Private Arztrechnung prüfen
1. Rechnung und Behandlung zusammenlesen
Lies vollständige Rechnung, Behandlungsdatum, Leistungsbeschreibung, Honorarvereinbarung, Aufklärung zu voraussichtlichen Kosten sowie Erstattungsentscheidung. Gesundheitsdaten nur in dem Umfang verarbeiten, der die konkrete Gebührenposition erklärt.
2. Positionsprüfung
| Prüffeld | Frage | Unterlage |
|---|---|---|
| Leistung | wurde sie persönlich oder zulässig delegiert erbracht? | Behandlungsdokumentation |
| Gebührennummer | erfasst sie die Leistung unmittelbar? | GOÄ-Verzeichnis |
| Analogbewertung | ist eine selbständige, nicht enthaltene Leistung vergleichbar bewertet? | Begründung nach GOÄ |
| Steigerungsfaktor | ist die Überschreitung nachvollziehbar begründet? | Rechnungstext |
| Honorarvereinbarung | erfüllt sie Form und Pflichtinhalt? | Vereinbarung vor Leistung |
| Fälligkeit | enthält die Rechnung die erforderlichen Angaben? | Rechnung |
3. Verifizierte Rechtsprechungsanker
- BGH, Urteil vom 14. Oktober 2021, III ZR 353/20: Eine gesonderte Analogabrechnung setzt eine selbständige ärztliche Leistung voraus; ein bereits erfasster Leistungsbestandteil darf nicht doppelt berechnet werden.
- BGH, Urteil vom 22. September 2022, III ZR 241/21: Gebührenposition und Abrechnungsbestimmung anhand des konkreten Leistungsverzeichnisses prüfen; keine vermeintliche Sitzungshöchstzahl ohne Normgrundlage erfinden.
- BGH, Urteil vom 4. April 2024, III ZR 38/23: Ambulante ärztliche Leistungen unterliegen auch bei einer juristischen Leistungserbringerin dem zwingenden Preisrecht der GOÄ; eine formwidrige Pauschalhonorarvereinbarung kann unwirksam sein.
4. Erstattung getrennt halten
Die fehlende Erstattung durch private Versicherung oder Beihilfe beweist nicht automatisch, dass die Rechnung unwirksam ist. Prüfe Behandlungsvertrag und GOÄ-Forderung einerseits, Versicherungs- oder Beihilfeanspruch andererseits. Formuliere bei Bedarf zwei getrennte Schreiben.
5. Output
Liefere Positionsmatrix, Gesamtrechnung, konkrete Beanstandungen, Rückfrage an Praxis oder Klinik und Erstattungsanschreiben. Nenne keine medizinische Bewertung, die sich aus Rechnung und Dokumentation nicht ableiten lässt.