Artenschutz und Naturschutz in der Bauleitplanung
Arbeitsbereich
Buerger oder Naturschutzverband greift Bebauungsplan wegen unzureichender Artenschutzprüfung an. § 44 BNatSchG Zugriffsverbote § 45 Abs. 7 BNatSchG Ausnahme. Prüfraster: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) CEF-Maßnahmen Eingriffsregelung § 1a Abs. 3 BauGB FFH-Vertraeglichkeit § 34 BNatSchG. Stadtbezogene Arten Mauersegler Schwalben Fledermaeuse. Output: Artenschutz-Prüfprotokoll und Angriffspunkte Normenkontrolle. Abgrenzung zu umweltbericht-umweltprüfung (UVPG) und abwaegungsgebot-1-abs-7-baugb. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: VwGO § 47 Abs. 2 Antrag 1 Jahr nach Bekanntmachung, BauGB § 3 Abs. 2 Auslegung 1 Monat, Einwendungen 1 Monat, § 215 BauGB Rüge formeller/materieller Fehler 1 Jahr.
- Tragende Normen verifizieren: VwGO § 47, BauGB §§ 1, 1a, 2, 3, 4, 4a, 10, 13, 13a, 13b, 30, 34, 35, BImSchG, BNatSchG, UVPG, EU-Plan-UP-RL 2001/42 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Antragsteller (Eigentümer, Gemeinde, Verband), Gemeinde als Antragsgegnerin, OVG/VGH (zuständig), BVerwG (4. Senat), Träger öffentlicher Belange.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Bebauungsplan, Begründung mit Umweltbericht, Abwägungsmaterial, Beteiligungsstellungnahmen, Satzungsbeschluss, Normenkontrollantrag, Eilantrag § 47 Abs. 6 VwGO — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Schritt 1 — Zugriffsverbote § 44 BNatSchG
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Drei Verbote
- Tötungsverbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Verbot, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten
- Störungsverbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Verbot, wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören
- Lebensstättenschutzverbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Verbot, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Geltungsbereich
- Besonders geschützte Arten: nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-RL) sowie Bundesartenschutzverordnung
- Streng geschützte Arten: Teilmenge der besonders geschützten Arten
- Im Bauplanungsrecht primär: alle europäisch geschützten Arten
Schritt 2 — Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Aufbau saP
- Relevanzprüfung — welche Arten sind im Plangebiet zu erwarten
- Bestandserfassung — Begehung im richtigen Zeitraum
- Konfliktanalyse — Welche Zugriffsverbote werden berührt
- Maßnahmen-Konzept — Vermeidung, CEF, FCS
- Ausnahme-Begründung § 45 Abs. 7 BNatSchG
Anforderungen
- Sachverständige mit nachgewiesener Qualifikation
- Begehung in der jeweils relevanten Jahreszeit
- Dokumentation mit Karten, Fotos, Artenlisten
- BVerwG, Urteil vom 9.7.2008 – 9 A 14.07 (saP-Anforderungen)
Schritt 3 — Stadtbezogene Arten
Gebäudebrüter
- Mauersegler Apus apus — Nester in Dachgesimsen, Mauerlöchern
- Mehlschwalben Delichon urbicum — Nester an Außenwänden
- Rauchschwalben Hirundo rustica — Nester innen in offenen Gebäuden
- Haussperlinge Passer domesticus — Hohlräume in Fassaden
