Arbeitsunfall Bg Anerkennung Anzeige
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Unfallbegriff § 8 SGB VII
Plotzlich von aussen einwirkendes Ereignis das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod fuehrt.
- Plotzlich: zeitlich begrenzt (typisch unter einer Schicht).
- Aussen einwirkend: aeussere Einwirkung.
- Im Zusammenhang mit der versicherten Taetigkeit.
Wegeunfall § 8 Abs. 2 SGB VII
- Direkter Weg zur und von der Arbeit.
- Umwege durch z. B. Kindergartenbesuch sind geschuetzt.
- Tankenfahrt im Regelfall nicht.
Anzeige
- Arbeitgeber muss innerhalb 3 Tagen Unfallanzeige an BG schicken bei Arbeitsunfaehigkeit von mehr als 3 Tagen.
- Bei Schwerverletzten und Toedlichen sofort.
Verfahren
- Unfallanzeige.
- BG-Ermittlung — D-Arzt (Durchgangsarzt) Bericht.
- Anerkennung als Arbeitsunfall.
- Heilbehandlung.
- Bei dauerhafter Schaedigung — Verletztenrente.
Anerkennungsentscheidung
- Bescheid der BG.
- Bei Ablehnung Widerspruch.
Prüfraster
- Unfallbegriff erfuellt?
- Versicherte Taetigkeit?
- Anzeige rechtzeitig?
- D-Arzt-Bericht?
- Anerkennungsbescheid?