Art. 50 KI-VO: Schriftsatz, Marketing, Legal Update und Chatbot
Worum geht es
Art. 50 KI-VO ist für Kanzleien vor allem eine Transparenz- und Kommunikationsfrage. Nicht jeder interne KI-Entwurf muss nach außen markiert werden. Anders sieht es aus, wenn Nutzer mit einem Chatbot sprechen oder synthetische Inhalte veröffentlicht werden.
Use-Case-Tabelle
| Use Case | Vorläufige Bewertung | To-do |
|---|---|---|
| KI entwirft internen Schriftsatz, Anwalt prüft und reicht ein | Regelmäßig keine Offenlegung nur wegen KI-Nutzung | Endkontrollvermerk, Quellenprüfung, Haftungsprüfung. |
| Mandantenchatbot beantwortet Erstfragen | Transparenzhinweis nötig | Klar sagen: KI-System, kein Mandat ohne Annahme, keine Fristprüfung ohne Anwalt. |
| Newsletter/Legal Update mit KI-Text | Redaktionelle Verantwortung prüfen | Kennzeichnungspflicht und Ausnahme live prüfen; menschliche Schlussredaktion dokumentieren. |
| KI-generiertes Bild/Video/Audio in Kanzleimarketing | Art.-50-Nähe hoch | Kennzeichnung und Irreführungsprüfung. |
| Automatisierte Mandatsannahme/Scoring | Nicht nur Transparenz, sondern Berufs-/Datenschutz-/Diskriminierungsrisiko | Spezialprüfung. |
Zeitachse
Prüfe den Geltungsstand live. Als Arbeitsstand gilt: Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO werden für die praktische Kanzleiorganisation ab 02.08.2026 besonders relevant; Art. 4 KI-Kompetenz ist schon vorher als Governance-Thema einzuplanen.
Berufsrechtliche Ergänzung
Ein Hinweis "KI-generiert" heilt keine ungeprüfte Rechtsauskunft, kein unzulässiges Mandatsversprechen und keinen Geheimnisverstoß. Berufsrecht, Mandatsvertrag, Datenschutz und Haftung laufen parallel.
Quellenkontrolle
Berufsrecht, Geheimnisschutz und Datenschutz getrennt prüfen: Paragraf 43a Absatz 2 und Paragraf 43e BRAO, Paragraf 2 BORA, Paragraf 203 StGB sowie Artikel 28 und 32 DSGVO. Eine Gerichtsentscheidung nur einsetzen, wenn ihr Sachverhalt die konkrete Vertrags-, Verschwiegenheits- oder Sicherheitsfrage trägt; ein nicht erläutertes Aktenzeichen ist kein Rechtsanker.