- Dohlen Corvus monedula — höher gelegene Mauerlöcher
- Alle europäische Vogelarten = besonders geschützt
Fledermäuse
- Zwergfledermaus — sehr verbreitet, Hangplätze in Dachräumen
- Großer Abendsegler — Baumhöhlen, größere Quartiere
- Mausohr — strenger Schutz
- Alle streng geschützt (Anhang IV FFH-RL)
Reptilien
- Zauneidechse Lacerta agilis — auf Brachflächen, Bahndämmen, Steingärten
- Anhang IV FFH-RL — strenger Schutz
Brachflächen-Arten
- Wildbienen und Hummeln — auf Ruderalflächen
- Spezielle Schmetterlinge je nach Standort
Schritt 4 — CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality)
Voraussetzung
- Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme
- Maßnahme muss vor Eingriff wirken
- Räumlicher und zeitlicher Bezug zur betroffenen Lokalpopulation
Beispiele
- Künstliche Mauersegler-Nistplätze an Ersatzgebäude vor Abriss
- Fledermaus-Kästen in räumlicher Nähe vor Quartier-Beseitigung
- Anlage Eidechsen-Habitat (Steinhaufen, Trockenmauern) vor Brachflächen-Bebauung
Funktionsbeweis
- Monitoring erforderlich
- Erfolgskontrolle über mehrere Jahre
Schritt 5 — Ausnahme § 45 Abs. 7 BNatSchG
Drei kumulative Voraussetzungen
- Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art
- Keine zumutbaren Alternativen
- Erhaltungszustand der Populationen verschlechtert sich nicht (FCS = favourable conservation status)
Anforderung Plan
- Begründung erforderlich
- Standort-Alternativen ernsthaft geprüft
- Populations-Auswirkung dokumentiert
Häufige Treffer
- Wirtschaftliches Interesse als "zwingend" deklariert ohne überwiegende Begründung
- Alternativen nur formelhaft erwähnt
- FCS-Bewertung fehlt oder pauschal
Schritt 6 — Eingriffsregelung § 1a Abs. 3 BauGB
Stufen
- Vermeidung — der Eingriff selbst vermeiden
- Minimierung — bei Unvermeidbarkeit reduzieren
- Ausgleich — gleichartige Wiederherstellung
- Ersatz — andere gleichwertige Maßnahmen
Bilanzierung
- Eingriffs-Wert in Wertpunkten
- Ausgleichs-Wert in Wertpunkten
- Saldo darf nicht negativ sein
Räumliche und funktionale Zuordnung
- Ausgleichsfläche möglichst im selben Naturraum
- Funktional gleichwertig
Schritt 7 — FFH-Vorprüfung § 34 BNatSchG
Anwendung
- Wenn Plangebiet in FFH- oder Vogelschutzgebiet liegt
- Oder daran angrenzt
- Oder Wirkungspfade ins Gebiet hineinragen
Vorprüfung
- Auf erhebliche Beeinträchtigung von Schutz- und Erhaltungszielen
- Bei Zweifeln — volle Verträglichkeitsprüfung
Wirkungspfade
- Lärm, Licht, Bewegung
- Wasserabfluss, Wasserentnahme
- Schadstoffeinträge
Schritt 8 — Audit saP
Methodik-Audit
- Wer hat saP erstellt? Qualifikation?
- Begehung in welchem Zeitraum? Mehrere Begehungen?
- Welche Arten wurden gezielt erfasst? Welche nicht?
- Ist die Bestandsaufnahme aktuell? (i.d.R. höchstens 5 Jahre alt)
Inhalts-Audit
- Sind alle stadtbezogen relevanten Arten geprüft?
- Sind CEF-Maßnahmen verbindlich festgesetzt?
- Sind sie zeitlich vor Eingriff verortet?
- Gibt es Monitoring?
- Wird Erhaltungszustand der Population thematisiert?
Festsetzungs-Audit
- Sind CEF-Maßnahmen in den textlichen Festsetzungen des Plans?
- Oder nur in Begründung?
