Denkmalschutz Schleswig-Holstein (DSchG-SH)
Zweck und Anwendungsfall
Schleswig-Holstein hat das DSchG mehrfach novelliert; die Eintragung wirkt jetzt nachrichtlich. Welterbestätten Lübeck und Haithabu prägen die Verfahrenspraxis; die Wattenmeer-Welterbestätte erstreckt sich auf Schleswig-Holstein.
Anwendbares Gesetz
- Gesetzesbezeichnung: Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein
- Abkürzung: DSchG-SH
- Zitiergrundlage: amtliche Landesgesetz-Datenbank gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
Zuständige Behörden
- Oberste Denkmalschutzbehörde: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
- Obere Denkmalschutzbehörde: Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein in Kiel (zugleich Fachbehörde)
- Untere Denkmalschutzbehörde: Kreise und kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster)
- Fachbehörde: Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
Verfahrensbesonderheiten Schleswig-Holstein
- Welterbestätten: Hansestadt Lübeck, archäologisches Grenzlandschaft Haithabu-Danewerk, Wattenmeer.
- Backsteingotik und friesisches Bauen.
- Maritime Denkmale in Kiel, Flensburg.
- Bodendenkmäler in der archäologischen Grenzlandschaft (Schleimündung).
Eintragungssystem
- Systematik: nachrichtliches Eintragungssystem
Ablauf / Checkliste
- Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
- Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.
- Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
- Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach DSchG-SH starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
- Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de verifizieren.
Quellenpflicht
Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.
Ausgabeformat
Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Beispiel
Erwerber eines Kaufmannshauses in der Lübecker Innenstadt-Welterbestätte plant Umnutzung der oberen Stockwerke als Bürofläche. Zuständig ist die Hansestadt Lübeck als untere Denkmalschutzbehörde mit fachlicher Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und ICOMOS-Berücksichtigung.