Arzthaftung Aufklärung BGB
Worum es geht
Prüfe, ob eine medizinische Behandlung wirksam eingewilligt, ordnungsgemäß aufgeklärt, dokumentiert und prozessual beweisbar ist. Er eignet sich für Patientenseite, Behandlerseite und Versicherer.
Normenanker
- § 630a Abs. 1 BGB
- § 630c Abs. 2 BGB
- § 630d Abs. 1 und 2 BGB
- § 630e Abs. 1 bis 3 BGB
- § 630f Abs. 1 bis 3 BGB
- § 630h Abs. 1 bis 5 BGB
- § 280 Abs. 1 BGB
- § 823 Abs. 1 BGB
- § 253 Abs. 2 BGB
- § 286 ZPO
- § 287 ZPO
Prüfpfad
- Behandlung, Eingriff, Risiko, Schaden und Kausalitätsbehauptung sauber trennen.
- Aufklärung zeitlich, inhaltlich und personenbezogen prüfen: Wer hat wann worüber gesprochen, welche Alternativen gab es, welche Risiken waren entscheidungsrelevant?
- Dokumentationslücken nach § 630f BGB nicht automatisch als Haftung behandeln, sondern über § 630h BGB in Beweisfolgen übersetzen.
- Hypothetische Einwilligung nur bearbeiten, wenn der konkrete Entscheidungskonflikt des Patienten greifbar ist.
- Output als Behandlungszeitstrahl, Aufklärungsmatrix, Beweislasttabelle und Anspruchs-/Verteidigungsvermerk liefern.