1---2name: bereicherungsrecht-leistungskondiktion3description: Für Bereicherungsrecht: Leistungskondiktion: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Bereicherungsrecht: Leistungskondiktion78## Fachkern: Bereicherungsrecht: Leistungskondiktion9- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.10- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.11- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.1213## Normanker1415- § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB: condictio indebiti (Leistung ohne Rechtsgrund)16- § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB: condictio ob causam finitam (Rechtsgrund entfällt nachträglich)17- § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB: condictio ob rem (Zweck wird nicht erreicht)18- § 813 BGB: Leistung auf einredebehaftete Forderung19- § 814 BGB: Kenntnis der Nichtschuld (Kondiktionssperre)20- § 815 BGB: Kondiktionssperre bei vorsätzlicher Zweckvereitelung21- § 816 BGB: Nichtberechtigter verfügt wirksam22- § 817 BGB: Leistung zu verbotenem Zweck2324## Intake2526- Was wurde geleistet (Geld, Sache, Dienstleistung, Grundstück)?27- Bestand ein Rechtsgrund bei Leistung; ist er später entfallen?28- Kannte der Leistende die Nichtschuld (§ 814 BGB)?29- Handelt es sich um eine Leistung zwischen den Parteien oder gegenüber Dritten?30- Welcher Kondiktionstyp ist einschlägig?3132## Prüfraster33341. Leistung: bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens bestimmen352. Auf Kosten des Bereicherungsgläubigers: unmittelbare Vermögensverschiebung prüfen363. Ohne Rechtsgrund (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB): fehlender Rechtsgrund bei Leistung374. Nachträglicher Wegfall (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB): Rücktritt, Anfechtung, Bedingungseintritt385. Zweckverfehlung (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB): Zweck nicht eingetreten396. Kondiktionssperren: §§ 814 und 815 BGB prüfen407. Höhe: §§ 818 und 819 BGB; Entreicherungseinwand; Herausgabe oder Wertersatz418. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB4243## Fallstricke4445- § 814 BGB sperrt die condictio indebiti, wenn der Leistende die Nichtschuld kannte.46- Leistungskondiktion hat Vorrang vor Nichtleistungskondiktion im Mehrpersonenverhältnis.47- Nichtigkeit nach § 134 oder § 138 BGB kann zu § 817 Satz 2 BGB und Kondiktionssperre führen.48- Keine Leistungskondiktion, wenn gültiger Rechtsgrund besteht; Anfechtung oder Rücktritt zuerst prüfen.4950## Stoppschilder5152- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.53- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.54- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.55- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.5657## Anschluss-Skills5859- bereicherungsrecht-nichtleistungskondiktion60- bereicherungsrecht-entreicherung-und-saldotheorie61- kaufrecht-sachmangel-paragraph-43462- workflow-anspruchslandkarte