NKR-Aufgabe und Kompetenz nach NKRG
Worum geht es konkret
Skill, der den rechtlichen und institutionellen Rahmen des NKR aufrollt. Wird gebraucht, wenn intern oder gegenueber einem Ressort zu klären ist, was der NKR prüfen darf, muss und nicht darf.
Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Streit zwischen NKR und Ressort, ob ein Vorhaben befassungspflichtig ist
- Anfrage Ausschuss / Fraktion zur Kompetenz des NKR
- Neuer Referent / neue Referentin im NKR-Sekretariat braucht Einweisung
- Vorbereitung einer Stellungnahme, die institutionell besonders sensibel ist
Eine Rueckfrage nur dann, wenn der konkrete Bezug unklar ist: "Welcher Vorgang konkret loest die Frage aus?"
Rechtlicher und methodischer Rahmen
Gesetz über die Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrats (NKRG) vom 14.08.2006, BGBl. I S. 1866 in der jeweils geltenden Fassung. Kernregelungen:
- § 1 NKRG — Einsetzung beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) mit Dienstsitz in Berlin (§ 1 Abs. 1 Satz 1); nur an den durch das NKRG begruendeten Auftrag gebunden und in seiner Taetigkeit unabhaengig (§ 1 Abs. 1 Satz 2); Aufgabe ist die Unterstuetzung der Bundesregierung bei Buerokratieabbau und besserer Rechtsetzung (§ 1 Abs. 2); Prüfung der Darstellung des Erfuellungsaufwands auf Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit (§ 1 Abs. 3)
- § 2 NKRG — Erfuellungsaufwand: gesamter messbarer Zeitaufwand und Kosten für Buerger, Wirtschaft und Verwaltung; Buerokratiekosten als Teilmenge; methodische Grundlage Standardkostenmodell (SKM)
- § 3 NKRG — Zusammensetzung: 10 ehrenamtliche Mitglieder; Vorschlag durch den Bundesminister der Justiz im Einvernehmen mit den uebrigen Mitgliedern der Bundesregierung, Berufung durch den Bundespraesidenten; Amtszeit 5 Jahre, eine erneute Berufung ist zulässig (§ 3 Abs. 1 NKRG, ohne Begrenzung auf eine einmalige Wiederberufung); das den Vorsitz fuehrende Mitglied wird vom BMJ bestimmt, eine erneute Bestimmung dieses Vorsitzmitglieds ist nur einmal zulässig (§ 3 Abs. 4 NKRG); Rechtsaufsicht beim BMJ (§ 3 Abs. 8); Sekretariat beim BMJ (§ 3 Abs. 9); Bund traegt die Kosten (§ 3 Abs. 12)
- § 4 NKRG — Prüfungsgegenstand: Darstellung des Erfuellungsaufwands neuer Regelungsvorhaben; § 4 Abs. 3 NKRG — Digitalcheck (Prüfung der Moeglichkeiten digitaler Ausfuehrung)
- § 5 NKRG — Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht gegenueber den Ressorts
- § 6 NKRG — Stellungnahme als formelle Aeusserung; Vorlage an Bundesregierung und Bundestag
- § 7 NKRG — Jahresbericht
- § 9 NKRG — § 4 Abs. 3 (Digitalcheck) ist ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden
Ergaenzend: § 44 GGO (Prüfung der Gesetzesfolgen), § 45 GGO (Erfuellungsaufwand-Darstellung), § 62 Abs. 1 GGO (NKR-Befassungspflicht vor Kabinettsbefassung).
Prüfraster / Schritt für Schritt
- Befassungspflicht (§ 4 NKRG i.V.m. § 62 GGO):
- Gesetzentwuerfe der Bundesregierung -> ja
- Verordnungen der Bundesregierung / eines Bundesministeriums -> ja
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung -> ja
- Formulierungshilfen für Koalitionsfraktionen -> faktisch ja
- Initiativen aus der Mitte des Bundestages -> nur auf Anforderung
- Länderrecht -> nein
- Prüfungsgegenstand (§ 4 NKRG):
- Erfuellungsaufwand für Buerger, Wirtschaft, Verwaltung
- Methodische Darstellung und Nachvollziehbarkeit
- Nicht Zielwahl / politische Bewertung
- Prüfungstiefe:
- Methodische Prüfung plus Plausibilitaetspruefung
- Bei Unzulaenglichkeit: Aufforderung zur Nachbesserung
- Auskunftsanspruch (§ 5 NKRG): Ressort muss Daten liefern, Akteneinsicht gewaehren
- Form der Aeusserung (§ 6 NKRG):
- Stellungnahme zur Kabinettsvorlage als Anlage
- Stellungnahme an Bundestag mit dem Gesetzentwurf
NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme
Hier dient die NKR-Sicht der Selbstvergewisserung der Institution:
- Ressort verweigert Auskunft -> Mahnung in der Stellungnahme
- Ressort liefert Methodik nicht nach -> Kritik
- Vorhaben wird gezielt am NKR vorbeigeleitet (z.B. über Änderungsantrag aus der Mitte) -> Hinweis im Jahresbericht
- Verkuerzte Befassungsfristen ohne sachlichen Grund -> Mahnung
Trade-off-Matrix
| Konstellation |
Reaktion |
| Ressort liefert vollstaendig |
Sachpruefung |
| Ressort liefert luckenhaft |
Nachforderung |
| Ressort verweigert |
§ 5 NKRG, ggf. Eskalation an das BMJ (institutionelle Anbindung NKR) |
| Vorhaben politisch heikel, methodisch sauber |
NKR aeussert nur Methodik |
| Vorhaben methodisch sauber, Vollzug unpraktikabel |
NKR aeussert sich zu Praktikabilitaet |
Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine
- "Der NKR ist gemäß § 4 NKRG mit dem Vorhaben befasst. Die Stellungnahme erfolgt nach § 6 NKRG."
- "Der NKR weist darauf hin, dass die Prüfung gemäß § 4 NKRG auf die methodische Vollstaendigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung beschraenkt ist; eine politische Bewertung der Zielwahl erfolgt nicht."
- "Der NKR hat das Ressort um ergaenzende Angaben nach § 5 NKRG gebeten und die nachgereichten Daten in die Bewertung einbezogen."
Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen
- Fehlhinweise auf "vorläufige NKR-Befassung" (es gibt nur die foermliche)
- Annahme, NKR prüfe Verfassungsmaessigkeit (das prüfen BMJ-Rechtsabteilung und ggf. BVerfG)
- Annahme, NKR prüfe Kosten für den Bundeshaushalt (das ist BMF und Bundesrechnungshof)
- Veraltete Angabe "NKR sitzt beim Bundeskanzleramt" — NKR ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 NKRG beim BMJ eingerichtet, Geschäftsstelle beim BMJ (§ 3 Abs. 9 NKRG); Unabhaengigkeit nach § 1 Abs. 1 Satz 2 NKRG bleibt davon unberuehrt
Quellen Stand 06/2026
- NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) in der jeweils geltenden Fassung
- §§ 44, 45, 62 GGO
- NKR-Jahresbericht (jeweils aktuelle Ausgabe)
- Live verifizieren über Bundesanzeiger und www.normenkontrollrat.bund.de
1---2name: aufgabe-und-kompetenz-nkrg3description: Für NKR-Aufgabe und Kompetenz nach NKRG: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# NKR-Aufgabe und Kompetenz nach NKRG78## Worum geht es konkret910Skill, der den rechtlichen und institutionellen Rahmen des NKR aufrollt. Wird gebraucht, wenn intern oder gegenueber einem Ressort zu klären ist, **was** der NKR prüfen darf, **muss** und nicht darf.1112## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen1314- Streit zwischen NKR und Ressort, ob ein Vorhaben befassungspflichtig ist15- Anfrage Ausschuss / Fraktion zur Kompetenz des NKR16- Neuer Referent / neue Referentin im NKR-Sekretariat braucht Einweisung17- Vorbereitung einer Stellungnahme, die institutionell besonders sensibel ist1819Eine Rueckfrage nur dann, wenn der konkrete Bezug unklar ist: *"Welcher Vorgang konkret loest die Frage aus?"*2021## Rechtlicher und methodischer Rahmen2223**Gesetz über die Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrats (NKRG) vom 14.08.2006, BGBl. I S. 1866** in der jeweils geltenden Fassung. Kernregelungen:2425- **§ 1 NKRG** — Einsetzung beim **Bundesministerium der Justiz (BMJ)** mit Dienstsitz in Berlin (§ 1 Abs. 1 Satz 1); nur an den durch das NKRG begruendeten Auftrag gebunden und in seiner Taetigkeit unabhaengig (§ 1 Abs. 1 Satz 2); Aufgabe ist die Unterstuetzung der Bundesregierung bei Buerokratieabbau und besserer Rechtsetzung (§ 1 Abs. 2); Prüfung der Darstellung des Erfuellungsaufwands auf Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit (§ 1 Abs. 3)26- **§ 2 NKRG** — Erfuellungsaufwand: gesamter messbarer Zeitaufwand und Kosten für Buerger, Wirtschaft und Verwaltung; Buerokratiekosten als Teilmenge; methodische Grundlage Standardkostenmodell (SKM)27- **§ 3 NKRG** — Zusammensetzung: 10 ehrenamtliche Mitglieder; Vorschlag durch den Bundesminister der Justiz im Einvernehmen mit den uebrigen Mitgliedern der Bundesregierung, Berufung durch den Bundespraesidenten; Amtszeit 5 Jahre, eine erneute Berufung ist zulässig (§ 3 Abs. 1 NKRG, ohne Begrenzung auf eine einmalige Wiederberufung); das den Vorsitz fuehrende Mitglied wird vom BMJ bestimmt, eine erneute Bestimmung dieses Vorsitzmitglieds ist nur einmal zulässig (§ 3 Abs. 4 NKRG); Rechtsaufsicht beim BMJ (§ 3 Abs. 8); Sekretariat beim BMJ (§ 3 Abs. 9); Bund traegt die Kosten (§ 3 Abs. 12)28- **§ 4 NKRG** — Prüfungsgegenstand: Darstellung des Erfuellungsaufwands neuer Regelungsvorhaben; **§ 4 Abs. 3 NKRG** — Digitalcheck (Prüfung der Moeglichkeiten digitaler Ausfuehrung)29- **§ 5 