Altvertrag nachziehen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Vertragsspezifisch; § 195 BGB Regelverjährung 3 Jahre, § 14 BGB-InfoV Widerrufsfrist 14 Tage, EuGH-Vorgaben zu Klausel-Transparenz.
- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 133, 157, 305-310 (AGB-Kontrolle), 311b, 311c, 433, 488, 535, 631, 651a, 765, NachwG, FormularG, AGG (Diskriminierungsverbot) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Vertragspartner, Rechtsabteilung, Notar bei Formerfordernis, Datenschutzbeauftragter.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Mustervertrag, Termsheet, Klauselkatalog, Altvertrag, Vertragsentwurf mit Track Changes, AGB-Prüfraster — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Triage zu Beginn
- Handelt es sich um ein deutsches oder grenzüberschreitendes Vertragsverhältnis?
- Ist der Altvertrag noch vollständig gültig oder sind Änderungsvereinbarungen eingeflossen?
- Welche Parteien haben seit dem Altvertrag gewechselt (Firmen, Kontaktpersonen)?
- Gibt es gesetzliche Neuregelungen seit Abschluss des Altvertrags (z.B. Mietrecht, AGB-Recht)?
Zentrale Normen
- § 305, 305c BGB — Einbeziehung und Auslegung von AGB
- § 307 ff. BGB — AGB-Inhaltskontrolle (Generalklausel, Verbotslisten)
- Paragraf 578 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 550 BGB — Textform langfristiger Grundstücks- und Gewerberaummietverträge; bei älteren Vertragsketten Artikel 229 Paragraf 70 EGBGB prüfen.
- § 195 BGB — Verjährung (regelmäßig 3 Jahre)
- § 313 BGB — Störung der Geschäftsgrundlage (bei wesentlich veränderten Umständen)
Startet bei
- hochgeladener Word-Vorlage oder altem Vertrag
- Term Sheet, E-Mail, Tabelle oder Freitext mit Eckdaten
- Wunsch nach neuem Vertragsentwurf
- Wunsch nach Redline oder Track Changes
Workflow
- Alten Vertrag als Datenquelle, nicht als unkritische Wahrheit behandeln.
- Übernommene Werte mit Quelle und Vertrauensgrad markieren.
- Altklauseln, die nicht zur neuen Vorlage passen, als Review-Punkt ausgeben.
- Bei Konflikten zwischen Altvertrag und neuer Vorlage nachfragen.
Ausgabe
- Vertragsdatenmatrix
- Rückfragenliste
- Ausfüllprotokoll
- Entwurfs- oder Prüfvermerk
- klare Stopper vor Track Changes, falls noch keine ausdrückliche Bestätigung vorliegt
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Leitplanken
- Originaldateien werden nie überschrieben.
- Track Changes, Redline oder Vergleichsfassung nur nach ausdrücklicher Rückfrage und Bestätigung.
- Offene Werte bleiben sichtbar; sie werden nicht erfunden.
- Juristische Wahlentscheidungen werden erklärt und protokolliert.
Quellenkontrolle
Vertragsart, Parteien, Form, Einbeziehung und Änderungsmechanismus vor jeder Ergänzung bestimmen. Paragraf 133 und 157 BGB für Auslegung, Paragraf 145 folgende BGB für den Vertragsschluss und Paragraf 305 folgende BGB für vorformulierte Bedingungen nur fallbezogen anwenden. Rechtsprechung darf erst nach Zuordnung zur konkreten Klausel und Verifizierung der tragenden Aussage ergänzt werden.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.