Aussenwirtschaftsrecht — AWG und Sanktionen
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 17, § 18.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Ist die Ware Listenposition oder Catch-all (Dual-Use)?
- Wer ist Endempfaenger und wo ist der Verwendungsort?
- Liegt eine EU-Sanktion gegen Person Schiff Land oder Sektor vor?
- Ist eine Genehmigung erforderlich und wurde sie eingeholt?
- Drohstrafrechtlich § 17 § 18 AWG; Compliance-Maßnahmen umgesetzt?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 17 AWG — strafbare Handlungen.
- § 18 AWG — Vergehen.
- § 4 AWG — Beschraenkungen.
- Dual-Use-Verordnung EU 2021/821.
- EU-Sanktionsverordnungen — z. B. Russland Iran Nordkorea.
Aktuelle Rechtsprechung
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 4 AWG · § 17 AWG · § 18 AWG · § 19 AWG · AWV · VO EU 2021/821 (Dual-Use) · § 30 OWiG
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.