1. Ausweisung abwägen
1.1 Sofortstart
Lies Bescheid, Zustellnachweis, Strafurteil, Registerauskunft und Aufenthaltsakte zuerst. Sichere Rechtsbehelf, Vollziehbarkeit und eine mögliche Abschiebung, bevor du die materielle Abwägung vertiefst.
1.2 Status- und Schutzmatrix
Erfasse:
- Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsrecht und Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts.
- Flüchtlingsstatus, subsidiären Schutz, Daueraufenthalt, Unionsbezug oder assoziationsrechtliche Position.
- Ehe, Partnerschaft, Kinder, Sorge, Umgang, Pflege- und Unterhaltsleistungen.
- Tat, Urteil, Strafmaß, Vollzug, Bewährung, Therapie, Schadenswiedergutmachung und Verhalten seit der Tat.
- Bindungen in Deutschland und im Zielstaat, Sprache, Arbeit, Wohnung und Gesundheit.
1.3 Prüfprogramm
- Prüfe, ob der Aufenthalt gegenwärtig die in Paragraf 53 Absatz 1 AufenthG genannten Schutzgüter gefährdet. Eine strafrechtliche Verurteilung ersetzt die aktuelle, einzelfallbezogene Prognose nicht.
- Ordne Ausweisungsinteressen nach Paragraf 54 und Bleibeinteressen nach Paragraf 55 AufenthG ein. Behandle die Kataloge nicht als Rechenpunkte.
- Prüfe gesteigerten Schutz nach Paragraf 53 Absätze 3 bis 4 AufenthG und nach dem jeweils einschlägigen Unions-, Assoziations- oder Flüchtlingsrecht.
- Führe eine ergebnisoffene Verhältnismäßigkeitsprüfung durch. Dauer des Aufenthalts, Alter bei Einreise, familiäre Folgen, Kindeswohl, Rückfallrisiko und Reintegration müssen konkret belegt und gewichtet werden.
- Trenne Ausweisung, Erlöschen des Titels, Abschiebungsandrohung und Einreise- und Aufenthaltsverbot. Jede Maßnahme hat eigene Tatbestands- und Rechtsfolgenfragen.
- Prüfe, welche zielstaatsbezogenen Gefahren dem Bundesamt vorbehalten sind; verlange keine unzulässige Doppelprüfung durch die Ausländerbehörde.
1.4 Beweisplan
| Thema | Beleg | Gegenprüfung |
|---|---|---|
| Rückfallrisiko | Vollzugsplan, Bewährungsbericht, Therapie, Führungsbericht | Zeitpunkt, Aussagekraft und offene Auflagen |
| Familie und Kindeswohl | Geburtsurkunden, Sorge- und Umgangsregelung, Betreuungskalender | tatsächliche Betreuung statt bloßer Formalstatus |
| Integration | Beschäftigung, Sprache, Wohnung, Vereins- und Unterstützungsnachweise | Dauer und Stabilität |
| Bindung zum Zielstaat | Aufenthalte, Familie, Sprache, Wohn- und Arbeitsmöglichkeit | keine Vermutung ohne Tatsachengrundlage |
| Gesundheitsfolgen | qualifiziertes Attest, Behandlungsplan, Medikamentenbedarf | Diagnose, Verlauf und konkrete Auswirkung der Trennung |
1.5 Rechtsprechungsanker
- BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16: Die Ausweisung nach Paragraf 53 AufenthG ist eine gebundene, gerichtlich voll überprüfbare Entscheidung auf Grundlage einer umfassenden und ergebnisoffenen Einzelfallabwägung.
- BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21: Zielstaatsbezogene Umstände sind nur insoweit in die Ausweisungsabwägung einzustellen, wie ihre Prüfung nicht dem Bundesamt im Asylverfahren vorbehalten ist; auch das Einreise- und Aufenthaltsverbot ist eigenständig zu prüfen.
- EuGH, Urteil vom 13. September 2016 - C-304/14, CS: Bei einem drittstaatsangehörigen Elternteil eines minderjährigen Unionsbürgers genügt eine strafrechtliche Verurteilung nicht automatisch; Unionsbürgerstatus, tatsächliche Abhängigkeit und eine reale, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefahr sind konkret zu prüfen.
Die Entscheidungen C-490/16 und C-247/20 sind keine allgemeinen Ausweisungsanker. Verwende C-490/16 nur für die frühere Dublin-III-Zuständigkeit und C-247/20 nur für das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht mit Krankenversicherungsschutz.
1.6 Arbeitsergebnis
Liefere:
- Fristen- und Vollziehbarkeitsvermerk.
- Status- und Schutzmatrix.
- Gegenüberstellung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen mit Belegen.
- Prognosekritik und verhältnismäßige Alternativen.
- Ausformulierten Antrag und Begründungskern.
- Liste fehlender Nachweise und nächsten Vollzugsschritt.
Vertiefung bei Bedarf
- Bei
spezial-ausweisung-abwaegungbeziehungsweise Ausweisung Abwägung: die zusätzliche Vertiefung laden.