DFG: Software-Veroeffentlichung
Regelungs- und Quellenanker
Arbeitsfokus: DFG: Software-Veroeffentlichung. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
Art. 89 Abs. 1 DSGVO — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
§ 27 Abs. 1 BDSG — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
§ 7 Abs. 1 TierSchG — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
§ 8 Abs. 1 TierSchG — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
§ 69a UrhG — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
DFG-Kodex Leitlinie 10 — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
DFG-Kodex Leitlinie 13 — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
DFG-Kodex Leitlinie 14 — Autorschaft und Verantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Spezialwissen: DFG: Software-Veroeffentlichung
- Normen-/Quellenanker: DFG, MIT, BSD, GPL, DOI.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
- Prüfung im Gutachtenstil - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
1---2name: dfg-software-veroeffentlichung-spezial3description: Für DFG: Software-Veröffentlichung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: DFG-Förderantrag. Route: dfg-software-veroeffentlichung-spezial.4---56# DFG: Software-Veroeffentlichung78## Regelungs- und Quellenanker910Arbeitsfokus: **DFG: Software-Veroeffentlichung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:1112- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.13- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.14- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.15- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.16- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.17- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.18- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.19- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.20- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.21- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.2223Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.2425## Spezialwissen: DFG: Software-Veroeffentlichung26- **Normen-/Quellenanker:** DFG, MIT, BSD, GPL, DOI.2728## Fallweichen29Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.30311. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?322. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?333. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?344. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?355. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?3637## Prüfraster3839Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:40411. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.422. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.433. **Prüfung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.444. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.4546## Plugin-Kontext47Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.4849## Output-Module50- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.51- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.52- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.53- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.5455## Was dieser Arbeitsgang nicht macht56- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.57- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.58- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.59- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.