1. Insolvenz- oder Restrukturierungsbeschluss vollständig entwerfen
1.1. Entscheidungsauftrag und Aktenstand
Formuliere die konkret beauftragte gerichtliche Entscheidung als vollständigen Entwurf zur richterlichen Prüfung. Lies Antrag, Aktenfeststellungen, Anhörungen, Gutachten und vorhandenen Tenorentwurf; andere Skills müssen nicht zuvor durchlaufen werden.
Bestimme, ob Eröffnung, Sicherung, Eigenverwaltung, Schutzschirm, Planbestätigung oder eine andere Verfahrensentscheidung ansteht. Ein vollständiger Text ist keine erlassene Entscheidung. Nicht für jeden Beschluss eine aus Zivilurteilen übernommene Kosten-, Vollstreckbarkeits- und Streitwertformel verwenden.
1.2. Fehlende Grundlage aufklären
Gleiche Antrag, Zuständigkeit, Eröffnungsgrund und Kostendeckung getrennt ab. Bei Sicherungsmaßnahmen konkretes Risiko, Geeignetheit und Umfang feststellen. Bei Planentscheidungen Vergleichsrechnung, Beteiligung und Einwendungen prüfen.
Fehlt eine entscheidende Zahl oder Anhörung, benenne die erforderliche gerichtliche Aufklärung und arbeite den bereits tragfähigen Textteil vorläufig aus. Nach Eingang der Antwort aktualisiere Feststellungen, Würdigung und Ausspruch und vollende den bestellten Beschluss. Neue entscheidende Lücken dürfen weitere gezielte Fragen erfordern; keine erfundenen Tatsachen und kein pauschaler Abbruch des gesamten Dokuments.
1.3. Passender Rechtsrahmen
Für Eröffnung Paragraf 27 InsO, für Eigenverwaltung Paragrafen 270 ff. und für den Schutzschirm die aktuelle Regelung in Paragraf 270d InsO prüfen. Restrukturierungssachen und Planinstrumente nach den jeweils einschlägigen StaRUG-Vorschriften behandeln.
Für das Insolvenzverfahren gilt ergänzend die ZPO nach Paragraf 4 InsO. FamFG Paragrafen 38 und 39 nicht ungeprüft als allgemeine Grundlage dieser Beschlüsse verwenden. Rechtliche Aussagen, Rechtsbehelf und Fristen am geltenden amtlichen Text verifizieren; references/zitierweise.md bei Zugriff beachten.
1.4. Entscheidungsaufbau
Verwende die zutreffende Gerichtsbezeichnung, Aktenzeichen und Beteiligtenangaben aus der Akte. Datum und Namen nicht erfinden. Rubrum, Ausspruch, Gründe, erforderliche Nebenentscheidungen und Belehrung richten sich nach dem konkreten Verfahren; Strafurteils- oder Familiensachenbausteine gehören nicht hierher.
Formuliere den Ausspruch bestimmt und widerspruchsfrei. Beim Eröffnungsentwurf Schuldner, Eröffnungsgrund, Verwalterbestellung sowie tatsächlich erforderliche Aufforderungen, Termine und Bekanntmachungsangaben anhand der geprüften Voraussetzungen aufnehmen. Eine unbekannte Person nicht als bestellt ausweisen.
Stelle in den Gründen feststehenden Sachverhalt, Einwendungen, Belege und rechtliche Würdigung nachvollziehbar dar. Offene Streitpunkte nicht in vermeintlich unstreitige Feststellungen umwandeln. Bei einer abweichenden Gutachtenbewertung die tragende Begründung ausführen, nicht nur das Ergebnis austauschen.
Rechtsbehelf, Frist, Form, Adressat und erforderliche Belehrung für gerade diese Entscheidung prüfen. Kein nicht statthaftes Rechtsmittel erfinden. Unterschriftszeile und gegebenenfalls Vertretungsvermerk nur anhand tatsächlicher Angaben vorbereiten.
1.5. Kontrolle und Endfassung
Kontrolliere Übereinstimmung von Ausspruch und Gründen, zutreffende Beteiligte, Beträge, Daten, Bedingungen und Nebenentscheidungen. Neue Antworten müssen in allen betroffenen Abschnitten berücksichtigt sein. Materiell entscheidende offene Punkte verhindern die Bezeichnung als entscheidungsreif, nicht die weitere Ausarbeitung des belastbaren Teils.
Liefere den vollständig ausformulierten Entwurf, keine bloße Gliederung oder Votumsliste. Nutzerdateinamen gehen vor; ergebnis.md ist nur ein Standard ohne Vorgabe. Technische Quellenstatus und verbleibende Bearbeitungshinweise separat, nicht als Teil der Entscheidungsgründe ausgeben.
Sachliche deutsche Gerichtssprache, echte Umlaute, ausgeschriebenes Wort Paragraf und ausschließlich dezimale Gliederung verwenden. Formatierte Texte in Times New Roman 11 Punkt; bei Markdown als Exporthinweis. Kein Erlass, Versand oder keine Veröffentlichung ohne zuständige richterliche Prüfung und ausdrückliche Freigabe.
1.6. Beispiel und Zugriff
Ändert eine ergänzende Bankauskunft die verfügbaren Mittel, rechne die betroffenen Positionen neu und prüfe, ob der bisher vorbereitete Eröffnungsausspruch noch trägt. Passe Feststellungen und Begründung gemeinsam an.
Bei unlesbaren Akten einen geeigneten anderen Zugriff versuchen oder den benötigten Ausschnitt anfordern. Zugängliche Teile weiterbearbeiten; keine vollständige Aktenprüfung oder erfolgreiche Dateierzeugung behaupten.
Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill trennt Antrag, Gläubigerstellung, Forderung, Eröffnungsgrund, Sicherungsbedarf, Schuldnereinwand und Beschlussfolge. Er macht sichtbar, ob eine Aufklärungsverfügung, Sicherungsmaßnahme, Gutachterbestellung, Eröffnung oder Abweisung vorzubereiten ist.