# Missbrauchsverbot Modus

> Unternehmen in marktbeherrschender Stellung soll auf Missbrauch geprüft werden oder Wettbewerber klagt auf Missbrauch. Prüft Marktabgrenzung und Missbrauchstatbestaende Art. 102 AEUV § 19 GWB. Prüfraster Behinderungsmissbrauch (Kampfpreise Margin Squeeze Refusal to Deal Selbstbeguenstigung) Ausbeutungsmissbrauch (ueberhoeahte Preise). Marktbeherrschung als Voraussetzung Kausalität Stellung und Missbrauch. Output Marktstellungs-Missbrauchs-Prüf-Memo mit Risikoampel und Verfahrensstrategie. Abgrenzung: paragraf-18-gwb-prüfung für isolierte Marktbeherrschungs-Prüfung.

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- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- License: Apache-2.0
- Author: ThomasMoreAI (https://skillmd.com/u/thomasmoreai)
- Updated: 2026-09-17
- Page: https://skillmd.com/skills/thomasmoreai/missbrauchsverbot-modus

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# Missbrauchsverbot — Modus

## Rechtsrahmen

- Art. 102 AEUV: Verbot des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung.
- § 19 GWB: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
- § 20 GWB: Relative Marktmacht, Diskriminierungsverbot.

## Prüfungsaufbau

### Schritt 1: Marktbeherrschung

Voraussetzung für Art. 102 AEUV ist eine beherrschende Stellung auf dem relevanten Markt. Marktdefinition ist damit unausweichliche Vorfrage jedes Missbrauchsverfahrens.

Marktanteils-Indizien:
- Ab 40 Prozent: § 18 Abs. 4 GWB Vermutung.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Unterhalb 40 Prozent: Marktmacht durch andere Faktoren möglich (Netzwerkeffekte, Patente, Datenzugang).

### Schritt 2: Missbrauchstatbestand

#### Behinderungsmissbrauch

**Kampfpreise (predatory pricing):**
- Preise unter AVC (Average Variable Cost) → in der Regel missbräuchlich.
- Preise zwischen AVC und ATC: Missbräuchlich wenn Verdrängungsabsicht nachweisbar.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

**Margin Squeeze:**
- Differenz zwischen Vorleistungspreis und Endkundenpreis zu gering für effiziente Wettbewerber.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

**Refusal to Deal / Essential Facility:**
- Verweigerung des Zugangs zu essenzieller Infrastruktur oder Information.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

**Selbstbegünstigung (Self-Preferencing):**
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Neue Kategorie des Missbrauchs, noch nicht abschließend kodifiziert.

**Kopplungs- und Bündelungsstrategien:**
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

#### Ausbeutungsmissbrauch

**Überhöhte Preise:**
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Selten angewendet, methodisch schwierig (kein Vergleichsmarkt).

**Unfaire Geschäftsbedingungen:**
- Auferzwingen unangemessener Konditionen (Art. 102 lit. a AEUV).

### Schritt 3: Auswirkung auf Handelsbeziehungen

Zwischenstaatlichkeitsklausel: Spürbare Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten.

## Leitentscheidungen Missbrauchsverbot

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Prüfprotokoll Missbrauch

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Markt: [definiert]
Marktbeherrschung: [ja / zweifelhaft]
Marktanteil: [%]
Missbrauchstatbestand: [Kampfpreise / Margin Squeeze / Refusal to Deal / Self-Preferencing / Überhöhte Preise / andere]
Objektive Rechtfertigung: [ja / nein]
Zwischenstaatlichkeit: [erfüllt / nicht erfüllt]
Ergebnis: [missbräuchlich / nicht missbräuchlich / offen]
```

