1---2name: arbeitsnaher-dienstvertrag-bgb3description: Für Arbeitsnaher Dienstvertrag im BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: arbeitsnaher-dienstvertrag-bgb.4---56# Arbeitsnaher Dienstvertrag im BGB78## Fachkern: Arbeitsnaher Dienstvertrag im BGB9- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.10- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.11- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.1213## Normanker1415- §§ 611–630h BGB: Dienstvertrag, Vergütung, Kündigung, Behandlungsvertrag16- § 611a BGB: Arbeitnehmer-Definition, Weisungsgebundenheit17- § 612 BGB: Vergütung ohne ausdrückliche Abrede18- § 621 BGB: Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen19- §§ 157 und 242 BGB: Auslegung und Treu und Glauben20- Sozialversicherungsrecht: § 7 SGB IV (Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit)21- BAG-Rechtsprechung zu Arbeitnehmereigenschaft: nur nach Live-Prüfung mit Aktenzeichen zitieren2223## Intake2425- Welche Parteien und welche Leistungspflichten sind vereinbart?26- Liegt ein schriftlicher Vertrag vor; welche Bezeichnung wurde gewählt?27- Wie ist die tatsächliche Durchführung: Weisungen, Arbeitszeit, Arbeitsort, Eingliederung?28- Welche Vergütung wurde vereinbart und wie wird abgerechnet?29- Ist eine Kündigung ausgesprochen oder beabsichtigt; welche Fristen gelten?30- Gibt es Hinweise auf Scheinselbstständigkeit oder laufende Statusfeststellungsverfahren?3132## Prüfraster33341. Vertragstyp bestimmen: Dienst-, Arbeits-, Werk- oder Auftragsverhältnis?352. Abgrenzungskriterien nach § 611a BGB prüfen: persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit, Eingliederung363. Tatsächliche Durchführung der Leistung mit Vertragslage vergleichen (substance over form)374. Vergütungsanspruch nach § 612 BGB prüfen, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung besteht385. Kündigungsfristen nach § 621 BGB berechnen; bei Arbeitsverhältnis § 622 BGB anwenden396. Scheinselbstständigkeit: sozialversicherungsrechtliche Folgen nach § 7 SGB IV berücksichtigen407. Haftungsfragen bei fehlerhafter Leistung prüfen: §§ 280 und 241 Abs. 2 BGB418. Verjährung der Vergütungsansprüche nach §§ 195 und 199 BGB4243## Fallstricke4445- Vertragliche Bezeichnung als „freier Mitarbeiter" schützt nicht vor Umqualifizierung durch Gerichte.46- Faktische Weisungsgebundenheit begründet Arbeitnehmereigenschaft unabhängig vom Vertragstext.47- Vergütungsansprüche können nach § 612 BGB entstehen, auch wenn kein Betrag vereinbart wurde.48- Sozialversicherungsrechtliche Nachforderungen können rückwirkend vier Jahre betragen.4950## Stoppschilder5152- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.53- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.54- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.55- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.5657## Anschluss-Skills5859- dienstvertrag-und-behandlungsvertrag60- werk-dienst-abgrenzung-erfolg61- geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat62- workflow-anfangercoach-schuldrecht-bt