt die Prüfungsintensität und die Richtung der Alternativdefinitionen (Skills `alternative-marktdefinition-eng` und `alternative-marktdefinition-weit`).

## Leitentscheidungen Kontextanalyse

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- EK, Marktdefinitionsbekanntmachung 2024 Rn. 10-30 — Kontextfaktoren: Regulierung, Substitution, Technologie, Verhalten.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

