Beweisbeschluss vorbereiten
Vor der Beweisaufnahme das, was streitig und beweisbedürftig ist, förmlich festhalten.
Triage zu Beginn
- Welche Tatsachen sind zwischen den Parteien streitig und entscheidungserheblich?
- Welche Beweismittel sind angeboten (Zeuge, Sachverständiger, Urkunde, Augenschein, Parteivernehmung)?
- Wer trägt die Beweislast für welche Tatsache?
- Ist Beweis bereits ganz oder teilweise erhoben — was steht noch aus?
Zentrale Normen
- § 286 ZPO — freie richterliche Beweiswürdigung, Vollüberzeugung
- § 358, 359 ZPO — Beweisbeschluss (Inhalt: Beweisthema, Beweismittel, Beweisführer)
- § 373 ff. ZPO — Zeugenbeweis
- § 402 ff. ZPO — Sachverständigenbeweis
- § 291 ZPO — offenkundige Tatsachen (kein Beweis nötig)
- § 280 Abs. 1 S. 2 BGB — Beweislastumkehr bei Pflichtverletzung
Schritt-für-Schritt-Workflow
- Streitige Tatsachen identifizieren: aus der Relation oder Aktenübersicht die entscheidungserheblichen, streitigen Tatsachen auflisten.
- Beweislast klären: Grundsatz — Kläger für anspruchsbegründende, Beklagter für anspruchsvernichtende Tatsachen.
- Beweismittel zuordnen: für jede streitige Tatsache: welches Beweismittel, von wem angeboten?
- Beweisbeschluss formulieren: Beweisthema in einem Satz, Beweismittel, Beweisführer, Terminierung.
- Reihenfolge festlegen: logische Reihenfolge (z.B. erst Grundtatbestand, dann Schaden).
Output-Template
Adressat: Gerichtsinterne Notiz / Beweisbeschluss nach § 359 ZPO — Tonfall: sachlich-juristisch
BEWEISBESCHLUSS
In Sachen [KLÄGER] ./. [BEKLAGTER] — AZ: [AKTENZEICHEN]
wird Beweis erhoben über die Behauptung der [PARTEI],
[BEWEISTHEMA IN EINEM SATZ],
durch Vernehmung des Zeugen [NAME, ANSCHRIFT] / Einholung eines Sachverständigengutachtens
über das Thema: [GUTACHTENTHEMA].
Beweisführer: [PARTEI].
Termin: [DATUM].
Voraussetzungen
- Streitige Tatsache - nicht aus eigener Kenntnis des Gerichts und nicht unstreitig.
- Erheblich - kommt es auf die Tatsache für den Anspruch an?
- Beweisbedürftig - keine offenkundige Tatsache (Paragraf 291 ZPO), keine Beweislastumkehr greift.
Inhalt nach Paragraf 359 ZPO
- Streitige Tatsache(n) - Beweisthema
- Beweismittel (Zeuge mit Name und Adresse / Sachverständiger / Augenschein / Urkunde / Parteivernehmung)
- Beweisführer (welche Partei)
- Reihenfolge
Beweislast
- Kläger trifft Beweislast für anspruchsbegründende Tatsachen.
- Beklagter für anspruchshindernde / -vernichtende Tatsachen und für Einreden.
- Beweislastumkehr in Spezialgesetzen (Paragraf 280 I 2 BGB, ProdHG, Paragraf 7 StVG bei Halterhaftung).
Beweismass
Paragraf 286 ZPO - volle Überzeugung des Gerichts. Wahrscheinlichkeit alleine reicht nicht.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: beweisbeschluss-vorbereiten3description: Für Beweisbeschluss vorbereiten: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix.4---56# Beweisbeschluss vorbereiten78Vor der Beweisaufnahme das, was streitig und beweisbedürftig ist, förmlich festhalten.910## Triage zu Beginn11121. Welche Tatsachen sind zwischen den Parteien streitig und entscheidungserheblich?132. Welche Beweismittel sind angeboten (Zeuge, Sachverständiger, Urkunde, Augenschein, Parteivernehmung)?143. Wer trägt die Beweislast für welche Tatsache?154. Ist Beweis bereits ganz oder teilweise erhoben — was steht noch aus?1617## Zentrale Normen1819- § 286 ZPO — freie richterliche Beweiswürdigung, Vollüberzeugung20- § 358, 359 ZPO — Beweisbeschluss (Inhalt: Beweisthema, Beweismittel, Beweisführer)21- § 373 ff. ZPO — Zeugenbeweis22- § 402 ff. ZPO — Sachverständigenbeweis23- § 291 ZPO — offenkundige Tatsachen (kein Beweis nötig)24- § 280 Abs. 1 S. 2 BGB — Beweislastumkehr bei Pflichtverletzung2526## Schritt-für-Schritt-Workflow27281. **Streitige Tatsachen identifizieren:** aus der Relation oder Aktenübersicht die entscheidungserheblichen, streitigen Tatsachen auflisten.292. **Beweislast klären:** Grundsatz — Kläger für anspruchsbegründende, Beklagter für anspruchsvernichtende Tatsachen.303. **Beweismittel zuordnen:** für jede streitige Tatsache: welches Beweismittel, von wem angeboten?314. **Beweisbeschluss formulieren:** Beweisthema in einem Satz, Beweismittel, Beweisführer, Terminierung.325. **Reihenfolge festlegen:** logische Reihenfolge (z.B. erst Grundtatbestand, dann Schaden).3334## Output-Template3536**Adressat:** Gerichtsinterne Notiz / Beweisbeschluss nach § 359 ZPO — Tonfall: sachlich-juristisch3738```39BEWEISBESCHLUSS4041In Sachen [KLÄGER] ./. [BEKLAGTER] — AZ: [AKTENZEICHEN]4243wird Beweis erhoben über die Behauptung der [PARTEI],44[BEWEISTHEMA IN EINEM SATZ],45durch Vernehmung des Zeugen [NAME, ANSCHRIFT] / Einholung eines Sachverständigengutachtens46über das Thema: [GUTACHTENTHEMA].4748Beweisführer: [PARTEI].49Termin: [DATUM].50```5152## Voraussetzungen53541. **Streitige Tatsache** - nicht aus eigener Kenntnis des Gerichts und nicht unstreitig.552. **Erheblich** - kommt es auf die Tatsache für den Anspruch an?563. **Beweisbedürftig** - keine offenkundige Tatsache (Paragraf 291 ZPO), keine Beweislastumkehr greift.5758## Inhalt nach Paragraf 359 ZPO59601. Streitige Tatsache(n) - Beweisthema612. Beweismittel (Zeuge mit Name und Adresse / Sachverständiger / Augenschein / Urkunde / Parteivernehmung)623. Beweisführer (welche Partei)634. Reihenfolge6465## Beweislast6667- Kläger trifft Beweislast für anspruchsbegründende Tatsachen.68- Beklagter für anspruchshindernde / -vernichtende Tatsachen und für Einreden.69- Beweislastumkehr in Spezialgesetzen (Paragraf 280 I 2 BGB, ProdHG, Paragraf 7 StVG bei Halterhaftung).7071## Beweismass7273Paragraf 286 ZPO - volle Überzeugung des Gerichts. Wahrscheinlichkeit alleine reicht nicht.7475---7677> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.