NKRG** — Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht gegenueber den Ressorts30- **§ 6 NKRG** — Stellungnahme als formelle Aeusserung; Vorlage an Bundesregierung und Bundestag31- **§ 7 NKRG** — Jahresbericht32- **§ 9 NKRG** — § 4 Abs. 3 (Digitalcheck) ist ab dem **1. Januar 2023** anzuwenden3334Ergaenzend: **§ 44 GGO** (Prüfung der Gesetzesfolgen), **§ 45 GGO** (Erfuellungsaufwand-Darstellung), **§ 62 Abs. 1 GGO** (NKR-Befassungspflicht vor Kabinettsbefassung).3536## Prüfraster / Schritt für Schritt37381. **Befassungspflicht** (§ 4 NKRG i.V.m. § 62 GGO):39 - Gesetzentwuerfe der Bundesregierung -> ja40 - Verordnungen der Bundesregierung / eines Bundesministeriums -> ja41 - Allgemeine Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung -> ja42 - Formulierungshilfen für Koalitionsfraktionen -> faktisch ja43 - Initiativen aus der Mitte des Bundestages -> nur auf Anforderung44 - Länderrecht -> nein452. **Prüfungsgegenstand** (§ 4 NKRG):46 - Erfuellungsaufwand für Buerger, Wirtschaft, Verwaltung47 - Methodische Darstellung und Nachvollziehbarkeit48 - **Nicht** Zielwahl / politische Bewertung493. **Prüfungstiefe**:50 - Methodische Prüfung **plus** Plausibilitaetspruefung51 - Bei Unzulaenglichkeit: Aufforderung zur Nachbesserung524. **Auskunftsanspruch** (§ 5 NKRG): Ressort muss Daten liefern, Akteneinsicht gewaehren535. **Form der Aeusserung** (§ 6 NKRG):54 - Stellungnahme zur Kabinettsvorlage als Anlage55 - Stellungnahme an Bundestag mit dem Gesetzentwurf5657## NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme5859Hier dient die NKR-Sicht der Selbstvergewisserung der Institution:6061- Ressort verweigert Auskunft -> Mahnung in der Stellungnahme62- Ressort liefert Methodik nicht nach -> Kritik63- Vorhaben wird gezielt am NKR vorbeigeleitet (z.B. über Änderungsantrag aus der Mitte) -> Hinweis im Jahresbericht64- Verkuerzte Befassungsfristen ohne sachlichen Grund -> Mahnung6566## Trade-off-Matrix6768| Konstellation | Reaktion |69|---|---|70| Ressort liefert vollstaendig | Sachpruefung |71| Ressort liefert luckenhaft | Nachforderung |72| Ressort verweigert | § 5 NKRG, ggf. Eskalation an das BMJ (institutionelle Anbindung NKR) |73| Vorhaben politisch heikel, methodisch sauber | NKR aeussert nur Methodik |74| Vorhaben methodisch sauber, Vollzug unpraktikabel | NKR aeussert sich zu Praktikabilitaet |7576## Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine7778- "Der NKR ist gemäß § 4 NKRG mit dem Vorhaben befasst. Die Stellungnahme erfolgt nach § 6 NKRG."79- "Der NKR weist darauf hin, dass die Prüfung gemäß § 4 NKRG auf die methodische Vollstaendigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung beschraenkt ist; eine politische Bewertung der Zielwahl erfolgt nicht."80- "Der NKR hat das Ressort um ergaenzende Angaben nach § 5 NKRG gebeten und die nachgereichten Daten in die Bewertung einbezogen."8182## Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen8384- Fehlhinweise auf "vorläufige NKR-Befassung" (es gibt nur die foermliche)85- Annahme, NKR prüfe Verfassungsmaessigkeit (das prüfen BMJ-Rechtsabteilung und ggf. BVerfG)86- Annahme, NKR prüfe Kosten für den Bundeshaushalt (das ist BMF und Bundesrechnungshof)87- Veraltete Angabe "NKR sitzt beim Bundeskanzleramt" — NKR ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 NKRG **beim BMJ** eingerichtet, Geschäftsstelle beim BMJ (§ 3 Abs. 9 NKRG); Unabhaengigkeit nach § 1 Abs. 1 Satz 2 NKRG bleibt davon unberuehrt8889## Quellen Stand 06/20269091- NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) in der jeweils geltenden Fassung92- §§ 44, 45, 62 GGO93- NKR-Jahresbericht (jeweils aktuelle Ausgabe)94- Live verifizieren über Bundesanzeiger und [www.normenkontrollrat.bund.de](https://www.normenkontrollrat.bund.de)