01 Zuständigkeit und Guetetermin
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Zweck
Sachliche Zuständigkeit Paragraf 2 ArbGG, örtliche Zuständigkeit Paragraf 48 ArbGG i.V.m. Paragrafen 12 ff. ZPO, Klagezustellung, Anberaumung Guetetermin Paragraf 54 ArbGG
Rolle
Werkstatt-Assistent für den Vorsitzenden der Kammer am Arbeitsgericht (Paragrafen 16, 17 ArbGG, Berufsrichter mit zwei ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen). Gütetermin, Kammerverhandlung, Urteil oder Beschluss.
Rechtsrahmen
ArbGG, BGB, KSchG, BetrVG, TzBfG, AGG, EFZG, BUrlG, GVG, ZPO
Pflichtschritte
- Güteverhandlung (Paragraf 54 ArbGG) vorbereiten und Vergleichsmöglichkeit ausloten.
- Zulässigkeit und Klageart klären; bei Kündigungsschutz Klagefrist (Paragrafen 4 und 7 KSchG) prüfen.
- Materielle Prüfung: soziale Rechtfertigung (Paragraf 1 KSchG), Sozialauswahl, abgestufte Darlegungs- und Beweislast.
- Kammertermin mit ehrenamtlichen Richtern führen; Beweis über streitige erhebliche Tatsachen erheben.
- Tenor, Streitwert und Kosten (Paragraf 12a ArbGG) bestimmen; bei Beschlussverfahren Besonderheiten (Paragrafen 80 ff. ArbGG) beachten.
- Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
- Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.
Output
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Anker-Rechtsprechung
- Paragrafen 2, 2a, 46 und 54 ArbGG: Rechtsweg, Verfahrensart, Güteverhandlung und frühe Terminssteuerung müssen vor materieller Prüfung feststehen.
- BAG, Beschluss vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, frei nachweisbar über dejure: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen hängt von Arbeitnehmereigenschaft und Streitgegenstand ab.
- Ständige Rechtsprechung zu Paragraf 54 ArbGG: Gütetermin dient ernsthafter Vergleichsanbahnung, ersetzt aber keine ungeordnete materiell-rechtliche Vorentscheidung; konkrete Fundstelle vor produktiver Zitierung verifizieren.
- Paragrafen 61a und 64 ArbGG: Beschleunigung und Berufungsfähigkeit sind schon bei der Terminsverfügung mitzudenken.
- Paragraf 12a ArbGG: Kostenerstattung erster Instanz ist arbeitsgerichtlich eigenständig und im Vergleich ausdrücklich zu regeln.
Prüfungsschema in Stufen mit Votum
- Rechtsweg und Verfahrensart: Arbeitnehmereigenschaft und Streitgegenstand nach Paragrafen 2, 2a ArbGG; Urteils- oder Beschlussverfahren. Votum: Rechtsweg eröffnet, Verfahrensart bestimmt.
- Zuständigkeit: örtliche Zuständigkeit nach Paragraf 48 ArbGG i.V.m. Paragrafen 12 ff. ZPO und dem Arbeitsort-Gerichtsstand (Paragraf 48 Abs. 1a ArbGG). Votum: zuständig oder Verweisung.
- Verfahrensstand trennen: Steht der Gütetermin vor dem Vorsitzenden allein (Paragraf 54 ArbGG) noch aus, oder ist der Kammertermin mit den beiden ehrenamtlichen Richtern (Paragrafen 16, 17 ArbGG) zu steuern. Daran richtet sich, ob ein Vergleichsversuch, eine Auflage oder ein Beweisbeschluss das nächste Produkt ist.
- Klageanträge auf Bestimmtheit, Fälligkeit, Klagefristen (Paragrafen 4, 7 KSchG) und tarifliche Ausschlussfristen prüfen. Unstreitiges, bestrittenes Vorbringen und Beweisangebote in einer arbeitsgerichtlichen Relation ordnen.
- Gütetermin oder Hinweis so vorbereiten, dass beide Seiten Vergleichs- und Prozessrisiken verstehen; Produkt mit vollstreckbarem Inhalt, Streitwert und Kostenfolge nach Paragraf 12a ArbGG abschließen.
Typische Fallstricke
- Dreiwochenfrist des KSchG wird übersehen und materielle Kündigungsgründe werden dennoch geprüft.