- Festsetzung in Begründung allein ist rechtlich unzureichend
Schritt 9 — Strategische Angriffspunkte
Häufige Schwachpunkte
- Begehung zur falschen Jahreszeit
- Fehlende Begehung im Spätsommer (Mauerseglerbrut)
- Pauschale Aussage "keine geschützten Arten festgestellt" ohne Methodik
- CEF-Maßnahmen nur in Begründung, nicht in Festsetzung
- Ausnahme-Begründung formelhaft
- FFH-Vorprüfung übersehen bei angrenzendem Schutzgebiet
Im Schriftsatz
- Subsumtion unter § 44 BNatSchG und § 1a Abs. 3 BauGB
- Verstoß gegen Ermittlungspflicht § 2 Abs. 3 BauGB
- Abwägungsdefizit § 1 Abs. 7 BauGB
Quellen
- BNatSchG §§ 34 44 45
- BauGB §§ 1a 2 1 Abs. 7 9
- FFH-Richtlinie 92/43/EWG
- Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG
- BVerwG, Urteil vom 9.7.2008 – 9 A 14.07 (saP)
- BVerwG, Urteil vom 6.11.2013 – 9 A 14.12 (FCS)
- BVerwG, Urteil vom 23.4.2014 – 9 A 25.12 (Tötungsverbot)
- BayVGH, Urteil vom 30.3.2017 – 14 N 16.1112 (Stadtarten)
Paragrafenkette Artenschutz/Naturschutz
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) → § 44 Abs. 5 BNatSchG (Legalausnahme Planung) → § 45 Abs. 7 BNatSchG (Ausnahme) → § 67 BNatSchG (Befreiung) → § 34 BNatSchG (FFH-Verträglichkeit) → § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelung) → § 2 Abs. 3 BauGB (Ermittlungspflicht) → § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)
Triage vor Bearbeitung
Kläre vor Beginn der saP-Prüfung:
- Ist das Plangebiet ein Neubau- oder Umnutzungsgebiet? (Brachflächen haben höheres Artenpotenzial)
- Liegen Altgebäude im Plan-Umgriff? (Gebäudebrüter-Pflichterfassung)
- Ist die saP älter als 5 Jahre? (Neuerhebung erforderlich)
- Welches Bundesland? (Landesrechtliche Ergänzungen zu § 44 BNatSchG beachten)
- Gibt es Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Arten aus regionalem Artenkataster?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation |
Empfohlener Weg |
| Standard — Artenschutzrechtliche Ruege im Planungsverfahren |
Artenschutz-Ruegeschriftsatz nach Schema; Template unten |
| Variante A — Artenschutz klar verletzt Behörde kooperativ |
Informelle Einwendung zuerst; Klage nur bei Ablehnung |
| Variante B — Saison-Schutz Bruetzeit laeuft noch |
Sofortige Einwendung mit Fristsetzung; Vollzugsstopp beantragen |
| Variante C — Ausnahme nach § 45 BNatSchG möglich |
Ausnahme-Antrag statt Klage; Kompensationsmassnahmen anbieten |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Output-Template Artenschutz-Rüge im Schriftsatz
Adressat: OVG/VGH — Tonfall sachlich-wissenschaftlich-juristisch
III. Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG — Lebensstättenschutz [NAME ART]
1. Bestandsaufnahme methodisch unzureichend (§ 2 Abs. 3 BauGB)
Die saP der [BUERO] vom [DATUM] enthält zur Art [NAME] lediglich [SATZ AUS GUTACHTEN].
Insbesondere wurde die [KONKRETER MANGEL: Begehung im Maerz statt im Hochsommer / Kartierung nur Kerngebiet ohne Puffer].
2. CEF-Maßnahme nicht verbindlich festgesetzt
Die Maßnahme [BEZEICHNUNG] ist nur in Begründung Seite X erwähnt, aber nicht in den textlichen
3. FCS-Nachweis fehlt
Der Erhaltungszustand der Lokalpopulation von [ART] wird nicht bewertet.
