MaBV § 7 erweiterte Sicherheitsleistung — Alternative zum Ratenmodell
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI Paragrafen 1 bis 13 sowie nur das einschlägige Leistungsbild für Gebäude und Innenräume nach Paragraf 34, Freianlagen nach Paragraf 39, Ingenieurbauwerke nach Paragraf 43, Verkehrsanlagen nach Paragraf 47, Tragwerksplanung nach Paragraf 51 oder Technische Ausrüstung nach Paragraf 55; Architekten- und Ingenieurvertrag nach BGB Paragrafen 650p bis 650t. VOB/B nur anwenden, wenn sie wirksam vereinbart und für die konkrete Bauleistung einschlägig ist.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: MaBV § 7 erweiterte Sicherheitsleistung — Alternative zum Ratenmodell. Skill klaert die Voraussetzungen Praxisfragen und das Risiko-Profil aus Erwerberperspektive. Liefert Prüfraster.
Bautraeger Mabv Erweiterte Sicherheit 7
Vergleich zu § 3-Modell
- § 3-Modell: Raten nach Baufortschritt (mit Schutz durch Baufortschritts-Prüfung).
- § 7-Modell: volle Vorauszahlung gegen Sicherheit.
Bewertung aus Erwerberperspektive
§ 7-Modell Vorteile
- Klar definierte Sicherheit.
- Bautraeger hat Liquiditaet — Bau laeuft fluessig.
§ 7-Modell Risiken
- Im Insolvenzfall: Erwerber abhaengig von Bonitaet des Buergen.
- Bei schwacher Buergschaft: Erwerber haftet im Schlepptau.
§ 3-Modell Vorteile
- Erwerber zahlt nur für Geleistetes.
- Bei Insolvenz: bisher gezahlte Raten sind ggf. werthaltig in Vermögensauskehr.
§ 3-Modell Risiken
- Komplexer.
- Streit über Baufortschritts-Stand.
Aktuelle Bonitaetspruefung
- Vor Annahme der Buergschaft Erwerber bonitaetspruefung des Bautraegers UND der Bank.
- Frueh: Bautraegerinsolvenz Pleiten typisch zwischen Baubeginn und Bezugsfertigkeit.
Prüfraster
- Welches Modell?
- Bonitaet aller Parteien?
- Erwerber-Risiko-Profil?