1---2name: bauvertrag-und-verbraucherbauvertrag3description: Für Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag78## Fachkern: Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag9- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.10- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.11- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.1213## Normanker1415- §§ 650a–650v BGB: Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag16- §§ 631–650 BGB: allgemeines Werkvertragsrecht als Basis17- § 640 BGB: Abnahme und Abnahmepflicht18- § 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung19- § 650b BGB: Anordnungsrecht des Bestellers20- § 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen21- § 650e BGB: Sicherungshypothek des Unternehmers22- § 650f BGB: Bauhandwerkersicherheit23- §§ 650i–650n BGB: Verbraucherbauvertrag (Informationspflichten, Widerrufsrecht)24- VOB/B als ergänzendes Regelwerk (nur wenn vereinbart)2526## Intake2728- Handelt es sich um einen einfachen Bauvertrag oder einen Verbraucherbauvertrag?29- Ist die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen worden?30- Welche Leistungspflichten wurden vereinbart und welche Abweichungen sind eingetreten?31- Wurde die Abnahme erklärt oder verweigert; liegen Mängel vor?32- Gibt es Anordnungen des Bestellers nach § 650b BGB und wie wurde die Vergütung angepasst?33- Welche Sicherheiten wurden gestellt oder gefordert?34- Bestehen Kündigungsrechte nach § 648 oder § 648a BGB?3536## Prüfraster37381. Vertragstyp: Bauvertrag (§ 650a BGB), Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) oder allgemeiner Werkvertrag?392. VOB/B-Einbeziehung und AGB-Wirksamkeit nach §§ 305 ff. BGB prüfen403. Abnahme: ordnungsgemäße Erklärung, fiktive Abnahme, verweigerte Abnahme mit Mängelrüge414. Mängel: Sachmangel nach § 633 BGB, Nacherfüllungspflicht, Fristsetzung425. Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650c BGB436. Sicherungshypothek (§ 650e BGB) und Bauhandwerkersicherheit (§ 650f BGB) prüfen447. Kündigung: freie Kündigung (§ 648 BGB), außerordentliche Kündigung (§ 648a BGB)458. Verjährung der Mängelrechte: § 634a BGB (5 Jahre bei Bauwerken)4647## Fallstricke4849- Beim Verbraucherbauvertrag gelten strenge Informationspflichten und ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB.50- Die fiktive Abnahme setzt eine ordnungsgemäße Fristsetzung voraus.51- Vergütungsanpassung nach § 650c BGB muss rechtzeitig geltend gemacht werden.52- VOB/B-Klauseln können gegenüber Verbrauchern als AGB unwirksam sein.5354## Stoppschilder5556- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.57- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.58- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.59- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.6061## Anschluss-Skills6263- werkvertrag-grundschema-paragraph-63164- werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit65- werkvertrag-maengelrechte66- workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung