GOÄ § 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen
Arbeitsbereich
GOÄ § 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: GOÄ §§ 1-14 und Anlage, BGB Behandlungsvertrag §§ 630a ff., PKV/Beihilfe-Regelungen, Berufsrecht, aktuelle GOÄ-Reformhinweise. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: GOÄ § 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen
- Normen-/Quellenanker: GOÄ, BGB-Behandlungsvertrag, ärztliches Berufsrecht, § 12 GOÄ-Rechnung, Analogbewertung, Honorarvereinbarung, Erstattung PKV/Beihilfe.
- Entscheidende Weiche: Prüfe Leistungsinhalt, Ziffer, Steigerungsfaktor, Begründung, Auslagen, Wahlleistung, Schuldner, Erstattungsfähigkeit und Einwendungsfrist.
Worum geht es konkret
§ 1 GOÄ definiert den Anwendungsbereich der Gebührenordnung für Ärzte: Berufliche Leistungen approbierter Ärzte gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern. GKV-Leistungen sind nicht von der GOÄ erfasst (EBM, § 87 SGB V). Abgrenzung: nichtärztliche Leistungen, IGel, Wahlleistungen Krankenhaus, telemedizinische Leistungen — alle haben ihre eigenen Spezialregeln, gehen aber im Grundsatz auf § 1 GOÄ zurück.
Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Erstellung einer Privatrechnung — Anwendungsbereich vorab klären.
- Streit, ob eine Leistung überhaupt nach GOÄ abrechenbar ist (z. B. IGel, Wahlleistung, Gutachten).
- Mandant ist nicht Privatversicherter, sondern Beihilfeberechtigter, Selbstzahler oder PKV-Patient.
- Honoraranspruch zu einem Auslandsbehandlungsfall.
Eingaben:
- Approbationsstatus der Ärztin/des Arztes.
- Patientenstatus (PKV, Beihilfe, GKV-Privatabrechnung, Selbstzahler, IGel).
- Behandlungsumfang und -gegenstand.
- Behandlungsvertrag (sofern schriftlich).
- ggf. Wahlleistungsvereinbarung.
Rechtlicher Rahmen
- § 1 GOÄ: Anwendungsbereich — berufliche Leistungen approbierter Ärzte.
- § 1 Abs. 1 GOÄ: Die GOÄ gilt für die Vergütung beruflicher Leistungen approbierter Ärzte, soweit nicht durch Bundesgesetz andere Regelungen bestehen.
- § 2 GOÄ: Abweichende Honorarvereinbarung — eng begrenzt zulässig.
- § 87 SGB V: EBM für GKV-Vertragsärzte.
- §§ 630a ff. BGB: Behandlungsvertrag.
- § 12 GOÄ: Fälligkeit und Rechnungspflicht.
- Berufsordnung der Ärztekammern (§ 12 MBO-Ä) — Verbot ungerechtfertigt hoher Liquidationen.
- BGH staend. Rspr. zur Abgrenzung Heilbehandlung / Begutachtung / IGel.
/ Schritt für Schritt
- Approbation prüfen: Approbationsurkunde Ärztin/Arzt vorhanden? Ohne Approbation kein GOÄ-Anwendungsbereich (Berufserlaubnis genügt im Einzelfall).
- Patientenstatus klären:
- PKV-Privatpatient: GOÄ-Anwendung vollumfänglich.
- Beihilfeberechtigter: GOÄ + Beihilfeverordnung des Dienstherrn (Bund/Land).
- GKV-Patient mit Privatbehandlung (z. B. IGel): GOÄ-Anwendung mit Hinweispflicht.
- Selbstzahler: GOÄ-Anwendung.
- Auslandsbehandlung: GOÄ-Anwendung nach deutschem Recht.
- Leistung klassifizieren:
- Heilbehandlung im engeren Sinn: GOÄ direkt.
- Gutachten/Bescheinigung: GOÄ Abschnitt L (Sonderleistungen).
- Wahlleistung Krankenhaus: GOÄ § 6a + Wahlleistungsvereinbarung.
- Telemedizin: GOÄ + spezielle GOÄ-Ziffern (vom Anwender zu verifizieren — laufende Anpassungen).
- Abweichende Honorarvereinbarung: § 2 GOÄ — nur in engen Grenzen zulässig.
