Anordnung Quellenkarte
Zweck
Diese Quellenkarte sichert für Fachanwalt Verwaltungsrecht jede tragende Aussage ab: Norm, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor Ausgabe verifiziert.
Tragende Normen (live prüfen)
- VwGO — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- VwVfG — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- AO (steuerlich) — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- Sondergebiete (BImSchG, BauGB) — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
Zuständige Spruchkörper und Behörden
- VG, OVG/VGH, BVerwG
- Verwaltungsbehörden
Amtliche und frei zugängliche Datenbanken
- gesetze-im-internet.de (Bundesrecht amtlich)
- rechtsprechung-im-internet.de
- dejure.org / openJur (frei zugängliche Rechtsprechung)
- bverwg.de
- Landes-OVG-Datenbanken
- rechtsprechung-im-internet.de
Fristen mit Quellenrelevanz
- § 74 VwGO Klagefrist 1 Mon.
- § 80 V VwGO eA
- Berufung 1 Mon. § 124a
Prüfroute
- Normtext gegen die amtliche Quelle prüfen (Fassung, Inkrafttreten, Übergangsrecht).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Fundstelle ausgeben; Senat/Spruchkörper benennen.
- Behördenpraxis (Merkblätter, Erlasse, FAQ) mit Stand-Datum zitieren.
- Ergebnis als Quellenmatrix: Aussage — Quelle — Stand — Tragweite — Restunsicherheit.
Fehlerbremse
- Keine BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
- Zitierform nach
references/zitierweise.md; Quellenhygiene nachreferences/quellenhygiene.md.