1---2name: darlehen-und-finanzierung3description: Für Darlehen und Finanzierung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Darlehen und Finanzierung78## Fachkern: Darlehen und Finanzierung9- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.10- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.11- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.1213## Normanker1415- §§ 488–490 BGB: Gelddarlehen, Verzinsung, Kündigung16- §§ 491–505e BGB: Verbraucherdarlehen, vorvertragliche Informationspflichten, ESIS17- § 491a BGB: vorvertragliche Informationen beim Verbraucherdarlehen18- § 495 BGB: Widerrufsrecht des Verbrauchers19- § 497 BGB: Verzug des Darlehensnehmers20- § 498 BGB: Kündigung bei Zahlungsverzug (Kreditwürdigkeitsprüfung)21- § 505 BGB: Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag22- Art. 247 EGBGB: Pflichtangaben im Darlehensvertrag2324## Intake2526- Handelt es sich um ein Verbraucherdarlehen oder ein Darlehen zwischen Unternehmen?27- Wurden alle Pflichtinformationen nach Art. 247 EGBGB mitgeteilt?28- Hat der Verbraucher fristgerecht widerrufen?29- Liegt ein Zahlungsverzug vor; wurden die Kündigungsvoraussetzungen nach § 498 BGB erfüllt?30- Welche Zinsen und Nebenkosten wurden vereinbart?3132## Prüfraster33341. Vertragsschluss: Angebot, Annahme, Form (§ 492 BGB: Schriftform bei Verbraucherdarlehen)352. Pflichtangaben nach Art. 247 EGBGB: vollständig und rechtzeitig?363. Widerrufsrecht nach § 495 BGB: Frist (14 Tage), Belehrung, Widerrufsfolgen374. Auszahlungsanspruch des Darlehensnehmers; Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensgebers385. Zinsen: Zinsvereinbarung, gesetzlicher Zinssatz (§ 246 BGB), Verzugszinsen (§ 497 BGB)396. Kündigung bei Zahlungsverzug: § 498 BGB (zwei aufeinanderfolgende Raten, Rückstandsquote)407. Außerordentliche Kündigung nach § 490 BGB418. Vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung4243## Fallstricke4445- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage verlängern (§ 356b Abs. 2 BGB).46- Kündigungsvoraussetzungen nach § 498 BGB müssen exakt eingehalten werden; formelle Fehler schaden.47- Vorfälligkeitsentschädigung ist für Verbraucherdarlehen gesetzlich begrenzt.48- Zinsen über dem marktüblichen Niveau können auf Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB hindeuten.4950## Stoppschilder5152- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.53- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.54- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.55- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.5657## Anschluss-Skills5859- leasing-bgb-bt-schnittstelle60- buergschaft-grundschema-paragraph-76561- schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb62- workflow-livequellen-rechtsstand