- Schwellenwert/Höchstsatz: § 5 GOÄ — Bemessung.
- Rechnungserstellung: § 12 GOÄ — Fälligkeit erst nach formgerechter Rechnung.
Trade-off-Matrix
| Patientenstatus |
GOÄ-Anwendung |
Besonderheit |
| PKV-Vollprivatpatient |
direkt |
Erstattung nach Tarif |
| Beihilfe-Berechtigter |
direkt |
Erstattungsgrenze Beihilfe + ggf. PKV |
| GKV mit IGel |
nur für IGel |
schriftliche Aufklärung Pflicht |
| GKV mit "Privatbehandlung" (Wunsch des Patienten) |
direkt für Privatleistung |
Hinweispflicht, dass GKV-Anspruch besteht |
| Selbstzahler ohne Versicherung |
direkt |
besondere Hinweispflicht Kosten |
| Auslandspatient |
direkt nach deutschem Recht |
Übersetzung Rechnung empfehlenswert |
| Werksarzt mit Anstellungsverhältnis |
nicht GOÄ |
Arbeitsrechtsvergütung |
Praxistipps
- IGel-Aufklärung schriftlich, mit Kostenvoranschlag — sonst keine Anspruchsgrundlage gegen Patient.
- Bei "Privatbehandlung" eines GKV-Patienten: schriftliche Erklärung des Patienten verlangen, dass er Privatleistung wünscht und Kostenpflicht akzeptiert.
- Approbationsurkunde im Praxis-Stammbuch ablegen — bei Streit vorzeigbar.
- Bei Auslandspatient Rechnung in deutscher Sprache mit englischer Kurzfassung; Bezahlung in EUR.
- Wahlleistung Krankenhaus: § 17 KHEntgG i.V.m. § 6a GOÄ; Vereinbarung Wahlleistung notwendig.
Mustertexte
IGel-Aufklärung (Auszug)
"Sehr geehrte:r [Patient:in], die von Ihnen gewünschte Leistung [Bezeichnung] ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Sie wird als Individuelle Gesundheitsleistung (IGel) abgerechnet. Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Geschätzte Kosten: [EUR brutto]. Bei Mehrbedarf werden Sie vor Durchführung erneut informiert. Bitte bestätigen Sie nachstehend, dass Sie die Privatbehandlung wünschen und die Kosten selbst tragen."
Klarstellung Rechnung an Patient (Auszug)
"Die berechnete Leistung [Ziffer] erfolgte als berufliche Leistung im Sinne des § 1 GOÄ. Sie sind als [PKV-Patient / Beihilfeberechtigter / Selbstzahler] Schuldner:in der Vergütung. Die Erstattung durch Ihre Versicherung obliegt Ihnen; wir leisten gerne unterstützend Auskunft."
Typische Fehler
- GOÄ-Rechnung an GKV-Patienten ohne explizite Privatbehandlung — Forderung nicht durchsetzbar.
- IGel ohne schriftliche Aufklärung; § 630c BGB-Aufklärungspflicht verletzt — keine Vergütung.
- Werksarztleistung wird nach GOÄ abgerechnet — Vergütung über Arbeitsvertrag, nicht GOÄ.
- Bei Beihilfe wird Patient als Vollerstatter behandelt — Beihilfegrenze und PKV-Tarif beachten.
- Auslandspatient wird in dortiger Sprache abgerechnet — Verständnisproblem, Anspruchsdurchsetzung erschwert.
Quellen Stand 06/2026
- GOÄ §§ 1, 2, 5, 12 — Stand zur Berechnung im amtlichen Bundesgesetzblatt prüfen.
- GOÄ-Reform 2024/2025 — vom Anwender zu verifizieren (laufende politische Anpassungen, ggf. neue Gebührenordnung).
- BGB §§ 630a–630h.
- KHEntgG § 17.
- Berufsordnung Ärztekammer (MBO-Ä § 12).
- BGH staend. Rspr. zur GOÄ-Anwendung.
- PKV-Verband — Erstattungsleitlinien (informativ, nicht verbindlich).
