1---2name: agb-im-arbeitsvertrag-310-abs-4-vertieft3description: Für AGB im Arbeitsvertrag 310 Abs 4 Vertieft: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Agb Im Arbeitsvertrag 310 Abs 4 Vertieft78## Norm910- § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB: Tarifvertraege, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen unterliegen nicht der AGB-Kontrolle.11- § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB: bei Arbeitsvertraegen ist auf die Besonderheiten des Arbeitsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.1213## Typische problematische Klauseln1415### Versetzungsvorbehalt16- Klausel "Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsort versetzen" ist im Regelfall transparenzbeduerftig.17- BAG, Urteil vom 25.08.2010 - 10 AZR 275/09: Entspricht der Versetzungsvorbehalt erkennbar dem Weisungsrecht aus Paragraf 106 Satz 1 GewO, findet keine Angemessenheitskontrolle nach Paragraf 307 Absatz 1 Satz 1 BGB statt; Unklarheit und Transparenz bleiben zu prüfen. Geht die Klausel darüber hinaus, ist ihre Angemessenheit zu kontrollieren.1819### Verfallklausel / Ausschlussfrist20- Klausel "Ansprueche aus dem Arbeitsverhaeltnis verfallen, soweit sie nicht innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden" hat in der Tendenz Bestand, wenn:21 - beide Seiten erfasst sind (gegenseitig),22 - Mindestlohn / unabdingbare Ansprueche ausdruecklich ausgenommen sind,23 - Frist nicht unter 3 Monaten.24- BAG, Urteil vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05; bestätigt u.a. BAG, Urteil vom 24.09.2015 - 5 AZR 278/14: Für arbeitsvertragliche AGB-Ausschlussfristen muss dem Arbeitnehmer regelmäßig eine Mindestfrist von drei Monaten ab Fälligkeit verbleiben.2526### Rueckzahlungsklausel für Aus- und Fortbildung27- Klassische BAG-Linie: nur wirksam, wenn:28 - der Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil aus der Fortbildung zieht,29 - die Bindungsdauer in einem angemessenen Verhältnis zur Fortbildung steht (Faustregel: bis 1 Monat — kein Bindung, 1-2 Monate — bis 6 Monate, 2-4 Monate — bis 1 Jahr, 6-12 Monate — bis 3 Jahre, > 24 Monate — bis 5 Jahre).30- Klausel muss differenzieren nach Kuendigungsgrund (Eigenkuendigung des Arbeitnehmers schadet, betriebsbedingte Kuendigung des Arbeitgebers nicht).3132### Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag33- Die Paragrafen 307 bis 309 BGB gelten grundsätzlich auch für Formulararbeitsverträge; arbeitsrechtliche Besonderheiten sind nach Paragraf 310 Absatz 4 Satz 2 BGB zu berücksichtigen. Eine Vertragsstrafe ist nicht pauschal bis zu einem Bruttomonatsgehalt zulässig, sondern nach Pflichtverstoß, Kündigungsfrist, typischem Schaden und Höhe zu prüfen.3435### Ueberstundenpauschalierung36- Klausel "Mit der Vergütung sind etwaige Ueberstunden abgegolten" ist intransparent, wenn die Anzahl der erfassten Ueberstunden nicht klar genannt wird.37- BAG, Urteil vom 22.02.2012 - 5 AZR 765/10: Der Arbeitnehmer muss aus dem Vertrag erkennen können, welche Arbeitsleistung in welchem maximalen zeitlichen Umfang von der Pauschale erfasst ist. Die Entscheidung setzt keine allgemeine 25-Prozent-Grenze.3839## Prüfraster40411. Welche Klausel ist in Rede?422. Spezialregelung im Arbeitsrecht oder allgemeines AGB-Recht?433. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB: arbeitsrechtliche Besonderheit relevant?444. Transparenzgebot § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB erfuellt?455. Konkrete BAG-Linie konsultieren.