NKR-Digitaltauglichkeit / Digital-Anschlussfaehigkeit
Worum geht es konkret
Seit 2022 gilt der Digitalcheck: jedes Bundesregelungsvorhaben muss vor Kabinettsbefassung auf digitale Tauglichkeit geprueft werden. Der NKR begleitet diesen Check und kommentiert die Ergebnisse in der Stellungnahme.
Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Vorhaben sieht digitale Verfahren vor
- Vorhaben sieht analoge Verfahren vor (Prüfung, ob digital möglich)
- Vorhaben enthaelt Datenpflichten
- Vorhaben adressiert OZG-Leistungen
Rueckfrage nur wenn unklar: "Welche digitalen Beruehrungspunkte hat das Vorhaben — Antragsverfahren, Datenuebermittlung, Speicherung, Schnittstelle zu Bestandssystemen?"
Rechtlicher und methodischer Rahmen
- Digitalcheck-Methodik (BMI / NKR, seit 2022)
- OZG (Onlinezugangsgesetz, in der jeweils geltenden Fassung; OZG-Folgeregulierung Stand zu prüfen)
- eIDAS-VO (Verordnung (EU) 910/2014 in der jeweils geltenden Fassung)
- § 44 GGO — Folgen-Prüfung umfasst auch Digitales
- NKRG § 4
- Standards XOEV, FIM, ELSTER, beA
Fuenf Prinzipien des Digitalchecks (Standard)
- Digitale Kommunikation sicherstellen — Kanal, Standards, Schnittstellen
- Wiederverwendung von Daten und Standards (Once-Only)
- Datenschutz und Informationssicherheit by design
- Klare Regelungen / einheitliche Begriffe (maschinenlesbar)
- Automatisierung ermoeglichen — Format, Strukturierung
Prüfraster / Schritt für Schritt
1. Digitale Kommunikation
- Welche Kanaele? (Web, App, beA, De-Mail, eID-Wallet, OZG-Portalverbund)
- Sind sie bereits etabliert?
- Schnittstellen sicher und dokumentiert?
- Barrierefreiheit gewaehrleistet?
2. Datenstandards
- XOEV (XML in der Verwaltung) genutzt?
- FIM (Foederales Informationsmanagement) verwendet?
- Datenkataloge etabliert?
3. Once-Only-Prinzip
- Daten, die der Verwaltung schon vorliegen, werden wiederverwendet?
- Mehrfacherhebung vermieden?
4. Datenschutz / Sicherheit
- DSGVO-Konformitaet
- Rechtsgrundlage für Verarbeitung
- Speicherfrist
- Loeschpflichten
5. Maschinenlesbarkeit / Begriffsklarheit
- Klare Tatbestaende, eindeutig automatisierbar
- Vermeidung unbestimmter Rechtsbegriffe wo automatisiert geprueft werden soll
6. Anschluss an Bestandssysteme
- ELSTER
- beA / beBPO
- ZDR / Handelsregister
- e-Akte / e-Justice
NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme
- Kein Digitalcheck dokumentiert
- Vorhaben verwendet eigenen Standard statt etablierter
- Once-Only nicht umgesetzt
- Datenstandard fehlt (kein XOEV, kein FIM)
- Antragsverfahren weiterhin Papier
- Schnittstellen zum OZG-Portal nicht vorgesehen
Trade-off-Matrix
| Aspekt |
Plus |
Minus |
| Standard verwendet (XOEV / FIM) |
ja |
nein, eigene Loesung |
| OZG-Portal angeschlossen |
ja |
nein |
| Once-Only |
beachtet |
Mehrfacherhebung |
| Barrierefreiheit |
gewaehrleistet |
nicht thematisiert |
| Maschinenlesbarkeit |
eindeutig |
offene Rechtsbegriffe |
| Schnittstellen |
dokumentiert |
unklar |
Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine
- "Der Digitalcheck wurde vom Ressort durchgefuehrt; die Ergebnisse sind dokumentiert. Der NKR haelt die digitale Anschlussfaehigkeit für gewaehrleistet."
- "Der NKR weist darauf hin, dass im Vorhaben kein Hinweis auf die Anwendung der Standards XOEV und FIM enthalten ist. Eine Klarstellung waere wuenschenswert."
- "Der NKR empfiehlt, das Verfahren an den OZG-Portalverbund anzuschliessen und das Once-Only-Prinzip im Sinne des [§ X OZG / EU-SDG-VO] umzusetzen."
- "Der NKR weist darauf hin, dass die vorgesehene Pflicht zur monatlichen [Lebensbescheid] in der bisherigen Ausgestaltung nicht maschinenlesbar abbildbar ist; eine Praezisierung des Datenformats ist erforderlich."
