Notariat im Alltag: Liste wirtschaftlich Berechtigter – Transparenzregister
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Zweck und Anwendungsbereich
Das Transparenzregister erfasst die wirtschaftlich Berechtigten hinter Gesellschaften und sonstigen Vereinigungen. Notare haben sowohl Abfrage- als auch Hinweispflichten. Strukturiere die Pflichten, Abfragewege und Bußgeldrisiken.
Rechtsgrundlagen: §§ 20–24 GwG (Transparenzregister), § 3 GwG (Definition wirtschaftlich Berechtigter), § 56 GwG (Bußgeldvorschriften), EU-Richtlinie 2018/843 (5. Geldwäscherichtlinie), § 26a GwG (Transparenzregisterauszüge für Notare), GwG-Anwendungserlass des BMF.
Definition wirtschaftlich Berechtigter (§ 3 GwG)
Wirtschaftlich Berechtigter ist:
- Bei juristischen Personen: natürliche Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte direkt oder indirekt hält
- Bei Trusts und Stiftungen: Gründer, Treuhänder, Protector, Begünstigte oder Personengruppe im Interesse derer der Trust verwaltet wird
- Wenn kein wirtschaftlicher Eigentümer feststellbar: gesetzlicher Vertreter (fiktiv Berechtigter)
Transparenzregister-Meldepflicht (§ 20 GwG)
Meldepflichtige Vereinigungen:
- Alle juristischen Personen des Privatrechts (GmbH, AG, Stiftung, Verein wenn eingetragen)
- Eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG)
- Nicht meldepflichtig: BGB-Gesellschaft (GbR) – bis auf eGbR nach MoPeG
Meldefrist: Unverzüglich nach Eintragung; bei Änderungen: unverzüglich.
Inhalt: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.
Notar-Abfragepflicht (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 GwG i.V.m. § 20 GwG)
Bei Beurkundungsgeschäften, die Gesellschaften betreffen, muss der Notar das Transparenzregister abfragen und die Ergebnisse dokumentieren.
Pflicht-Abfrage bei:
- Anteilsübertragungen
- Gesellschaftsgründungen
- Grundstückstransaktionen mit Gesellschaftsbeteiligung
- Kapitalerhöhungen
Dokumentation: Abfrageergebnis ausdrucken oder elektronisch speichern; in die GwG-Akte aufnehmen.
Transparenzregister und Vollregister (ab 2021)
Seit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (2021) ist das Transparenzregister ein Vollregister: Alle Vereinigungen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv eintragen, auch wenn diese bereits aus anderen Registern (HR, Vereinsregister) ersichtlich wären. Die „Mitteilungsfiktion" (§ 20 Abs. 2 GwG a.F.) entfiel.
Abfrage und Einsicht
- Öffentliche Abfrage: https://www.transparenzregister.de (kostenpflichtig für bestimmte Zwecke)
- Notare: erhöhte Einsichtsrechte (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 GwG)
- Abfrage im Rahmen der GwG-Sorgfaltspflicht: gebührenfrei für Verpflichtete unter bestimmten Voraussetzungen
Bußgelder (§ 56 GwG)
| Verstoß |
Bußgeld bis |
| Nicht-Meldung wirtschaftlich Berechtigter |
1 Mio. € |
| Verspätete Meldung |
150.000 € |
| Unterlassene Aktualisierung |
150.000 € |
| Notar: Unterlassung der Abfrage |
150.000 € |
Prüfprogramm
- Transparenzregister abgefragt und Ergebnis dokumentiert?
- Stimmt das Ergebnis mit den identifizierten Angaben überein?
- Ist die Meldung der Gesellschaft vollständig und aktuell?
- Widersprüche zwischen Transparenzregister und Gesellschafterstruktur dokumentiert?
- Bei Nichtmeldung: Hinweis an Geschäftsführer/Vorstand erteilt?
Typische Fallen
- Abfrage vergessen → GwG-Verstoß des Notars.
- Gesellschaft hat Meldung nicht aktualisiert (nach Gesellschafterwechsel) → Notar muss hinweisen.
- Fiktiver Berechtigter (gesetzlicher Vertreter) statt echtem wirtschaftlichen Eigentümer → unzulässig wenn echter WB identifizierbar.
- Transparenzregister-Auszug nicht archiviert → Dokumentationslücke.
