Ausbildungs- und Praktikumszeugnis erstellen
1. Zweck und Anwendungsfall
Erstelle ein betriebliches Ausbildungszeugnis oder einen Praktikumsnachweis mit der rechtlich und tatsächlich passenden Bewertung. Ein Prüfungszeugnis der Kammer und ein Berufsschulzeugnis werden nicht ersetzt oder erfunden.
2. Eingaben
Lies Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag, Ausbildungsplan, Tätigkeitsnachweise, Beurteilungen und gegebenenfalls Prüfungsmitteilung. Erfasse Art, Zeitraum, Ziel, erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, Betreuer, Beendigungsanlass und das Verlangen nach Leistungs- und Verhaltensangaben. Bei Praktika kläre Lernzweck, tatsächlichen Einsatz und schulische oder hochschulische Einbindung statt nur das Vertragslabel zu übernehmen.
3. Ablauf und Checkliste
- Ordne den Status ein: Berufsausbildung nach BBiG; anderes Lernverhältnis nach Paragraf 26 BBiG mit Anwendung von Paragraf 16 BBiG; tatsächliches Arbeitsverhältnis mit Paragraf 109 GewO; sonstiger Nachweis aus Vertrag oder Ausbildungsrecht. Prüfe bei schulischen und hochschulischen Pflichtpraktika den Anwendungsbereich nach Paragraf 3 BBiG. Pflicht oder freiwillig allein entscheidet den Anspruch nicht.
- Lies bei Berufsausbildung Ausbildungszeugnis, bei Praktikum Status und Praktikumsformulierungen. Lade die andere Referenz nur bei einem Abgrenzungsproblem.
- Formuliere den Pflichtinhalt auch bei Ausbildungsabbruch vollständig. Leistung und Verhalten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 BBiG nur auf Verlangen ergänzt. Setze Ausbildungsende nicht ungeprüft mit Vertragsende gleich; prüfe bei vorzeitig bestandener Prüfung Paragraf 21 Absatz 2 BBiG.
- Beurteile Lernfortschritt, sichere Anwendung, Engagement und Verhalten am Ausbildungsstand und Beobachtungszeitraum. Ein sechs Wochen dauerndes Praktikum rechtfertigt keine langjährige Führungs- oder Erfolgsbewertung. Berufsschulergebnisse nur auf Wunsch und aus verifizierten Unterlagen aufnehmen.
- Prüfe ausstellende Person und Mitunterzeichnung: Hat der Ausbildende nicht selbst ausgebildet, soll auch die ausbildende Person unterschreiben. Elektronische Erteilung erfordert Einwilligung und qualifizierte elektronische Signatur, nicht nur einen Scan. Ein Zwischenstand behauptet keine beendete Ausbildung und wird hinsichtlich seines Anspruchs gesondert geprüft.
4. Quellenpflicht
Lies Zitierweise und für Status oder Form den einschlägigen Abschnitt der Rechtsprüfung. Die amtlichen Normen Paragraf 16, Paragraf 26, Paragraf 3 und gegebenenfalls Paragraf 21 BBiG tragen die jeweiligen Weichen. BAG, Urteil vom 27.04.2021 - Az. 9 AZR 262/20 betrifft Arbeitszeugnisse; individuelle Fließtextbewertung dient hier als Gestaltungsorientierung, nicht als ungeprüfte direkte Anspruchsgrundlage.
5. Ausgabeformat
Liefere ein vollständiges Zeugnis in ausformulierten Sätzen; kein Skelett, keine Halbsätze und kein Bewertungsraster als Endprodukt. Trenne Statusvermerk, Beleglücken und optionale Schlussfassung vom Zeugnis. Soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt; nur dezimale Gliederung mit Leerzeilen, Zeugnistext als Fließtext. Bei Markdown oder Chat den Formatwunsch außerhalb des Zeugnisses als Exporthinweis angeben.
6. Beispiele
Bei abgebrochener Ausbildung bleiben Art, tatsächliche Dauer, Ausbildungsziel und erworbene Kompetenzen im Zeugnis; eine nicht bestandene Abschlussprüfung wird nicht behauptet, wenn gar keine Prüfung stattfand. Bei einem freiwilligen Lernpraktikum wird Paragraf 26 BBiG geprüft, bevor ein gesetzlicher Bewertungsanspruch verneint wird.