Alternative Marktdefinition — Weiter
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FKVO Art. 4 Anmeldepflicht vor Vollzug, GWB § 40 1-Monats-Frist Phase I / 4 Monate Phase II, Bagatellschwellen § 35 GWB (50/17,5 Mio. EUR).
- Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 18, 19, 20, 35, 36, 39, AEUV Art. 101, 102, FKVO (VO 139/2004), Bekanntmachung Kommission Marktabgrenzung 2024 (C/2024/1645), Leitlinien horizontale/vertikale Zusammenarbeit, HMG-Index — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Bundeskartellamt, EU-KOM (DG COMP), Anmelder, Wettbewerber, OLG Düsseldorf (Kartellsenat), EuG, EuGH.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zusammenschlussanmeldung Form CO, Marktabgrenzungsanalyse, SSNIP-Test, HMG-Berechnung, Critical-Loss-Analyse, Datenanalyse (PoS/Scanner), Marktbefragung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Alternative Marktdefinition — Weiter
- Normen-/Quellenanker: Art. 101/102 AEUV, VO 1/2003, FKVO, GWB, Vertikal-GVO, DMA/DSA-Schnittstellen, private damages und Behördenpraxis.
- Entscheidende Weiche: Markt, Verhalten, Beteiligte, Schwelle, Effekt, Effizienzrechtfertigung, Verfahren, Dawn Raid/Leniency und Schadensersatz getrennt ordnen.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Vorgehensweise
Schritt 1: Ausgangsdefinition aufnehmen
Welche Produkte/Regionen enthält die vorgelegte Abgrenzung?
Schritt 2: Einschlusskandidaten identifizieren
Welche Produkte wurden bisher ausgeschlossen, könnten aber substitutiv sein?
Kriterien für den Einschluss:
- Überlappende Verwendungszwecke aus Kundensicht.
- Angebotsseitige Substitution innerhalb eines Jahres möglich.
- Kreuzpreiselastizität > 0,4 (Indiz für Substitutionsbeziehung).
- Überschneidende Kundengruppen und Einsatzgebiete.
- Behördenpraxis in anderen Verfahren hat breiteren Markt anerkannt.
Schritt 3: Juristische Begründung
Referenz auf Rechtsprechung, die breitere Definitionen stützt:
- EU-Bekanntmachung 2024, Rn. 28 ff.: Supply-Side Substitution als Marktabgrenzungsinstrument.
- Praxis der Kommission: Fusionsfälle, in denen Markt breit definiert wurde.
Schritt 4: Ökonomische Begründung
- SSNIP-Test: Bei Einschluss des breiteren Produktsatzes wird Preiserhöhung unrentabel → breiterer Markt korrekt.
- Wettbewerbsdisziplinierung: Selbst wenn Produkte nicht perfekte Substitute, bringen sie Preisdruck.
- Importkonkurrenz bei räumlicher Erweiterung: Ausländische Anbieter disziplinieren Inland.
Schritt 5: Auswirkung auf Marktanteil
Vorgelegter Marktanteil (enger Markt): [X%]
Marktanteil bei weiterer Abgrenzung: [Y%]
Änderung: [-Z Prozentpunkte]
Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB: [greift / greift nicht]
Auswirkung auf Verfahrensergebnis: [...]
Schritt 6: Stärke der alternativen Definition
- Sehr gut vertretbar: Klare Evidenz für Substitutionsbeziehungen.
- Vertretbar: Einige Anhaltspunkte, Behörde wird Argumente prüfen.
- Schwach: Nur zur Risikodarstellung geeignet.
Leitentscheidungen Weitere Marktdefinition
- EK, Beschl. v. 04.09.2019 — COMP/M.9064 (Google/Fitbit) — Weiter Markt Wearables; Substitution zwischen Smart-Watch und Fitness-Band trotz Unterschiede möglich.
Standardformulierung für Schriftsatz
"Bezieht man — dem Verständnis der Nachfrager entsprechend — auch [Produkt X] in den relevanten Markt ein, weil [Begründung], reduziert sich der Marktanteil auf [Y%]. Die Marktbeherrschungsvermutung des § 18 Abs. 4 GWB wäre dann nicht erfüllt."
Ergänzung: räumliche Erweiterung
Wenn nationale Marktdefinition angegriffen werden soll:
- EWR-weiter Markt: Importquote analysieren, Preiskonvergenz nachweisen.
- Globaler Markt: Globale Anbieter und Handelsströme dokumentieren.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.