Bauträger-Altanlage: Abnahme, Mängel und GdWE
Einsatz
Nutze diesen Skill, wenn eine Gemeinschaft Mängel am Gemeinschaftseigentum verfolgt und alte Bauträger-Abnahmeklauseln, Erstverwalter, Sachverständige oder Erwerbervertreter eine Rolle spielen.
Normenanker
§§ 242, 305, 307, 633 ff., 634a, 640 BGB; § 9a WEG; §§ 203, 204 BGB; §§ 485 ff. ZPO.
Prüfung
Trenne Abnahmeerklärung, Wirksamkeit der Klausel, Verjährungsbeginn, Beschlusskompetenz der GdWE, Hemmung und Beweissicherung. Bei unwirksamer Abnahmeklausel nicht vorschnell fünfjährige Verjährung ab alter Übergabe annehmen; BGH VII ZR 68/24 und VII ZR 108/24 nur nach Live-Verifikation verwenden.
Output
Erstelle einen GdWE-Fahrplan: Beschluss, Mängelliste, Sachverständiger, Hemmung, Anspruchsgegner, Vergleichsfenster und Kommunikation mit Eigentümern.