Anwenden Quellenkarte
Einsatzlage
Diese Quellenkarte sichert im Bereich Subsumtions Prüfer tragende Normen, Rechtsprechung, Behördenpraxis, Register, Formulare und aktuelle Leitlinien ab.
Suchraster
allgemein-workflow-chronologie-workflow-fristeneu-abgrenzung-einschlaegige-normen-einschlaegige-normeneu-vorabentscheidung-falsche-wiese-fehlerklasse-bgbgegen-tbm-grundrechte-grch-kandidatenloesung-subsumtioninteressen-rechtsberatung-rechtsfolgenkommentar-literatur-konkurrenzen-anspruchsgrundlagen-normmandatsabbruch-empfehlung-beweisbedarf-erfassen-darlegungsnorm-zerlegen-output-mandantenbrief-pruefungsdokumentoutput-alltagssprache-deoutput-antrag-beschwerde-klageschriftoutput-fremdsprachig-en-froutput-juristisch-gestochen-de
Prüfroute
- Normenstand über amtliche oder frei zugängliche Primärquellen sichern.
- Rechtsprechung nach passendem Gericht, Datum, Aktenzeichen und Entscheidungsform suchen.
- Behördenpraxis, Formulare, Verwaltungshinweise und Register nur mit Quellenstand ausgeben.
- Ergebnis als Quellenmatrix dokumentieren: Aussage, Quelle, Stand, Tragweite, Unsicherheit.
Fehlerbremse
- Keine BeckRS- oder juris-Blindzitate aus Modellwissen.
- Keine Literaturfundstellen behaupten, die nicht aus Nutzerquelle oder frei prüfbarer Quelle stammen.
- Bei dynamischen Materien immer sagen, ob der Stand live geprüft wurde.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.md; Zitierweise:references/zitierweise.md.
Quellenkontrolle
Die Darlegungs- und Beweislast folgt aus der jeweils geprüften Anspruchsgrundlage, Einwendung oder Vermutung; es gibt keine universelle Fallliste für jede Subsumtion. Im Zivilprozess Paragraf 138, Paragraf 286 und Paragraf 292 ZPO fallbezogen prüfen. Rechtsprechung nur einem konkreten Tatbestandsmerkmal zuordnen und mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage sowie Quelle belegen.