1---2name: arbeitsnaher-dienstvertrag-bauvertrag3description: Für Arbeitsnaher Dienstvertrag im BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: arbeitsnaher-dienstvertrag-bauvertrag.4---56# Arbeitsnaher Dienstvertrag im BGB78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Fachkern: Arbeitsnaher Dienstvertrag im BGB17- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.18- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.19- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.2021## Normanker2223- §§ 611–630h BGB: Dienstvertrag, Vergütung, Kündigung, Behandlungsvertrag24- § 611a BGB: Arbeitnehmer-Definition, Weisungsgebundenheit25- § 612 BGB: Vergütung ohne ausdrückliche Abrede26- § 621 BGB: Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen27- §§ 157 und 242 BGB: Auslegung und Treu und Glauben28- Sozialversicherungsrecht: § 7 SGB IV (Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit)29- BAG-Rechtsprechung zu Arbeitnehmereigenschaft: nur nach Live-Prüfung mit Aktenzeichen zitieren3031## Intake3233- Welche Parteien und welche Leistungspflichten sind vereinbart?34- Liegt ein schriftlicher Vertrag vor; welche Bezeichnung wurde gewählt?35- Wie ist die tatsächliche Durchführung: Weisungen, Arbeitszeit, Arbeitsort, Eingliederung?36- Welche Vergütung wurde vereinbart und wie wird abgerechnet?37- Ist eine Kündigung ausgesprochen oder beabsichtigt; welche Fristen gelten?38- Gibt es Hinweise auf Scheinselbstständigkeit oder laufende Statusfeststellungsverfahren?3940## Prüfraster41421. Vertragstyp bestimmen: Dienst-, Arbeits-, Werk- oder Auftragsverhältnis?432. Abgrenzungskriterien nach § 611a BGB prüfen: persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit, Eingliederung443. Tatsächliche Durchführung der Leistung mit Vertragslage vergleichen (substance over form)454. Vergütungsanspruch nach § 612 BGB prüfen, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung besteht465. Kündigungsfristen nach § 621 BGB berechnen; bei Arbeitsverhältnis § 622 BGB anwenden476. Scheinselbstständigkeit: sozialversicherungsrechtliche Folgen nach § 7 SGB IV berücksichtigen487. Haftungsfragen bei fehlerhafter Leistung prüfen: §§ 280 und 241 Abs. 2 BGB498. Verjährung der Vergütungsansprüche nach §§ 195 und 199 BGB5051## Fallstricke5253- Vertragliche Bezeichnung als „freier Mitarbeiter" schützt nicht vor Umqualifizierung durch Gerichte.54- Faktische Weisungsgebundenheit begründet Arbeitnehmereigenschaft unabhängig vom Vertragstext.55- Vergütungsansprüche können nach § 612 BGB entstehen, auch wenn kein Betrag vereinbart wurde.56- Sozialversicherungsrechtliche Nachforderungen können rückwirkend vier Jahre betragen.5758## Stoppschilder5960- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.61- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.62- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.63- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.6465## Anschluss-Skills6667- dienstvertrag-und-behandlungsvertrag68- werk-dienst-abgrenzung-erfolg69- geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat70- workflow-anfangercoach-schuldrecht-bt