Rechtsquellen
Output-Formate
- Transparenzregister-Abfragprotokoll (Datum, Ergebnis, Abweichungen)
- Hinweisschreiben an Gesellschaft (bei fehlerhafter Meldung)
- GwG-Dokumentationsblatt (zusammenfassung für Akte)
- Bußgeld-Risikocheck (Melde-/Aktualisierungspflicht)
- Mandantenmail (WB-Meldepflicht erklären)
Quellen für Live-Check: https://dejure.org | https://openjur.de | https://www.gesetze-im-internet.de | https://www.bnotk.de | https://www.bgh.de | https://www.bverfg.de
1---2name: 049-liste-wirtschaftlich-berechtigter-transparenzregist3description: Für Notariat im Alltag: Liste wirtschaftlich Berechtigter – Transparenzregister: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Notariat im Alltag: Liste wirtschaftlich Berechtigter – Transparenzregister78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Zweck und Anwendungsbereich1718Das Transparenzregister erfasst die wirtschaftlich Berechtigten hinter Gesellschaften und sonstigen Vereinigungen. Notare haben sowohl Abfrage- als auch Hinweispflichten. Strukturiere die Pflichten, Abfragewege und Bußgeldrisiken.1920Rechtsgrundlagen: §§ 20–24 GwG (Transparenzregister), § 3 GwG (Definition wirtschaftlich Berechtigter), § 56 GwG (Bußgeldvorschriften), EU-Richtlinie 2018/843 (5. Geldwäscherichtlinie), § 26a GwG (Transparenzregisterauszüge für Notare), GwG-Anwendungserlass des BMF.2122## Definition wirtschaftlich Berechtigter (§ 3 GwG)2324Wirtschaftlich Berechtigter ist:25- Bei juristischen Personen: natürliche Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte direkt oder indirekt hält26- Bei Trusts und Stiftungen: Gründer, Treuhänder, Protector, Begünstigte oder Personengruppe im Interesse derer der Trust verwaltet wird27- Wenn kein wirtschaftlicher Eigentümer feststellbar: gesetzlicher Vertreter (fiktiv Berechtigter)2829## Transparenzregister-Meldepflicht (§ 20 GwG)3031**Meldepflichtige Vereinigungen:**32- Alle juristischen Personen des Privatrechts (GmbH, AG, Stiftung, Verein wenn eingetragen)33- Eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG)34- Nicht meldepflichtig: BGB-Gesellschaft (GbR) – bis auf eGbR nach MoPeG3536**Meldefrist:** Unverzüglich nach Eintragung; bei Änderungen: unverzüglich.3738**Inhalt:** Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.3940## Notar-Abfragepflicht (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 GwG i.V.m. § 20 GwG)4142Bei Beurkundungsgeschäften, die Gesellschaften betreffen, muss der Notar das Transparenzregister abfragen und die Ergebnisse dokumentieren.4344**Pflicht-Abfrage bei:**45- Anteilsübertragungen46- Gesellschaftsgründungen47- Grundstückstransaktionen mit Gesellschaftsbeteiligung48- Kapitalerhöhungen4950**Dokumentation:** Abfrageergebnis ausdrucken oder elektronisch speichern; in die GwG-Akte aufnehmen.5152## Transparenzregister und Vollregister (ab 2021)5354Seit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (2021) ist das Transparenzregister ein Vollregister: Alle Vereinigungen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv eintragen, auch wenn diese bereits aus anderen Registern (HR, Vereinsregister) ersichtlich wären. Die „Mitteilungsfiktion" (§ 20 Abs. 2 GwG a.F.) entfiel.5556## Abfrage und Einsicht5758- Öffentliche Abfrage: https://www.transparenzregister.de (kostenpflichtig für bestimmte Zwecke)59- Notare: erhöhte Einsichtsrechte (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 GwG)60- Abfrage im Rahmen der GwG-Sorgfaltspflicht: gebührenfrei für Verpflichtete unter bestimmten Voraussetzungen6162## Bußgelder (§ 56 GwG)6364| Verstoß | Bußgeld bis |65|---|---|66| Nicht-Meldung wirtschaftlich Berechtigter | 1 Mio. € |67| Verspätete Meldung | 150.000 € |68| Unterlassene Aktualisierung | 150.000 € |69| Notar: Unterlassung der Abfrage | 150.000 € |7071## Prüfprogramm7273- Transparenzregister abgefragt und Ergebnis dokumentiert?74- Stimmt das Ergebnis mit den identifizierten Angaben überein?75- Ist die Meldung der Gesellschaft vollständig und aktuell?76- Widersprüche zwischen Transparenzregister und Gesellschafterstruktur dokumentiert?77- Bei Nichtmeldung: Hinweis an Geschäftsführer/Vorstand erteilt?7879## Typische Fallen8081- Abfrage vergessen → GwG-Verstoß des Notars.82- Gesellschaft hat Meldung nicht aktualisiert (nach Gesellschafterwechsel) → Notar muss hinweisen.83- Fiktiver Berechtigter (gesetzlicher Vertreter) statt echtem wirtschaftlichen Eigentümer → unzulässig wenn echter WB identifizierbar.84- Transparenzregister-Auszug nicht archiviert → Dokumentationslücke.8586## Rechtsquellen8788- § 20 GwG: https://dejure.org/gesetze/GwG/20.html89- § 3 GwG (WB-Definition): https://dejure.org/gesetze/GwG/3.html90- § 56 GwG (Bußgeld): https://dejure.org/gesetze/GwG/56.html91- Transparenzregister: https://www.transparenzregister.de92- 5. GeldwäscheRL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018L084393- BNotK GwG-Leitfaden: https://www.bnotk.de9495## Output-Formate9697- **Transparenzregister-Abfragprotokoll** (Datum, Ergebnis, Abweichungen)98- **Hinweisschreiben an Gesellschaft** (bei fehlerhafter Meldung)99- **GwG-Dokumentationsblatt** (zusammenfassung für Akte)100- **Bußgeld-Risikocheck** (Melde-/Aktualisierungspflicht)101- **Mandantenmail** (WB-Meldepflicht erklären)102103Quellen für Live-Check: https://dejure.org | https://openjur.de | https://www.gesetze-im-internet.de | https://www.bnotk.de | https://www.bgh.de | https://www.bverfg.de