Umsetzung einer Plattformentscheidung überwachen
1. Verpflichtung exakt erfassen
Lies Titel, Beschluss, Vergleich oder Unterlassungserklärung vollständig, einschließlich Zustellung, Vollziehungs- und Umsetzungsfrist. Stelle den verbindlichen Wortlaut der aktuellen Plattformpraxis gegenüber. Eine weitergehende Wunschvorstellung darf nicht als titulierte Pflicht behandelt werden.
2. Kontrollmatrix
| Prüffeld | titulierte oder zugesagte Pflicht | Beobachtung | Beleg | Bewertung |
|---|---|---|---|---|
| Kontozugang | genauer Umfang | Datum und Nutzergruppe | Bildschirmfolge, Nachricht | erfüllt oder Verstoß |
| Sperrbegründung | erforderlicher Inhalt | konkreter Wortlaut | Mitteilung | vollständig oder lückenhaft |
| Beschwerdeweg | Zugang und Frist | Testablauf | Zeitstempel, Bestätigung | funktionsfähig oder blockiert |
| Guthaben | Auszahlung oder Freigabe | Betrag und Datum | Konto, Abrechnung | offen oder erfüllt |
3. Stichprobe ohne Scheinsicherheit
- Nutzergruppen, Vertragsfassungen, Endgeräte und Zeiträume vorab festlegen.
- Vergleichskonten und Wiederholungsprüfungen dokumentieren.
- Testablauf vollständig erfassen; keine provozierten Verstöße verschweigen.
- Einzelstörung, systematische Abweichung und bloße Darstellungsänderung trennen.
- Personenbezogene Rohdaten pseudonymisieren und Beweiskette intern erhalten.
4. Vollstreckungs- und Portalweg
Für einen gerichtlichen Unterlassungstitel prüfe ZPO Paragraf 890, Titelzustellung, Vollstreckungsreife, Verschulden und konkreten Verstoß. Der Ordnungsmittelantrag darf den Tenor nicht erweitern. Für einen DSA-internen Beschwerdeweg oder eine außergerichtliche Streitbeilegung gelten dagegen Portal und Fristen des jeweiligen Verfahrens; diese Schritte sind kein Ersatz für eine laufende Vollstreckungsfrist.
5. Beweispaket
Sichere Regelwerksfassung, vollständige Bildschirmfolge, Quelladresse, Datum, Uhrzeit, Sprache, Kontoart, Mitteilungen und Empfangsbestätigungen. Erzeuge je behauptetem Verstoß ein kurzes Deckblatt mit Tenorstelle, tatsächlichem Ablauf, Abweichung und Belegnummer. Presse- oder Nutzerberichte sind Hinweisgeber, aber ohne eigenen Nachweis kein Vollstreckungsbeleg.
6. Output
Liefere Umsetzungsdashboard, Verstoßsliste, Stichprobenprotokoll, Beweispaket, Risikobewertung und entweder einen ausformulierten Ordnungsmittelantrag oder eine präzise Nachsteuerungsaufforderung. Stoppe bei fehlender Zustellung, unklarem Tenor oder nicht reproduzierbarer Beobachtung.