AGG-Systematik und Verhältnismäßigkeit als Rechtfertigung
Zweck dieses Skills
Das AGG ist die einfachrechtliche Brueckennorm zwischen dem verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG und den Unionsrichtlinien zur Gleichbehandlung. Verhältnismäßigkeit taucht im AGG nicht als selbständiger Prüfungsschritt auf sondern als integrierter Maßstab in den Rechtfertigungstatbestaenden. Dieser Skill ordnet die Systematik und zeigt wo Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist.
Aufbau des AGG
Paragraph 1 AGG — Schutzgegenstand
Verbot der Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft Geschlecht Religion oder Weltanschauung Behinderung Alter oder sexueller Identitaet.
Paragraph 2 AGG — Anwendungsbereich
Sachlich: Zugang zu Beschäftigung beruflicher Aufstieg Arbeitsbedingungen Mitgliedschaft in Berufsverbaenden Sozialschutz und Bildung. Zivilrechtlicher Teil in den Paragraphen 19 bis 21 AGG für Massengeschaefte und privatrechtliche Versicherungen.
Paragraph 3 AGG — Diskriminierungsformen
- Unmittelbare Benachteiligung — Anknuepfung direkt an ein Merkmal aus Paragraph 1 AGG.
- Mittelbare Benachteiligung — neutrale Vorschrift trifft Traegerinnen eines Merkmals in besonderer Weise.
- Belaestigung — wuerdeverletzendes Umfeld.
- Sexuelle Belaestigung — eigenstaendiger Tatbestand.
- Anweisung zur Benachteiligung — eigenstaendige Verletzung.
Rechtfertigungsnormen im Arbeitsrecht
Paragraph 8 AGG — wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung
Unterschiedliche Behandlung wegen eines Merkmals nach Paragraph 1 AGG ist zulässig wenn das Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt der Zweck rechtmaessig ist und die Anforderung angemessen ist.
Prüfungsschritte:
- Berufliche Anforderung im konkreten Taetigkeitsbild benennen.
- Wesentlichkeit und Entscheidungserheblichkeit der Anforderung darlegen.
- Rechtmaessiger Zweck der Anforderung.
- Angemessenheit als Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn.
Paragraph 10 AGG — zulaessige Ungleichbehandlung wegen Alters
Sondernorm für das Merkmal Alter. Rechtfertigung wenn die Ungleichbehandlung objektiv und angemessen ist und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt wird sowie die Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich sind. Die Aufzaehlung in den Saetzen 3 enthaelt Regelbeispiele die nicht abschliessend sind.
Hier sind alle vier Stufen der Verhältnismäßigkeit explizit benannt: legitimes Ziel Geeignetheit Erforderlichkeit Angemessenheit.
Rechtfertigung im Zivilrecht
Paragraph 20 AGG
Im Anwendungsbereich der zivilrechtlichen Diskriminierungsverbote nach den Paragraphen 19 bis 21 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung zulässig wenn für sie ein sachlicher Grund vorliegt. Absatz 1 zaehlt Regelbeispiele auf: Vermeidung von Gefahren Schutz der Intimsphaere Gewaehrung besonderer Vorteile bei fehlendem Gleichbehandlungsinteresse Religionsfreiheit.
Prüfungsdichte: schwaecher als bei Paragraph 8 AGG. Sachlicher Grund reicht aber Verhältnismäßigkeit wirkt als Korrektiv über das Angemessenheitselement.
Verhältnis zu Verfassungsrecht und Unionsrecht
- Das AGG setzt unter anderem die Richtlinien 2000/43/EG 2000/78/EG 2004/113/EG und 2006/54/EG um.
- Im Anwendungsbereich des Unionsrechts gelten die Auslegungsmassstaebe des EuGH.
- Verfassungsrechtlich ergaenzt das AGG den Drittwirkungsschutz aus Art. 3 Abs. 3 GG zwischen Privaten.
Tragende Leitentscheidungen
- EuGH Rs. C-144/04 Mangold — Altersdiskriminierung und Unionsrechtsanwendung
- EuGH Rs. C-555/07 Kuecuekdeveci — unmittelbare Wirkung des Diskriminierungsverbots
- EuGH Rs. C-83/14 Chez — mittelbare ethnische Diskriminierung
- BAG vom 22.05.2014 — 8 AZR 662/13 — wesentliche berufliche Anforderung
- BAG vom 19.12.2019 — 8 AZR 2/19 — Angemessenheitspruefung Paragraph 10 AGG
- BVerfGE 152, 152 — Recht auf Vergessen II und Anwendung des Unionsgrundrechtsschutzes
Fallstricke
- Verhältnismäßigkeit als externen Schritt suchen — sie ist in den Rechtfertigungsnormen eingebettet und nicht separat zu prüfen.
- Paragraph 8 und Paragraph 10 AGG verwechseln — Paragraph 8 ist allgemein für alle Merkmale Paragraph 10 nur für Alter mit eigenstaendiger Dogmatik.
- Pauschale Rechtfertigung — für jede einzelne Maßnahme ist die Anforderung im konkreten Stellenprofil zu begruenden.
- Belastete Beweissituation ignorieren — Paragraph 22 AGG verlagert die Beweislast bei Indizien auf die Arbeitgeberseite.
- Zivilrechtlichen Teil unterschaetzen — Massengeschaefte und privatrechtliche Versicherungen sind voll erfasst und Verstoesse können Beseitigung und Schadensersatz ausloesen.
Verwandte Skills
- art-3-abs-2-3-besondere-gleichheitssaetze — verfassungsrechtliche Grundlage
- verhaeltnismaessigkeit-mittelbare-diskriminierung — Paragraph 3 Abs. 2 AGG und EuGH-Linie
- gleichbehandlung-arbeitsrecht-praxischeck — Paragraph 7 und Paragraph 15 AGG in der Praxis
- drittwirkung-unionsgrundrechte-charta — Charta der Grundrechte und Diskriminierungsverbot
- verhaeltnismaessigkeit-einstieg — Vier-Stufen-Grundschema