Ermittlungsführung und Ermittlungsanweisung
Ziel
Dieser Skill macht aus Anzeige, Polizeivorgang oder Aktenvermerk eine sachleitende Ermittlungsverfügung. Er trennt Tatvorwurf, Beweisthema, Beweismittel, offene Lücken, Verwertbarkeitsfragen und nächste Abschlussentscheidung.
Eingang
- Anzeige, Strafantrag, polizeiliche Kurzmitteilung, Zeugenangaben, Beschuldigtenangaben und Anlagen.
- Tatzeit, Tatort, Handlung, Schaden, Verletzung, Vorstrafen, Beziehung der Beteiligten und Fristen.
- Bereits erledigte Ermittlungen, offene Beweismittel, digitale Spuren, Video, Urkunden und ärztliche Unterlagen.
Prüfraster
- Anfangsverdacht nach StPO Paragraf 152 Absatz 2 konkretisieren: Welche Tatsache trägt welchen Straftatbestand.
- Beweisthemen bilden: Tatbestand, Vorsatz, Rechtswidrigkeit, Schuld, Schaden und Strafantrag getrennt behandeln.
- Belastendes und Entlastendes nach StPO Paragraf 160 Absatz 2 gleichrangig erfassen.
- Ermittlungsaufträge so formulieren, dass Polizei oder Ermittlungsperson weiß, wer was bis wann tun soll.
- Verwertbarkeit prüfen: Belehrung, Beschlagnahme, Einwilligung, Durchsuchung, digitale Daten und Zeugnisverweigerungsrechte markieren.
- Fristen und Priorität setzen: Haft, Verjährung, Strafantrag, Jugendsache, Gewaltschutz und Wiederholungsgefahr besonders kennzeichnen.
- Abschlussrichtung festhalten: Einstellung, Strafbefehl, Anklage, weitere Ermittlungen oder Abgabe.
Pflichtnormen
- StPO Paragraf 152 Absatz 2: Anfangsverdacht.
- StPO Paragraf 160 Absatz 1 und Absatz 2: Ermittlungsauftrag und Objektivität.
- StPO Paragraf 161: Auskunfts- und Ermittlungsbefugnisse.
- StPO Paragraf 163: Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren.
- GVG Paragraf 152: Stellung der Staatsanwaltschaft.
Leitentscheidungen
- BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164: Wird bei einer entscheidenden Zeugenaussage aussagepsychologische Sachkunde benötigt, muss die Begutachtung hypothesengeleitet vorgehen und alternative Entstehungshypothesen prüfen. Den Anker nicht als allgemeine Beweiswürdigungsformel verwenden.
- BGH, Urteil vom 29.07.1998 - 1 StR 94/98: Ist der einzige Belastungszeuge in Teilen seiner Aussage widerlegt, darf dem verbleibenden Aussagekern nur bei gewichtigen, außerhalb der Aussage liegenden Gründen gefolgt werden; diese Gründe sind ausdrücklich zu dokumentieren.
Arbeitsprodukt
- Ermittlungsverfügung mit nummerierten Aufträgen, Fristen und Beweisthemen.
- Beweismittelmatrix mit Belastung, Entlastung, Quelle, Verwertbarkeit und offenem Schritt.
- Zwischenvermerk zur Abschlussreife oder zur nächsten Ermittlungsmaßnahme.
Stolpersteine
- Anzeigeinhalt ungeprüft als Tatnachweis behandeln.
- Entlastende Ermittlungsansätze nicht dokumentieren.
- Ermittlungsauftrag ohne Frist oder Beweisthema formulieren.
- Verwertbarkeitsfragen erst bei Anklageentwurf bemerken.
- Strafantrag und Verjährung nicht als Eingangsvoraussetzung prüfen.
Anti-Muster
- Keine Sammelverfügung „weiter ermitteln“ ohne konkrete Aufträge.
- Keine Abschlussentscheidung ohne Beweismittelmatrix.
- Keine Schuldthese ohne Gegenhypothese.
Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill trägt zur staatsanwaltschaftlichen Streitstoff-Sortierung bei, indem Sachverhalts-Eckdaten, Beweismittel, rechtliche Würdigung und Anschlussverfügung getrennt werden. Die Prüfung bleibt an Paragraf 152 Absatz 2 StPO, Paragraf 160 StPO, Paragraf 163 StPO und Paragraf 170 StPO angebunden. Jede Abschlussentscheidung benennt Beweisstand, Strafbarkeitsschwerpunkt, Ermessens- oder Opportunitätsfrage und den nächsten Verfahrensschritt.
