1---2name: deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung3description: Für Deliktsrecht Paragraf 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung.4---56# Deliktsrecht § 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Fachkern: Deliktsrecht § 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung17- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.18- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.19- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.2021## Normanker2223- § 826 BGB: vorsätzliche sittenwidrige Schädigung24- § 138 BGB: Sittenwidrigkeit als Parallelwertung25- § 823 Abs. 2 BGB: Schutzgesetzverletzung (Abgrenzung)26- BGH-Rechtsprechung zu § 826 BGB (z.B. Dieselskandal): nur nach Live-Prüfung zitieren27- § 31 BGB: Organverantwortlichkeit für juristische Personen2829## Intake3031- Welches Verhalten wird als sittenwidrig bewertet?32- Hatte der Schädiger Vorsatz bezüglich der Schädigung (auch bedingter Vorsatz)?33- Ist ein Vermögensschaden entstanden?34- Ist der Schädiger eine natürliche Person oder eine juristische Person (§ 31 BGB)?35- Gibt es eine BGH-Linie, die dieses Verhalten erfasst (z.B. arglistige Täuschung, Marktmanipulation)?3637## Prüfraster38391. Objektive Sittenwidrigkeit: Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden402. Schaden: reiner Vermögensschaden oder Verletzung eines nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten Guts413. Kausalität: sittenwidrige Handlung hat Schaden verursacht424. Vorsatz: mindestens bedingter Vorsatz (dolus eventualis); bloße Fahrlässigkeit genügt nicht435. Vorsatz auf Schädigungserfolg: Schädiger muss den Schaden als möglich vorausgesehen und in Kauf genommen haben446. Bei juristischen Personen: Organzurechnung nach § 31 BGB457. Schaden nach §§ 249 ff. BGB: auch entgangener Gewinn (§ 252 BGB)468. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB4748## Fallstricke4950- Fahrlässigkeit genügt nicht; mindestens bedingter Vorsatz auf Schädigungserfolg notwendig.51- Sittenwidrigkeit ist nicht dasselbe wie Rechtswidrigkeit; eigenständige Wertung erforderlich.52- § 826 BGB schützt auch reinen Vermögensschaden, § 823 Abs. 1 BGB tut das nicht.53- BGH-Rechtsprechung zum Dieselskandal ist fallbezogen; keine pauschale Übertragung.5455## Stoppschilder5657- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.58- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.59- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.60- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.6162## Anschluss-Skills6364- deliktsrecht-paragraph-823-165- deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-266- schadensrecht-paragraphen-249-25367- workflow-red-team-gegenseite6869## Quellen7071- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html72- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html73- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html