1---2name: delikt-vertrag-dienstvertrag3description: Für Delikt-Vertrag Konkurrenz: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: delikt-vertrag-dienstvertrag.4---56# Delikt-Vertrag Konkurrenz78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Fachkern: Delikt-Vertrag Konkurrenz17- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.18- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.19- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.2021## Normanker2223- § 280 Abs. 1 BGB: vertraglicher Schadensersatz24- § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB: deliktischer Schadensersatz25- § 241 Abs. 2 BGB: Schutzpflichten im Schuldverhältnis26- § 278 BGB: Haftung für Erfüllungsgehilfen (vertragliche Seite)27- § 831 BGB: Haftung für Verrichtungsgehilfen (deliktische Seite)28- §§ 195 und 199 BGB: dreijährige Verjährungsfrist (Delikt und Vertrag gleich)29- § 852 BGB: Herausgabeanspruch nach Deliktsrecht, längere Sonderregel3031## Intake3233- Bestand ein Vertrag zwischen den Parteien, und wurde er durch dieselbe Handlung verletzt?34- Welcher Anspruch soll vorrangig geltend gemacht werden?35- Gibt es Unterschiede bei Verjährung, Beweislast oder Haftungsumfang?36- Greift § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) oder § 831 BGB (Verrichtungsgehilfe)?37- Sind Dritte geschädigt, die keinen Vertrag haben?3839## Prüfraster40411. Vertraglicher Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB: Schuldverhältnis, Pflichtwidrigkeit, Vertretenmüssen422. Deliktischer Schadensersatz nach § 823 BGB: Rechtsgutsverletzung, Handlung, Rechtswidrigkeit, Verschulden433. Anspruchskumulation: beide Ansprüche können nebeneinander bestehen444. Beweislast: bei § 280 BGB vermutet, bei § 823 BGB liegt Beweislast beim Geschädigten455. Gehilfenhaftung: § 278 BGB (kein Exkulpationsmöglichkeit) vs. § 831 BGB (Exkulpation möglich)466. Verjährung: beide Ansprüche verjähren nach §§ 195 und 199 BGB, aber § 852 BGB verlängert Deliktsanspruch nach Verjährung477. Drittschadensliquidation bei mittelbaren Geschädigten488. Haftungsausschlüsse: vertragliche Haftungsfreizeichnung wirkt nur für Vertragspartner4950## Fallstricke5152- Vertraglicher Haftungsausschluss beseitigt nicht die deliktische Haftung gegenüber Dritten.53- Beweislast ist unterschiedlich: § 280 BGB favorisiert den Gläubiger, § 823 BGB den Schuldner.54- § 852 BGB verlängert Deliktsanspruch nach Verjährung auf zehn Jahre in Bereicherungsform.55- Gehilfenhaftung nach § 278 BGB ist strenger als nach § 831 BGB (keine Exkulpation möglich).5657## Stoppschilder5859- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.60- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.61- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.62- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.6364## Qualitätsregeln6566- Immer beide Anspruchsgrundlagen prüfen und vergleichen.67- § 278 BGB und § 831 BGB immer parallel prüfen.68- § 852 BGB nicht vergessen bei bereits verjährten Deliktsansprüchen.6970## Anschluss-Skills7172- deliktsrecht-paragraph-823-173- schadensrecht-paragraphen-249-25374- delikt-organisationspflicht75- workflow-anspruchslandkarte7677## Quellen7879- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html80- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html81- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html