Ohne diesen Nachweis ist die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht erfüllt
--- vor Versand klären ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: artenschutz-naturschutz-aufstellungsbeschluss3description: Für Artenschutz und Naturschutz in der Bauleitplanung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Normenkontrolle Bauleitplanung — Paragraf 47 VwGO. Route: artenschutz-naturschutz-aufstellungsbeschluss.4---56# Artenschutz und Naturschutz in der Bauleitplanung78## Arbeitsbereich910Buerger oder Naturschutzverband greift Bebauungsplan wegen unzureichender Artenschutzprüfung an. § 44 BNatSchG Zugriffsverbote § 45 Abs. 7 BNatSchG Ausnahme. Prüfraster: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) CEF-Maßnahmen Eingriffsregelung § 1a Abs. 3 BauGB FFH-Vertraeglichkeit § 34 BNatSchG. Stadtbezogene Arten Mauersegler Schwalben Fledermaeuse. Output: Artenschutz-Prüfprotokoll und Angriffspunkte Normenkontrolle. Abgrenzung zu umweltbericht-umweltprüfung (UVPG) und abwaegungsgebot-1-abs-7-baugb. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.1112## Arbeitsweg1314- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?15- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: VwGO § 47 Abs. 2 Antrag 1 Jahr nach Bekanntmachung, BauGB § 3 Abs. 2 Auslegung 1 Monat, Einwendungen 1 Monat, § 215 BauGB Rüge formeller/materieller Fehler 1 Jahr.16- Tragende Normen verifizieren: VwGO § 47, BauGB §§ 1, 1a, 2, 3, 4, 4a, 10, 13, 13a, 13b, 30, 34, 35, BImSchG, BNatSchG, UVPG, EU-Plan-UP-RL 2001/42 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.17- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Antragsteller (Eigentümer, Gemeinde, Verband), Gemeinde als Antragsgegnerin, OVG/VGH (zuständig), BVerwG (4. Senat), Träger öffentlicher Belange.18- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Bebauungsplan, Begründung mit Umweltbericht, Abwägungsmaterial, Beteiligungsstellungnahmen, Satzungsbeschluss, Normenkontrollantrag, Eilantrag § 47 Abs. 6 VwGO — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1920## Schritt 1 — Zugriffsverbote § 44 BNatSchG2122**Vorab:** Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.2324### Drei Verbote25- **Tötungsverbot** § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Verbot, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten26- **Störungsverbot** § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Verbot, wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören27- **Lebensstättenschutzverbot** § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Verbot, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören2829### Geltungsbereich30- Besonders geschützte Arten: nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-RL) sowie Bundesartenschutzverordnung31- Streng geschützte Arten: Teilmenge der besonders geschützten Arten32- Im Bauplanungsrecht primär: alle europäisch geschützten Arten3334## Schritt 2 — Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)3536### Aufbau saP371. Relevanzprüfung — welche Arten sind im Plangebiet zu erwarten382. Bestandserfassung — Begehung im richtigen Zeitraum393. Konfliktanalyse — Welche Zugriffsverbote werden berührt404. Maßnahmen-Konzept — Vermeidung, CEF, FCS415. Ausnahme-Begründung § 45 Abs. 7 BNatSchG4243### Anforderungen44- Sachverständige mit nachgewiesener Qualifikation45- Begehung in der jeweils relevanten Jahreszeit46- Dokumentation mit Karten, Fotos, Artenlisten47- BVerwG, Urteil vom 9.7.2008 – 9 A 14.07 (saP-Anforderungen)4849## Schritt 3 — Stadtbezogene Arten5051### Gebäudebrüter52- **Mauersegler** Apus apus — Nester in Dachgesimsen, Mauerlöchern53- **Mehlschwalben** Delichon urbicum — Nester an Außenwänden54- **Rauchschwalben** Hirundo rustica — Nester innen in offenen Gebäuden55- **Haussperlinge** Passer