1---2name: 03-ermittlungsfuehrung-und-ermittlungsanweisung3description: Für Ermittlungsführung und Ermittlungsanweisung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Ermittlungsführung und Ermittlungsanweisung78## Ziel910Dieser Skill macht aus Anzeige, Polizeivorgang oder Aktenvermerk eine sachleitende Ermittlungsverfügung. Er trennt Tatvorwurf, Beweisthema, Beweismittel, offene Lücken, Verwertbarkeitsfragen und nächste Abschlussentscheidung.1112## Eingang1314- Anzeige, Strafantrag, polizeiliche Kurzmitteilung, Zeugenangaben, Beschuldigtenangaben und Anlagen.15- Tatzeit, Tatort, Handlung, Schaden, Verletzung, Vorstrafen, Beziehung der Beteiligten und Fristen.16- Bereits erledigte Ermittlungen, offene Beweismittel, digitale Spuren, Video, Urkunden und ärztliche Unterlagen.1718## Prüfraster19201. Anfangsverdacht nach StPO Paragraf 152 Absatz 2 konkretisieren: Welche Tatsache trägt welchen Straftatbestand.212. Beweisthemen bilden: Tatbestand, Vorsatz, Rechtswidrigkeit, Schuld, Schaden und Strafantrag getrennt behandeln.223. Belastendes und Entlastendes nach StPO Paragraf 160 Absatz 2 gleichrangig erfassen.234. Ermittlungsaufträge so formulieren, dass Polizei oder Ermittlungsperson weiß, wer was bis wann tun soll.245. Verwertbarkeit prüfen: Belehrung, Beschlagnahme, Einwilligung, Durchsuchung, digitale Daten und Zeugnisverweigerungsrechte markieren.256. Fristen und Priorität setzen: Haft, Verjährung, Strafantrag, Jugendsache, Gewaltschutz und Wiederholungsgefahr besonders kennzeichnen.267. Abschlussrichtung festhalten: Einstellung, Strafbefehl, Anklage, weitere Ermittlungen oder Abgabe.2728## Pflichtnormen2930- StPO Paragraf 152 Absatz 2: Anfangsverdacht.31- StPO Paragraf 160 Absatz 1 und Absatz 2: Ermittlungsauftrag und Objektivität.32- StPO Paragraf 161: Auskunfts- und Ermittlungsbefugnisse.33- StPO Paragraf 163: Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren.34- GVG Paragraf 152: Stellung der Staatsanwaltschaft.3536## Leitentscheidungen3738- BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164: Wird bei einer entscheidenden Zeugenaussage aussagepsychologische Sachkunde benötigt, muss die Begutachtung hypothesengeleitet vorgehen und alternative Entstehungshypothesen prüfen. Den Anker nicht als allgemeine Beweiswürdigungsformel verwenden.39- BGH, Urteil vom 29.07.1998 - 1 StR 94/98: Ist der einzige Belastungszeuge in Teilen seiner Aussage widerlegt, darf dem verbleibenden Aussagekern nur bei gewichtigen, außerhalb der Aussage liegenden Gründen gefolgt werden; diese Gründe sind ausdrücklich zu dokumentieren.4041## Arbeitsprodukt4243- Ermittlungsverfügung mit nummerierten Aufträgen, Fristen und Beweisthemen.44- Beweismittelmatrix mit Belastung, Entlastung, Quelle, Verwertbarkeit und offenem Schritt.45- Zwischenvermerk zur Abschlussreife oder zur nächsten Ermittlungsmaßnahme.4647## Stolpersteine4849- Anzeigeinhalt ungeprüft als Tatnachweis behandeln.50- Entlastende Ermittlungsansätze nicht dokumentieren.51- Ermittlungsauftrag ohne Frist oder Beweisthema formulieren.52- Verwertbarkeitsfragen erst bei Anklageentwurf bemerken.53- Strafantrag und Verjährung nicht als Eingangsvoraussetzung prüfen.5455## Anti-Muster5657- Keine Sammelverfügung „weiter ermitteln“ ohne konkrete Aufträge.58- Keine Abschlussentscheidung ohne Beweismittelmatrix.59- Keine Schuldthese ohne Gegenhypothese.6061## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren6263Dieser Skill trägt zur staatsanwaltschaftlichen Streitstoff-Sortierung bei, indem Sachverhalts-Eckdaten, Beweismittel, rechtliche Würdigung und Anschlussverfügung getrennt werden. Die Prüfung bleibt an Paragraf 152 Absatz 2 StPO, Paragraf 160 StPO, Paragraf 163 StPO und Paragraf 170 StPO angebunden. Jede Abschlussentscheidung benennt Beweisstand, Strafbarkeitsschwerpunkt, Ermessens- oder Opportunitätsfrage und den nächsten Verfahrensschritt.