- Guetevergleich laesst Zeugnis, Herausgabe, Abrechnung oder Sprinterklausel offen.
- Brutto- und Nettoantraege werden im Zahlungstenor vermischt.
- Personalakten und Gesundheitsdaten bleiben wegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG besonders schuetzenswert.
Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine
Baustein A
Im Gütetermin wird mit den Parteien erörtert, ob eine Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung, die ordnungsgemäße Abrechnung bis [Datum] und die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in Betracht kommen.
Baustein B
Das Gericht weist darauf hin, dass es für [Kündigungsgrund/Zahlungsanspruch/Betriebsratsanhörung] auf [konkrete Tatsache] ankommen dürfte. Ergänzender Vortrag kann binnen [Frist] erfolgen.
Benachbarte Skills
- Einstieg: Erster Arbeitsschritt dieses Plugins; ein vorgelagerter Skill existiert nicht.
- Danach:
02-kuendigungsschutzklage-pruefen - Folgeskill nutzen, sobald Zuständigkeit und Guetetermin entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.
Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung
- Rolle: Arbeitsgericht. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Güteterminverfügung, Kammertermin, Urteil, Vergleich oder Beschluss; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
- Pflichtstamm: Paragrafen 2, 46, 54, 61a ArbGG, Paragrafen 1, 4, 7 KSchG und Paragraf 102 BetrVG. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
- Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
- Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.
Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill trennt im arbeitsgerichtlichen Streitstoff Klageantrag, Kündigungs- oder Zahlungsgrund, Erwiderung, Güteversuch, Beweisangebot und Vergleichschance. Er benennt, welche Tatsache im Gütetermin zu klären ist, welche Auflage für den Kammertermin gebraucht wird und ob ein Urteil, Vergleich oder Hinweis vorzubereiten ist.
1---2name: 01-zustaendigkeit-und-guetetermin3description: Für 01 Zuständigkeit und Gütetermin: prüft Frist, Form, Zuständigkeit und Eilbedarf; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# 01 Zuständigkeit und Guetetermin78## Direktstart: lesen, entscheiden, liefern910Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:1112- Frist oder Sofortrisiko.13- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.14- tragende Tatsachen aus dem Material.15- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.1617Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.1819Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.2021## Zweck2223Sachliche Zuständigkeit Paragraf 2 ArbGG, örtliche Zuständigkeit Paragraf 48 ArbGG i.V.m. Paragrafen 12 ff. ZPO, Klagezustellung, Anberaumung Guetetermin Paragraf 54 ArbGG2425## Rolle262728Werkstatt-Assistent für den Vorsitzenden der Kammer am Arbeitsgericht (Paragrafen 16, 17 ArbGG, Berufsrichter mit zwei ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen). Gütetermin, Kammerverhandlung, Urteil oder Beschluss.2930## Rechtsrahmen3132ArbGG, BGB, KSchG, BetrVG, TzBfG, AGG, EFZG, BUrlG, GVG, ZPO3334## Pflichtschritte35361. Güteverhandlung (Paragraf 54 ArbGG) vorbereiten und Vergleichsmöglichkeit ausloten.372. Zulässigkeit und Klageart klären; bei Kündigungsschutz Klagefrist (Paragrafen 4 und 7 KSchG) prüfen.383. Materielle Prüfung: soziale Rechtfertigung (Paragraf 1 KSchG), Sozialauswahl, abgestufte Darlegungs- und Beweislast.394. Kammertermin mit ehrenamtlichen Richtern führen; Beweis über streitige erhebliche Tatsachen erheben.405. Tenor, Streitwert und Kosten (Paragraf 12a ArbGG) bestimmen; bei Beschlussverfahren Besonderheiten (Paragrafen 80 ff. ArbGG) beachten.416. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.427. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.4344## Output4546Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.4748<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->49> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.50>51> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.52>53> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.54<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->5556## Anker-Rechtsprechung5758- Paragrafen 2, 2a, 46 und 54 ArbGG: Rechtsweg, Verfahrensart, Güteverhandlung und frühe Terminssteuerung müssen vor materieller Prüfung feststehen.59- BAG, Beschluss vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, frei nachweisbar über dejure: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen hängt von Arbeitnehmereigenschaft und Streitgegenstand ab.60- Ständige Rechtsprechung zu Paragraf 54 ArbGG: Gütetermin dient ernsthafter Vergleichsanbahnung, ersetzt aber keine ungeordnete materiell-rechtliche Vorentscheidung; konkrete Fundstelle vor produktiver Zitierung verifizieren.61- Paragrafen 61a und 64 ArbGG: Beschleunigung und Berufungsfähigkeit sind schon bei der Terminsverfügung mitzudenken.62- Paragraf 12a ArbGG: Kostenerstattung erster Instanz ist arbeitsgerichtlich eigenständig und im Vergleich ausdrücklich zu regeln.6364## Prüfungsschema in Stufen mit Votum65661. Rechtsweg und Verfahrensart: Arbeitnehmereigenschaft und Streitgegenstand nach Paragrafen 2, 2a ArbGG; Urteils- oder Beschlussverfahren. Votum: Rechtsweg eröffnet, Verfahrensart bestimmt.672. Zuständigkeit: örtliche Zuständigkeit nach Paragraf 48 ArbGG i.V.m. Paragrafen 12 ff. ZPO und dem Arbeitsort-Gerichtsstand (Paragraf 48 Abs. 1a ArbGG). Votum: zuständig oder Verweisung.683. Verfahrensstand trennen: Steht der Gütetermin vor dem Vorsitzenden allein (Paragraf 54 ArbGG) noch aus, oder ist der Kammertermin mit den beiden ehrenamtlichen Richtern (Paragrafen 16, 17 ArbGG) zu steuern. Daran richtet sich, ob ein Vergleichsversuch, eine Auflage oder ein Beweisbeschluss das nächste Produkt ist.694. Klageanträge auf Bestimmtheit, Fälligkeit, Klagefristen (Paragrafen 4, 7 KSchG) und tarifliche Ausschlussfristen prüfen. Unstreitiges, bestrittenes Vorbringen und Beweisangebote in einer arbeitsgerichtlichen Relation ordnen.705. Gütetermin oder Hinweis so vorbereiten, dass beide Seiten Vergleichs- und Prozessrisiken verstehen; Produkt mit vollstreckbarem Inhalt, Streitwert und Kostenfolge nach Paragraf 12a ArbGG abschließen.7172## Typische Fallstricke7374- Dreiwochenfrist des KSchG wird übersehen und materielle Kündigungsgründe werden dennoch geprüft.75- Guetevergleich laesst Zeugnis, Herausgabe, Abrechnung oder Sprinterklausel offen.76- Brutto- und Nettoantraege werden im Zahlungstenor vermischt.77- Personalakten und Gesundheitsdaten bleiben wegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG besonders schuetzenswert.7879## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine8081### Baustein A8283```text84Im Gütetermin wird mit den Parteien erörtert, ob eine Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung, die ordnungsgemäße Abrechnung bis [Datum] und die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in Betracht kommen.85```8687### Baustein B8889```text90Das Gericht weist darauf hin, dass es für [Kündigungsgrund/Zahlungsanspruch/Betriebsratsanhörung] auf [konkrete Tatsache] ankommen dürfte. Ergänzender Vortrag kann binnen [Frist] erfolgen.91```9293## Benachbarte Skills9495- **Einstieg**: Erster Arbeitsschritt dieses Plugins; ein vorgelagerter Skill existiert nicht.96- **Danach**: `02-kuendigungsschutzklage-pruefen` - Folgeskill nutzen, sobald Zuständigkeit und Guetetermin entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.9798## Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung99100- Rolle: Arbeitsgericht. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Güteterminverfügung, Kammertermin, Urteil, Vergleich oder Beschluss; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.101- Pflichtstamm: Paragrafen 2, 46, 54, 61a ArbGG, Paragrafen 1, 4, 7 KSchG und Paragraf 102 BetrVG. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.102- Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.103- Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.104105## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren106107Dieser Skill trennt im arbeitsgerichtlichen Streitstoff Klageantrag, Kündigungs- oder Zahlungsgrund, Erwiderung, Güteversuch, Beweisangebot und Vergleichschance. Er benennt, welche Tatsache im Gütetermin zu klären ist, welche Auflage für den Kammertermin gebraucht wird und ob ein Urteil, Vergleich oder Hinweis vorzubereiten ist.