domesticus — Hohlräume in Fassaden56- **Dohlen** Corvus monedula — höher gelegene Mauerlöcher57- Alle europäische Vogelarten = besonders geschützt5859### Fledermäuse60- **Zwergfledermaus** — sehr verbreitet, Hangplätze in Dachräumen61- **Großer Abendsegler** — Baumhöhlen, größere Quartiere62- **Mausohr** — strenger Schutz63- Alle streng geschützt (Anhang IV FFH-RL)6465### Reptilien66- **Zauneidechse** Lacerta agilis — auf Brachflächen, Bahndämmen, Steingärten67- Anhang IV FFH-RL — strenger Schutz6869### Brachflächen-Arten70- **Wildbienen** und **Hummeln** — auf Ruderalflächen71- **Spezielle Schmetterlinge** je nach Standort7273## Schritt 4 — CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality)7475### Voraussetzung76- Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme77- Maßnahme muss vor Eingriff wirken78- Räumlicher und zeitlicher Bezug zur betroffenen Lokalpopulation7980### Beispiele81- Künstliche Mauersegler-Nistplätze an Ersatzgebäude vor Abriss82- Fledermaus-Kästen in räumlicher Nähe vor Quartier-Beseitigung83- Anlage Eidechsen-Habitat (Steinhaufen, Trockenmauern) vor Brachflächen-Bebauung8485### Funktionsbeweis86- Monitoring erforderlich87- Erfolgskontrolle über mehrere Jahre8889## Schritt 5 — Ausnahme § 45 Abs. 7 BNatSchG9091### Drei kumulative Voraussetzungen921. **Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses** einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art932. **Keine zumutbaren Alternativen**943. **Erhaltungszustand der Populationen** verschlechtert sich nicht (FCS = favourable conservation status)9596### Anforderung Plan97- Begründung erforderlich98- Standort-Alternativen ernsthaft geprüft99- Populations-Auswirkung dokumentiert100101### Häufige Treffer102- Wirtschaftliches Interesse als "zwingend" deklariert ohne überwiegende Begründung103- Alternativen nur formelhaft erwähnt104- FCS-Bewertung fehlt oder pauschal105106## Schritt 6 — Eingriffsregelung § 1a Abs. 3 BauGB107108### Stufen109- **Vermeidung** — der Eingriff selbst vermeiden110- **Minimierung** — bei Unvermeidbarkeit reduzieren111- **Ausgleich** — gleichartige Wiederherstellung112- **Ersatz** — andere gleichwertige Maßnahmen113114### Bilanzierung115- Eingriffs-Wert in Wertpunkten116- Ausgleichs-Wert in Wertpunkten117- Saldo darf nicht negativ sein118119### Räumliche und funktionale Zuordnung120- Ausgleichsfläche möglichst im selben Naturraum121- Funktional gleichwertig122123## Schritt 7 — FFH-Vorprüfung § 34 BNatSchG124125### Anwendung126- Wenn Plangebiet in FFH- oder Vogelschutzgebiet liegt127- Oder daran angrenzt128- Oder Wirkungspfade ins Gebiet hineinragen129130### Vorprüfung131- Auf erhebliche Beeinträchtigung von Schutz- und Erhaltungszielen132- Bei Zweifeln — volle Verträglichkeitsprüfung133134### Wirkungspfade135- Lärm, Licht, Bewegung136- Wasserabfluss, Wasserentnahme137- Schadstoffeinträge138139## Schritt 8 — Audit saP140141### Methodik-Audit142- Wer hat saP erstellt? Qualifikation?143- Begehung in welchem Zeitraum? Mehrere Begehungen?144- Welche Arten wurden gezielt erfasst? Welche nicht?145- Ist die Bestandsaufnahme aktuell? (i.d.R. höchstens 5 Jahre alt)146147### Inhalts-Audit148- Sind alle stadtbezogen relevanten Arten geprüft?149- Sind CEF-Maßnahmen verbindlich festgesetzt?150- Sind sie zeitlich vor Eingriff verortet?151- Gibt es Monitoring?152- Wird Erhaltungszustand der Population thematisiert?153154### Festsetzungs-Audit155- Sind CEF-Maßnahmen in den textlichen Festsetzungen des Plans?156- Oder nur in Begründung?157- Festsetzung in Begründung allein ist rechtlich unzureichend158159## Schritt 9 — Strategische Angriffspunkte160161### Häufige Schwachpunkte162- Begehung zur falschen Jahreszeit163- Fehlende Begehung im Spätsommer (Mauerseglerbrut)164- Pauschale Aussage "keine