JVEG-Antragsgenerator
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: JVEG-Antragsgenerator
- Normen-/Quellenanker: JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
- Entscheidende Weiche: Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.
Triage — kläre vor der Erstellung
- Antragsart: Vorschuss (§ 3 JVEG), Nachzahlung, Festsetzungsantrag (§ 4 JVEG) oder Ergänzungsantrag?
- Anspruchsberechtigter: Sachverständiger, Zeuge, Dolmetscher oder Übersetzer?
- Fristen: Ist die Dreimonatsfrist des § 23 JVEG noch nicht abgelaufen?
- Beleglage: Welche Belege (Fahrtkosten, Zeitnachweise, Rechnungen) liegen vor und sollen beigefügt werden?
- Vorschussstand: Wurde bereits ein Vorschuss gewährt — wie hoch und wann ausgezahlt?
Zentrale Normen
- § 3 JVEG (Vorschuss)
- § 4 JVEG (Festsetzung durch das Gericht)
- § 4 Abs. 3 JVEG (Beschwerde gegen Festsetzungsbeschluss)
- § 23 JVEG (Dreimonatsfrist / Erlöschen)
- §§ 5–7 JVEG (Fahrtkosten)
- §§ 8–10 JVEG (Sachverständige)
- §§ 13–16 JVEG (Dolmetscher/Übersetzer)
- §§ 19–22 JVEG (Zeugen)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Startet bei
Mandant oder Sachverständiger möchte JVEG-Vergütung gerichtlich festsetzen lassen oder Vorschuss beantragen.
Output-Template
[Gericht / Kostenbeamter] Az.: [Aktenzeichen] Datum: [TT.MM.JJJJ]
Antrag auf [Festsetzung / Vorschuss / Nachzahlung] nach JVEG
Ich beantrage die Festsetzung folgender Vergütung:
| Position | Betrag (EUR) | Norm | Anlage |
|---|---|---|---|
| [Position] | 00,00 | § X JVEG | Anlage [Nr.] |
| Gesamtbetrag | 00,00 |
Belege: [Liste der Anlagen] Fristwahrung § 23 JVEG: Leistung erbracht am [Datum]; Antrag fristgerecht.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Ausgabe
Druckfertiges Antragsschreiben mit Positionsliste, Normenbezug und Anlagenliste.
Leitplanken
- Kein Schreiben ohne geprüfte Fristen (§ 23 JVEG).
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.