1---2name: anwendungsbereich-berufliche-abweichende3description: Für GOÄ Paragraf 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# GOÄ § 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen78## Arbeitsbereich910GOÄ § 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: GOÄ §§ 1-14 und Anlage, BGB Behandlungsvertrag §§ 630a ff., PKV/Beihilfe-Regelungen, Berufsrecht, aktuelle GOÄ-Reformhinweise. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.1112## Arbeitsweg1314- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?15- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.16- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.17- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).18- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1920## Fachkern: GOÄ § 1 Anwendungsbereich berufliche Leistungen21- **Normen-/Quellenanker:** GOÄ, BGB-Behandlungsvertrag, ärztliches Berufsrecht, § 12 GOÄ-Rechnung, Analogbewertung, Honorarvereinbarung, Erstattung PKV/Beihilfe.22- **Entscheidende Weiche:** Prüfe Leistungsinhalt, Ziffer, Steigerungsfaktor, Begründung, Auslagen, Wahlleistung, Schuldner, Erstattungsfähigkeit und Einwendungsfrist.2324## Worum geht es konkret2526§ 1 GOÄ definiert den Anwendungsbereich der Gebührenordnung für Ärzte: Berufliche Leistungen approbierter Ärzte gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern. GKV-Leistungen sind nicht von der GOÄ erfasst (EBM, § 87 SGB V). Abgrenzung: nichtärztliche Leistungen, IGel, Wahlleistungen Krankenhaus, telemedizinische Leistungen — alle haben ihre eigenen Spezialregeln, gehen aber im Grundsatz auf § 1 GOÄ zurück.2728## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen2930- Erstellung einer Privatrechnung — Anwendungsbereich vorab klären.31- Streit, ob eine Leistung überhaupt nach GOÄ abrechenbar ist (z. B. IGel, Wahlleistung, Gutachten).32- Mandant ist nicht Privatversicherter, sondern Beihilfeberechtigter, Selbstzahler oder PKV-Patient.33- Honoraranspruch zu einem Auslandsbehandlungsfall.3435Eingaben:36- Approbationsstatus der Ärztin/des Arztes.37- Patientenstatus (PKV, Beihilfe, GKV-Privatabrechnung, Selbstzahler, IGel).38- Behandlungsumfang und -gegenstand.39- Behandlungsvertrag (sofern schriftlich).40- ggf. Wahlleistungsvereinbarung.4142## Rechtlicher Rahmen4344- **§ 1 GOÄ:** Anwendungsbereich — berufliche Leistungen approbierter Ärzte.45- **§ 1 Abs. 1 GOÄ:** Die GOÄ gilt für die Vergütung beruflicher Leistungen approbierter Ärzte, soweit nicht durch Bundesgesetz andere Regelungen bestehen.46- **§ 2 GOÄ:** Abweichende Honorarvereinbarung — eng begrenzt zulässig.47- **§ 87 SGB V:** EBM für GKV-Vertragsärzte.48- **§§ 630a ff. BGB:** Behandlungsvertrag.49- **§ 12 GOÄ:** Fälligkeit und Rechnungspflicht.50- **Berufsordnung der Ärztekammern** (§ 12 MBO-Ä) — Verbot ungerechtfertigt hoher Liquidationen.51- BGH staend. Rspr. zur Abgrenzung Heilbehandlung / Begutachtung / IGel.5253## / Schritt für Schritt54551. **Approbation prüfen:** Approbationsurkunde Ärztin/Arzt vorhanden? Ohne Approbation kein GOÄ-Anwendungsbereich (Berufserlaubnis genügt im Einzelfall).562. **Patientenstatus klären:**57 - PKV-Privatpatient: GOÄ-Anwendung vollumfänglich.58 - Beihilfeberechtigter: GOÄ + Beihilfeverordnung des Dienstherrn (Bund/Land).59 - GKV-Patient mit Privatbehandlung (z. B. IGel): GOÄ-Anwendung mit Hinweispflicht.60 - Selbstzahler: GOÄ-Anwendung.61 - Auslandsbehandlung: GOÄ-Anwendung nach deutschem Recht.623. **Leistung klassifizieren:**63 - Heilbehandlung