Benachrichtigung der Betroffenen nach Art. 34 DSGVO
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Liegt die Schwelle voraussichtlich hohes Risiko nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO vor?
- Welche Adressdaten der Betroffenen sind vorhanden?
- Welcher Versandweg ist sachgerecht (E-Mail, Brief, Push-Nachricht)?
- Welche konkreten Schutzempfehlungen können gegeben werden?
- Welche Hotline oder E-Mail-Adresse steht zur Verfügung?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (rechtskonforme Benachrichtigung; Vertrauenserhalt; Sammelklagen-Schutz)
Rechtsgrundlagen
- Art. 34 Abs. 1 DSGVO Benachrichtigung bei voraussichtlich hohem Risiko.
- Art. 34 Abs. 2 DSGVO Pflichtinhalte und klare einfache Sprache.
- Art. 34 Abs. 3 DSGVO Ausnahmen.
- Art. 12 DSGVO Transparenz.
- § 29 BDSG Beschränkungen.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Form der Benachrichtigung und zu Sammelklagen wegen unvollständiger Benachrichtigung vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 12; Art. 34 Abs. 1; Art. 34 Abs. 2; Art. 34 Abs. 3 DSGVO; § 29 BDSG.
Praxisformulierung — Benachrichtigungsschreiben
Betreff: Wichtige Information zu einem Datenschutzvorfall.
Sehr geehrte/r [Name],
wir möchten Sie darüber informieren, dass es am [Datum] in unserem Unternehmen zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gekommen ist, von der auch Ihre Daten betroffen sind.
Was ist passiert: [klare einfache Beschreibung in zwei bis drei Sätzen].
Welche Ihrer Daten sind betroffen: [konkrete Aufzählung].
Welche Folgen sind möglich: [realistische Einschätzung ohne Verharmlosung und ohne Panikmache].
Was wir bereits unternommen haben: [Sofortmaßnahmen].
Was wir Ihnen empfehlen: [konkrete Schritte — Passwort ändern, Konten beobachten, Schufa-Auskunft einholen, je nach Fall].
Kontakt: Datenschutzbeauftragter [Name, E-Mail, Telefon]; Hotline [Nummer]; FAQ [URL].
Wir entschuldigen uns für die entstandene Unannehmlichkeit und stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, [Geschäftsleitung]
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.dsv-benachrichtigung-art-34-schwelle-hohes-risikodeckt die Schwellenwertentscheidung ab.dsv-benachrichtigung-art-34-ausnahmendeckt die Ausnahmen ab.
Vertiefung bei Bedarf
- Bei
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenebeziehungsweise Erstellt das Benachrichtigungsschreiben an die von einer Datenschutzverletzung betroffenen Personen nach Art: die zusätzliche Vertiefung laden.