Darlehensbetrag und Konditionen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Eingaben
- Darlehensbetrag in EUR (in Ziffern und in Worten)
- Laufzeit in Jahren (Standard: zwei Jahre)
- Zinssatz p.a. (Standard: fünf Prozent; Basis act/360)
- Zinsabführung: Standard keine unterjährige Zahlung, Zinsen fällig bei Rückzahlung oder Wandlung
- Auszahlungsfrist: Standard sieben deutsche Bankarbeitstage nach beidseitiger Unterzeichnung
- Bankverbindung der Gesellschaft: Kontoinhaber, IBAN, BIC, Kreditinstitut, Verwendungszweck
- Aufschiebende Bedingungen aus Term Sheet (falls vorhanden)
- Ordentliches Kündigungsrecht: ausgeschlossen (§ 2.3 Standardklausel)
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- §§ 488 ff. BGB (Darlehensvertrag, Zinspflicht, Fälligkeit)
- § 490 Abs. 1 BGB (außerordentliche Kündigung bei Vermögensverschlechterung – wird vertraglich ausgeschlossen)
- § 314 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt unberührt)
- § 44 InsO, § 119 InsO (Unwirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln)
- §§ 3, 4 StaRUG (Einschränkung Kündigungsrechte im Restrukturierungsrahmen)
Vorgehen
1. Darlehensbetrag festhalten
EUR-Betrag in Ziffern und in Worten (z. B. "EUR 250000 (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro)"). Keine Tausenderpunkte in Zifferndarstellung, um Verwechslungen zu vermeiden.
2. Laufzeit und Festes Ende
Startdatum: Datum vollständiger Unterzeichnung durch alle Parteien. Enddatum: Startdatum plus zwei Jahre ohne Kündigung erforderlich. Beispiel: Unterzeichnung 01.06.2025 → Ende 31.05.2027.
3. Zinssatz und Berechnungsbasis
Standard: fünf Prozent p.a., pro rata temporis, act/360. Formel: Zinsen = Kapital × Zinssatz × (Tage / 360). Keine unterjährige Zahlung; Zinsen aufgelaufen bis Rückzahlung oder Wandlung.
4. Auszahlungsmodus
Sieben deutsche Bankarbeitstage ab vollständiger Unterzeichnung. Überweisung auf die folgende Bankverbindung der Gesellschaft (Tabelle eintragen).
5. Aufschiebende Bedingungen
Falls Term Sheet Bedingungen enthält: genau aufführen. Falls keine: ausdrücklich klarstellen, dass keine vorliegen.
6. Kündigungsausschluss formulieren
Ordentliche Kündigung ausgeschlossen für alle Parteien. § 490 Abs. 1 BGB vertraglich ausgeschlossen. Wichtiger Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
Beispielrechnung Zinsen
| Parameter |
Wert |
| Darlehensbetrag |
EUR 250000 |
| Zinssatz |
fünf Prozent p.a. |
| Laufzeit |
2 Jahre (730 Tage) |
| Zinsen act/360 |
EUR 250000 × 0.05 × (730/360) = EUR 25694 |
| Wandlungsbetrag |
EUR 275694 |
Risiken und Red Flags
| Konstellation |
Rot |
Orange |
Grün |
| Zinssatz über zwanzig Prozent p.a. |
Sittenwidrigkeitsprüfung § 138 BGB |
Zehn bis zwanzig Prozent |
Unter zehn Prozent |
| Auszahlung vor Unterzeichnung erfolgt |
Vertrag ex post unwirksam riskant |
Auszahlung auf Anweisung |
Auszahlung nach Unterzeichnung |
| Keine Bankverbindung vorhanden |
Auszahlung blockiert |
Konto in Eröffnung |
Konto bekannt |
| Laufzeit über fünf Jahre |
Langfristigkeit prüfen |
Drei bis fünf Jahre |
Standard zwei Jahre |
Quellen und Updates
Stand: 05/2026. Bei Änderung BGB-Darlehensrecht aktualisieren.
Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung
Normen-Ergänzung
§§ 488, 491 ff. BGB (Darlehensvertrag) → § 490 BGB (Kündigung, vertraglich ausgeschlossen) → § 314 BGB (Kündigung wichtiger Grund, unberührt) → § 138 BGB (Sittenwidrigkeit überhöhter Zins) → §§ 135, 143 InsO (Anfechtung Rückzahlung Gesellschafterdarlehen) → § 119 InsO (Unwirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln) → §§ 3, 4 StaRUG (Restrukturierungsrahmen)
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: darlehenshoehe-konditionen3description: Für Darlehensbetrag und Konditionen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Darlehensbetrag und Konditionen78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Eingaben1718- Darlehensbetrag in EUR (in Ziffern und in Worten)19- Laufzeit in Jahren (Standard: zwei Jahre)20- Zinssatz p.a. (Standard: fünf Prozent; Basis act/360)21- Zinsabführung: Standard keine unterjährige Zahlung, Zinsen fällig bei Rückzahlung oder Wandlung22- Auszahlungsfrist: Standard sieben deutsche Bankarbeitstage nach beidseitiger Unterzeichnung23- Bankverbindung der Gesellschaft: Kontoinhaber, IBAN, BIC, Kreditinstitut, Verwendungszweck24- Aufschiebende Bedingungen aus Term Sheet (falls vorhanden)25- Ordentliches Kündigungsrecht: ausgeschlossen (§ 2.3 Standardklausel)2627## Rechtlicher Rahmen2829### Primärnormen30- §§ 488 ff. BGB (Darlehensvertrag, Zinspflicht, Fälligkeit)31- § 490 Abs. 1 BGB (außerordentliche Kündigung bei Vermögensverschlechterung – wird vertraglich ausgeschlossen)32- § 314 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt unberührt)33- § 44 InsO, § 119 InsO (Unwirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln)34- §§ 3, 4 StaRUG (Einschränkung Kündigungsrechte im Restrukturierungsrahmen)3536## Vorgehen3738### 1. Darlehensbetrag festhalten39EUR-Betrag in Ziffern und in Worten (z. B. "EUR 250000 (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro)"). Keine Tausenderpunkte in Zifferndarstellung, um Verwechslungen zu vermeiden.4041### 2. Laufzeit und Festes Ende42Startdatum: Datum vollständiger Unterzeichnung durch alle Parteien. Enddatum: Startdatum plus zwei Jahre ohne Kündigung erforderlich. Beispiel: Unterzeichnung 01.06.2025 → Ende 31.05.2027.4344### 3. Zinssatz und Berechnungsbasis45Standard: fünf Prozent p.a., pro rata temporis, act/360. Formel: Zinsen = Kapital × Zinssatz × (Tage / 360). Keine unterjährige Zahlung; Zinsen aufgelaufen bis Rückzahlung oder Wandlung.4647### 4. Auszahlungsmodus48Sieben deutsche Bankarbeitstage ab vollständiger Unterzeichnung. Überweisung auf die folgende Bankverbindung der Gesellschaft (Tabelle eintragen).4950### 5. Aufschiebende Bedingungen51Falls Term Sheet Bedingungen enthält: genau aufführen. Falls keine: ausdrücklich klarstellen, dass keine vorliegen.5253### 6. Kündigungsausschluss formulieren54Ordentliche Kündigung ausgeschlossen für alle Parteien. § 490 Abs. 1 BGB vertraglich ausgeschlossen. Wichtiger Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.5556## Beispielrechnung Zinsen5758| Parameter | Wert |59|---|---|60| Darlehensbetrag | EUR 250000 |61| Zinssatz | fünf Prozent p.a. |62| Laufzeit | 2 Jahre (730 Tage) |63| Zinsen act/360 | EUR 250000 × 0.05 × (730/360) = EUR 25694 |64| Wandlungsbetrag | EUR 275694 |6566## Risiken und Red Flags6768| Konstellation | Rot | Orange | Grün |69|---|---|---|---|70| Zinssatz über zwanzig Prozent p.a. | Sittenwidrigkeitsprüfung § 138 BGB | Zehn bis zwanzig Prozent | Unter zehn Prozent |71| Auszahlung vor Unterzeichnung erfolgt | Vertrag ex post unwirksam riskant | Auszahlung auf Anweisung | Auszahlung nach Unterzeichnung |72| Keine Bankverbindung vorhanden | Auszahlung blockiert | Konto in Eröffnung | Konto bekannt |73| Laufzeit über fünf Jahre | Langfristigkeit prüfen | Drei bis fünf Jahre | Standard zwei Jahre |7475## Quellen und Updates7677Stand: 05/2026. Bei Änderung BGB-Darlehensrecht aktualisieren.7879## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung8081### Normen-Ergänzung8283§§ 488, 491 ff. BGB (Darlehensvertrag) → § 490 BGB (Kündigung, vertraglich ausgeschlossen) → § 314 BGB (Kündigung wichtiger Grund, unberührt) → § 138 BGB (Sittenwidrigkeit überhöhter Zins) → §§ 135, 143 InsO (Anfechtung Rückzahlung Gesellschafterdarlehen) → § 119 InsO (Unwirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln) → §§ 3, 4 StaRUG (Restrukturierungsrahmen)8485> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.