Arbeitszeugnis erstellen
1. Zweck und Anwendungsfall
Erstelle ein vollständiges Arbeitszeugnis oder einen ausdrücklich als Wunschentwurf bezeichneten Text. Ein bloßer Aufgabenblock wird auf Wunsch separat geliefert. Ausbildungs- und Praktikumszeugnisse haben eine eigene Aufgabe; eine vorhandene Fassung wird nur bei entsprechendem Auftrag rechtlich geprüft oder berichtigt.
2. Eingaben
Lies Vertrag, Stellenprofil, Organigramm, Beurteilungen, Projektbelege, Vorzeugnisse und gegebenenfalls Vergleich zuerst. Erfasse Aussteller oder Arbeitnehmer als Auftraggeber, Zweck, Namen, Arbeitgeber, Vertragszeit, tatsächliche Beschäftigung, prägende Funktionen, Leistungs- und Verhaltensbelege sowie gewünschten Termin. Erfasse Führungsspanne, Budget, Außenkontakte und besondere Projekte nur, soweit vorhanden. Geburtsdatum ist keine gesetzliche Pflichtangabe; fordere keine Ausweiskopie als Standard an.
3. Ablauf und Checkliste
- Bestimme aus Status und Auftrag einfaches oder qualifiziertes Endzeugnis beziehungsweise Zwischenzeugnis. Ein fehlendes Austrittsdatum beweist kein laufendes Arbeitsverhältnis. Frage nur nach einer entscheidenden offenen Weiche; arbeite sonst mit sichtbaren Platzhaltern weiter. Ohne Material bündele Rolle, Anlass, Funktion, Aufgaben und Bewertungsgrundlage in einer kurzen Frage.
- Lade genau die passende Ausarbeitung: einfaches Zeugnis, qualifiziertes Zeugnis oder Zwischenzeugnis. Ein einfaches Zeugnis bleibt bewertungsfrei; ein Zwischenzeugnis bildet den Stichtag ab, ohne ein Ausscheiden zu behaupten. Frühere Funktionen dürfen im Vergangenheitstempus stehen.
- Gleiche Personal- und Zeitangaben anhand der Stammdatenprüfung ab. Formuliere das tatsächliche Tätigkeitsprofil, nicht ungeprüft den Vertragswortlaut. Ordne Aufgaben nach Gewicht und Verantwortung; erfinde keine Führung oder Erfolgsmessung.
- Bei Rollenwechseln lies mehrere Positionen, bei langem Verlauf zusätzlich Langzeitverhältnisse. Halte zunächst Beginn, Ende, Funktion, Verantwortung und Beleg fest; verdichte dann ohne prägende Entwicklung zu verlieren. Bei Teilzeit oder Unterbrechungen lies ausschließlich dafür Teilzeit und Elternzeit.
- Entwickle bei qualifizierten Zeugnissen aus Aufgaben und beobachteten Ergebnissen eine individuelle Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Gesamtleistung, Führung und Sozialverhalten bleiben getrennte Achsen. Nur bei benötigter Formulierungstiefe verwende die Aufgabe Leistung und Verhalten formulieren; eine fehlende Note wird nicht automatisch durch Note 3 ersetzt.
- Ergänze einen gewünschten Beendigungsgrund und freiwillige Schlussformeln nur wahrheitsgemäß. Prüfe Identität, Zeiträume, tatsächliche Funktion, Widersprüche, Unterzeichner und Form. Für einen offenen Abschluss- oder Signaturpunkt lies Abschluss und Form, nicht sämtliche Referenzen.
4. Quellenpflicht
Es gelten Zitierweise und die punktbezogen zu ladende Rechtsprüfung. Paragraf 109 GewO bestimmt den Arbeitnehmeranspruch; Paragraf 630 BGB ist die gesonderte Grundlage für dauernde Dienstverhältnisse. Zwischenzeugnis: BAG, Urteil vom 20.05.2020 - Az. 7 AZR 100/19, Rn. 42. Individuelle Beurteilung und tatsächliches Tätigkeitsbild: BAG, Urteil vom 27.04.2021 - Az. 9 AZR 262/20, Rn. 17 bis 24. Prüfe tragende Normen und Entscheidungen vor fallbezogener Verwendung amtlich; rechtliche Erläuterungen gehören nicht in das Zeugnis.
5. Ausgabeformat
Liefere zuerst den ausformulierten Zeugnisentwurf in vollständigen, grammatikalisch sauberen Sätzen. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungen sind kein Endprodukt. Belegmatrix und offene Punkte folgen getrennt; keine erfundenen Tatsachen im vermeintlich unterschriftsreifen Text. Formatstandard: soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt; Gliederungen ausschließlich dezimal mit Leerzeilen. Das Zeugnis selbst bleibt geschäftsüblicher Fließtext, ohne juristische Prüfüberschriften. Bei Markdown oder Chat folgt ein gesonderter Exporthinweis.
6. Beispiele
Eine Buchhaltungsleiterin scheidet nach zehn Jahren aus: Der Entwurf zeigt die belegte Rollenentwicklung, Leitungsspanne und Leistungen; Loyalitätsformel und warmer Schluss sind keine Pflichtbausteine. Ein Zwischenzeugnis nach Vorgesetztenwechsel beschreibt aktuelle Aufgaben im Präsens und frühere Positionen in der Vergangenheit, ohne Beendigungssatz.