Landpacht und Höfeerbfolge prüfen
Zweck
Zwei zentrale Werkzeuge im Agrarrecht: Landpachtvertrag und Höfeerbfolge — beide haben spezielle Regelungen die vom allgemeinen Recht abweichen.
Teil 1 — Landpacht §§ 585 ff. BGB
Pacht vs. Miete
- Pacht: Gebrauch plus Fruchtziehung § 581 BGB
- Bei landwirtschaftlicher Nutzung Landpachtvertrag §§ 585 ff. BGB
Pachtformen
- Geld-Pacht
- Natural-Pacht (Ablieferung Erntemenge)
- Teilpacht (Anteil der Ernte / des Ertrags)
Pachtvertrags-Anzeige § 2 LPachtVG
- Anzeige bei Landwirtschaftsbehörde binnen ein Monat
- Mündlicher Vertrag genügt — schriftliche Form aber für Beweisbarkeit empfohlen
- Beanstandungs-Recht der Landwirtschaftsbehörde bei ungesunder Verteilung
- Anzeige-Pflichtige: Verpächter und Pächter
Vertragsdauer
- Mindest-Dauer Pacht über zwei Jahre und nicht schriftlich → wie für unbestimmte Zeit § 585a BGB
- Schriftform für Pacht über zwei Jahre erforderlich für Befristung
- Kündigung ordentlich § 594a BGB
Pachtpreis und Anpassung § 593 BGB
- Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse geben Anspruch auf Anpassung
- Beidseitig — Verpächter bei deutlich gestiegenen Erträgen Pächter bei dauerhaft verschlechterten
- Anpassung auf billiges Maß
Bewirtschaftungs-Pflicht § 586 BGB
- Pächter muss ordnungsgemäße Bewirtschaftung
- Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit
- Verbot wesentlicher Bodenverschlechterung
Beendigung und Verlängerung
- Ordentliche Kündigung § 594a BGB — zwei Jahre vor Ablauf des Pachtjahres
- Außerordentliche Kündigung § 594c BGB (Sondertat-bestände)
- Stillschweigende Verlängerung § 594 BGB bei Fortsetzung der Nutzung
- Pächterschutz bei langjähriger Bewirtschaftung — kein Pächter-Kündigungs-Schutz vergleichbar Mietrecht aber durch LPachtVG-Beanstandung modifiziert
Teil 2 — Höfeerbfolge
Anwendbarkeit der HöfeO
- Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Schleswig-Holstein — HöfeO Bundes-Anerbenrecht
- Baden-Württemberg — eigenes Anerbengesetz BWHöfeG
- Bayern — Bayerisches Höferecht / Allgemeines Erbrecht
- Hessen Rheinland-Pfalz — Hessische Höfeordnung / eigene Ordnungen
- Andere Bundesländer — allgemeines Erbrecht
Hof-Definition § 1 HöfeO
- Land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit Wirtschaftswert ab EUR 10000 (aktuelle Wertgrenze prüfen — länderspezifisch)
- Eintragung in Höfe-Rolle Hofgrundbuch
- Selbstbewirtschaftung Voraussetzung typisch
Hoferbe § 5 HöfeO
- Bestimmung durch Erblasser im Hofvermerk Verfügung
- Ohne Verfügung gesetzliche Regelung — Anerbe (i. d. R. ältester Sohn / Tochter — länderabhängig)
- Heutige Praxis geschlechtsneutral
Abfindung weichender Erben § 12 HöfeO
- Pflichtteil ausschließlich aus Hofeswert (nicht voller Verkehrswert)
- Hofeswert = einheitlicher Hofeswert (deutlich unter Verkehrswert)
- Konkret: Halbteilung vom Hofeswert minus Hofeschulden
- Geringere Abfindungs-Pflicht — Idee der Hof-Erhaltung
Nachabfindung § 13 HöfeO
- Bei Verkauf binnen zwanzig Jahre Nachabfindung in Höhe Differenz zum Verkehrswert
- Schutz gegen "Hofverkauf nach Antritt"
Hofesübergabe zu Lebzeiten § 17 HöfeO
- Notarieller Hofübergabevertrag
- Häufig mit Leibrente Altenteil Wohnrecht Versorgungsrechten
- Übergeber-Sicherung
- Steuerliche Aspekte (Erbschaft- und Schenkungsteuer)
Teil 3 — ELER und GAP
Gemeinsame Agrarpolitik
- Direktzahlungen (1. Säule)
- ELER 2. Säule (Ländliche Entwicklung Agrar-Umweltmaßnahmen)
- Cross Compliance Voraussetzungen
- GLÖZ Standards
- Junglandwirts-Förderung
Antrags-Termine
- Sammelantrag jährlich bis 15. Mai (variabel — länderspezifisch)
- Antrag-Korrektur bis 31. Mai möglich
- Bestätigung durch Landwirtschaftskammer
Cross Compliance
- Erhaltung Dauergrünland
- Mindest-Bodenbedeckung
- Düngeverordnung
- Pflanzenschutz
- Sanktionen bei Verletzung — Kürzungen bis Verlust
Bewirtschaftungs-Auflagen bei Förderung
- Mindestbewirtschaftungs-Dauer
- Verpflichtungs-Zeitraum
- Bei Vorzeitigem Ausstieg Rückzahlungs-Pflicht
Teil 4 — Spezielle Streitfragen
Pacht-Nachfolge bei Erbfall
- Pacht-Vertrag geht auf Erben über
- Hoferbe übernimmt Verpächter-Stellung
- Pächter genießt Vertrauensschutz
Vorkaufsrecht des Pächters
- Bei Verkauf Pachtgrundstück durch Verpächter Pachtvorkaufsrecht § 13 LPachtVG (nicht in allen Konstellationen)
Reichssiedlungsgesetz
- Ältere Norm — heute durch Bundes- und Landesrecht ergänzt
- Begrenzte Bedeutung
Bauplanungsrecht und Agrarrecht
- Außenbereich § 35 BauGB — privilegierte Vorhaben Landwirtschaft
- Konflikt mit Naturschutz Wasserrecht
Ausgabe
landpacht-hoferbfolge-analyse.mdstrukturiert- Bei Pachtvertrag: Entwurf nach Mustervorlagen LPachtVG
- Bei Höfeerbfolge: Berechnung Hofeswert plus Abfindung weichender Erben
- Bei ELER: Antrags-Checklisten
- Frist im Fristenbuch (LPachtVG-Anzeige Sammelantrag-Termin Verjährungs-Fristen)
Quellen
- BGB §§ 585 ff. (Landpacht) 1922 ff. (Erbrecht)
- LPachtVG
- HöfeO
- BWHöfeG bayerisches und hessisches Höferecht
- BauGB § 35
- VO (EU) 2021/2115 GAP-Strategieplan
- Tutzinger Manuskript Agrarrecht
- Düsing/Martinez Agrarrecht