geschützten Arten festgestellt" ohne Methodik165- CEF-Maßnahmen nur in Begründung, nicht in Festsetzung166- Ausnahme-Begründung formelhaft167- FFH-Vorprüfung übersehen bei angrenzendem Schutzgebiet168169### Im Schriftsatz170- Subsumtion unter § 44 BNatSchG und § 1a Abs. 3 BauGB171- Verstoß gegen Ermittlungspflicht § 2 Abs. 3 BauGB172- Abwägungsdefizit § 1 Abs. 7 BauGB173174## Quellen175176- BNatSchG §§ 34 44 45177- BauGB §§ 1a 2 1 Abs. 7 9178- FFH-Richtlinie 92/43/EWG179- Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG180- BVerwG, Urteil vom 9.7.2008 – 9 A 14.07 (saP)181- BVerwG, Urteil vom 6.11.2013 – 9 A 14.12 (FCS)182- BVerwG, Urteil vom 23.4.2014 – 9 A 25.12 (Tötungsverbot)183- BayVGH, Urteil vom 30.3.2017 – 14 N 16.1112 (Stadtarten)184185## Paragrafenkette Artenschutz/Naturschutz186187§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) → § 44 Abs. 5 BNatSchG (Legalausnahme Planung) → § 45 Abs. 7 BNatSchG (Ausnahme) → § 67 BNatSchG (Befreiung) → § 34 BNatSchG (FFH-Verträglichkeit) → § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelung) → § 2 Abs. 3 BauGB (Ermittlungspflicht) → § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)188189## Triage vor Bearbeitung190191Kläre vor Beginn der saP-Prüfung:1921. Ist das Plangebiet ein Neubau- oder Umnutzungsgebiet? (Brachflächen haben höheres Artenpotenzial)1932. Liegen Altgebäude im Plan-Umgriff? (Gebäudebrüter-Pflichterfassung)1943. Ist die saP älter als 5 Jahre? (Neuerhebung erforderlich)1954. Welches Bundesland? (Landesrechtliche Ergänzungen zu § 44 BNatSchG beachten)1965. Gibt es Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Arten aus regionalem Artenkataster?197- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)198199## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)200201Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.202203| Konstellation | Empfohlener Weg |204|---|---|205| Standard — Artenschutzrechtliche Ruege im Planungsverfahren | Artenschutz-Ruegeschriftsatz nach Schema; Template unten |206| Variante A — Artenschutz klar verletzt Behörde kooperativ | Informelle Einwendung zuerst; Klage nur bei Ablehnung |207| Variante B — Saison-Schutz Bruetzeit laeuft noch | Sofortige Einwendung mit Fristsetzung; Vollzugsstopp beantragen |208| Variante C — Ausnahme nach § 45 BNatSchG möglich | Ausnahme-Antrag statt Klage; Kompensationsmassnahmen anbieten |209210Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.211212## Output-Template Artenschutz-Rüge im Schriftsatz213214**Adressat:** OVG/VGH — Tonfall sachlich-wissenschaftlich-juristisch215216```217III. Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG — Lebensstättenschutz [NAME ART]2182191. Bestandsaufnahme methodisch unzureichend (§ 2 Abs. 3 BauGB)220 Die saP der [BUERO] vom [DATUM] enthält zur Art [NAME] lediglich [SATZ AUS GUTACHTEN].221 Insbesondere wurde die [KONKRETER MANGEL: Begehung im Maerz statt im Hochsommer / Kartierung nur Kerngebiet ohne Puffer].2222232. CEF-Maßnahme nicht verbindlich festgesetzt224 Die Maßnahme [BEZEICHNUNG] ist nur in Begründung Seite X erwähnt, aber nicht in den textlichen2252263. FCS-Nachweis fehlt227 Der Erhaltungszustand der Lokalpopulation von [ART] wird nicht bewertet.228 Ohne diesen Nachweis ist die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht erfüllt229```230231--- vor Versand klären ---2321. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]2332. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]2343. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]235236Schlussabsatz Variante A (kooperativ):237Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.238239Schlussabsatz Variante B (formal-streng):240Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.241242> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.