im engeren Sinn: GOÄ direkt.64 - Gutachten/Bescheinigung: GOÄ Abschnitt L (Sonderleistungen).65 - Wahlleistung Krankenhaus: GOÄ § 6a + Wahlleistungsvereinbarung.66 - Telemedizin: GOÄ + spezielle GOÄ-Ziffern (vom Anwender zu verifizieren — laufende Anpassungen).674. **Abweichende Honorarvereinbarung:** § 2 GOÄ — nur in engen Grenzen zulässig.685. **Schwellenwert/Höchstsatz:** § 5 GOÄ — Bemessung.696. **Rechnungserstellung:** § 12 GOÄ — Fälligkeit erst nach formgerechter Rechnung.7071## Trade-off-Matrix7273| Patientenstatus | GOÄ-Anwendung | Besonderheit |74|---|---|---|75| PKV-Vollprivatpatient | direkt | Erstattung nach Tarif |76| Beihilfe-Berechtigter | direkt | Erstattungsgrenze Beihilfe + ggf. PKV |77| GKV mit IGel | nur für IGel | schriftliche Aufklärung Pflicht |78| GKV mit "Privatbehandlung" (Wunsch des Patienten) | direkt für Privatleistung | Hinweispflicht, dass GKV-Anspruch besteht |79| Selbstzahler ohne Versicherung | direkt | besondere Hinweispflicht Kosten |80| Auslandspatient | direkt nach deutschem Recht | Übersetzung Rechnung empfehlenswert |81| Werksarzt mit Anstellungsverhältnis | nicht GOÄ | Arbeitsrechtsvergütung |8283## Praxistipps8485- IGel-Aufklärung schriftlich, mit Kostenvoranschlag — sonst keine Anspruchsgrundlage gegen Patient.86- Bei "Privatbehandlung" eines GKV-Patienten: schriftliche Erklärung des Patienten verlangen, dass er Privatleistung wünscht und Kostenpflicht akzeptiert.87- Approbationsurkunde im Praxis-Stammbuch ablegen — bei Streit vorzeigbar.88- Bei Auslandspatient Rechnung in deutscher Sprache mit englischer Kurzfassung; Bezahlung in EUR.89- Wahlleistung Krankenhaus: § 17 KHEntgG i.V.m. § 6a GOÄ; Vereinbarung Wahlleistung notwendig.9091## Mustertexte9293### IGel-Aufklärung (Auszug)94"Sehr geehrte:r [Patient:in], die von Ihnen gewünschte Leistung [Bezeichnung] ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Sie wird als Individuelle Gesundheitsleistung (IGel) abgerechnet. Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Geschätzte Kosten: [EUR brutto]. Bei Mehrbedarf werden Sie vor Durchführung erneut informiert. Bitte bestätigen Sie nachstehend, dass Sie die Privatbehandlung wünschen und die Kosten selbst tragen."9596### Klarstellung Rechnung an Patient (Auszug)97"Die berechnete Leistung [Ziffer] erfolgte als berufliche Leistung im Sinne des § 1 GOÄ. Sie sind als [PKV-Patient / Beihilfeberechtigter / Selbstzahler] Schuldner:in der Vergütung. Die Erstattung durch Ihre Versicherung obliegt Ihnen; wir leisten gerne unterstützend Auskunft."9899## Typische Fehler100101- GOÄ-Rechnung an GKV-Patienten ohne explizite Privatbehandlung — Forderung nicht durchsetzbar.102- IGel ohne schriftliche Aufklärung; § 630c BGB-Aufklärungspflicht verletzt — keine Vergütung.103- Werksarztleistung wird nach GOÄ abgerechnet — Vergütung über Arbeitsvertrag, nicht GOÄ.104- Bei Beihilfe wird Patient als Vollerstatter behandelt — Beihilfegrenze und PKV-Tarif beachten.105- Auslandspatient wird in dortiger Sprache abgerechnet — Verständnisproblem, Anspruchsdurchsetzung erschwert.106107## Quellen Stand 06/2026108109- GOÄ §§ 1, 2, 5, 12 — Stand zur Berechnung im amtlichen Bundesgesetzblatt prüfen.110- GOÄ-Reform 2024/2025 — vom Anwender zu verifizieren (laufende politische Anpassungen, ggf. neue Gebührenordnung).111- BGB §§ 630a–630h.112- KHEntgG § 17.113- Berufsordnung Ärztekammer (MBO-Ä § 12).114- BGH staend. Rspr. zur GOÄ-Anwendung.115- PKV-Verband — Erstattungsleitlinien (informativ, nicht verbindlich).