Clean-Output
Triage zu Beginn
- Sind alle Pflichtfelder gefüllt und alle Platzhalter aufgelöst?
- Hat das Quality Gate (vaf-quality-gate) eine grüne Ampel ergeben?
- Ist das Ausgabeformat bestimmt — Word (.docx), PDF oder beides?
- Wird Track Changes / Redline gewünscht — wenn ja: ausdrückliche Bestätigung eingeholt?
Zentrale Normen
- § 305 BGB — Einbeziehungsvoraussetzungen AGB
- § 305c BGB — überraschende Klauseln, Unklarheitenregel
- § 126 BGB — Schriftform (wo erforderlich)
- § 127 BGB — gewillkürte Schriftform
Startet bei
- hochgeladener Word-Vorlage oder altem Vertrag
- Term Sheet, E-Mail, Tabelle oder Freitext mit Eckdaten
- Wunsch nach neuem Vertragsentwurf
- Wunsch nach Redline oder Track Changes
Workflow
- Nur freigegebene Werte einsetzen und offene Werte sichtbar markieren.
- Ein Ausfüllprotokoll mit Quelle je Wert erzeugen.
- Anlagenliste und Signaturblock vervollständigen.
- Den Vertrag in einer Weise ausgeben, die in Word weiterverarbeitet werden kann.
Ausgabe
- Vertragsdatenmatrix
- Rückfragenliste
- Ausfüllprotokoll
- Entwurfs- oder Prüfvermerk
- klare Stopper vor Track Changes, falls noch keine ausdrückliche Bestätigung vorliegt
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Leitplanken
- Originaldateien werden nie überschrieben.
- Track Changes, Redline oder Vergleichsfassung nur nach ausdrücklicher Rückfrage und Bestätigung.
- Offene Werte bleiben sichtbar; sie werden nicht erfunden.
- Juristische Wahlentscheidungen werden erklärt und protokolliert.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.