Checkliste für den Digitalcheck (Pflichtbestandteile)
Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen
- "Vorhaben ist digital tauglich" ohne Konkretisierung
- Eigener Standard ohne Verweis auf XOEV / FIM
- Mehrfacherhebung weiterhin vorgesehen
- OZG-Anschluss "in spaeterer Phase"
- Maschinenlesbarkeit nicht thematisiert
Quellen Stand 06/2026
- Digitalcheck-Methodik (BMI / NKR, seit 2022, jeweils aktuelle Fassung)
- OZG (Onlinezugangsgesetz) in der jeweils geltenden Fassung
- eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 in der jeweils geltenden Fassung
- § 44 GGO
- NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) § 4
- Standards XOEV, FIM, ELSTER, beA — Spezifikationen jeweils aktueller Stand
- NKR-Jahresbericht (jeweils aktuelle Ausgabe)
- Live verifizieren über www.digitalcheck.bund.de und www.normenkontrollrat.bund.de
1---2name: digital-anschlussfaehigkeit-tauglich3description: Für NKR-Digitaltauglichkeit / Digital-Anschlussfähigkeit: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Normenkontrollrat (NKR) — Prüfung von Gesetzentwürfen. Route: digital-anschlussfaehigkeit-tauglich.4---56# NKR-Digitaltauglichkeit / Digital-Anschlussfaehigkeit78## Worum geht es konkret910Seit 2022 gilt der **Digitalcheck**: jedes Bundesregelungsvorhaben muss vor Kabinettsbefassung auf digitale Tauglichkeit geprueft werden. Der NKR begleitet diesen Check und kommentiert die Ergebnisse in der Stellungnahme.1112## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen1314- Vorhaben sieht digitale Verfahren vor15- Vorhaben sieht analoge Verfahren vor (Prüfung, ob digital möglich)16- Vorhaben enthaelt Datenpflichten17- Vorhaben adressiert OZG-Leistungen1819Rueckfrage nur wenn unklar: *"Welche digitalen Beruehrungspunkte hat das Vorhaben — Antragsverfahren, Datenuebermittlung, Speicherung, Schnittstelle zu Bestandssystemen?"*2021## Rechtlicher und methodischer Rahmen2223- **Digitalcheck-Methodik** (BMI / NKR, seit 2022)24- **OZG** (Onlinezugangsgesetz, in der jeweils geltenden Fassung; OZG-Folgeregulierung Stand zu prüfen)25- **eIDAS-VO** (Verordnung (EU) 910/2014 in der jeweils geltenden Fassung)26- **§ 44 GGO** — Folgen-Prüfung umfasst auch Digitales27- **NKRG** § 428- **Standards XOEV, FIM, ELSTER, beA**2930## Fuenf Prinzipien des Digitalchecks (Standard)31321. **Digitale Kommunikation sicherstellen** — Kanal, Standards, Schnittstellen332. **Wiederverwendung von Daten und Standards** (Once-Only)343. **Datenschutz und Informationssicherheit by design**354. **Klare Regelungen / einheitliche Begriffe** (maschinenlesbar)365. **Automatisierung ermoeglichen** — Format, Strukturierung3738## Prüfraster / Schritt für Schritt3940### 1. Digitale Kommunikation4142- Welche Kanaele? (Web, App, beA, De-Mail, eID-Wallet, OZG-Portalverbund)43- Sind sie bereits etabliert?44- Schnittstellen sicher und dokumentiert?45- Barrierefreiheit gewaehrleistet?4647### 2. Datenstandards4849- XOEV (XML in der Verwaltung) genutzt?50- FIM (Foederales Informationsmanagement) verwendet?51- Datenkataloge etabliert?5253### 3. Once-Only-Prinzip5455- Daten, die der Verwaltung schon vorliegen, werden wiederverwendet?56- Mehrfacherhebung vermieden?5758### 4. Datenschutz / Sicherheit5960- DSGVO-Konformitaet61- Rechtsgrundlage für Verarbeitung62- Speicherfrist63- Loeschpflichten6465### 5. Maschinenlesbarkeit / Begriffsklarheit6667- Klare Tatbestaende, eindeutig automatisierbar68- Vermeidung unbestimmter Rechtsbegriffe wo automatisiert geprueft werden soll6970### 6. Anschluss an Bestandssysteme7172- ELSTER73- beA / beBPO74- ZDR / Handelsregister75- e-Akte / e-Justice7677## NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme7879- Kein Digitalcheck dokumentiert80- Vorhaben verwendet eigenen Standard statt etablierter81- Once-Only nicht umgesetzt82- Datenstandard fehlt (kein XOEV, kein FIM)83- Antragsverfahren weiterhin Papier84- Schnittstellen zum OZG-Portal nicht vorgesehen8586## Trade-off-Matrix8788| Aspekt | Plus | Minus |89|---|---|---|90| Standard verwendet (XOEV / FIM) | ja | nein, eigene Loesung |91| OZG-Portal angeschlossen | ja | nein |92| Once-Only | beachtet | Mehrfacherhebung |93| Barrierefreiheit | gewaehrleistet | nicht thematisiert |94| Maschinenlesbarkeit | eindeutig | offene Rechtsbegriffe |95| Schnittstellen | dokumentiert | unklar |9697## Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine9899- "Der Digitalcheck wurde vom Ressort durchgefuehrt; die Ergebnisse sind dokumentiert. Der NKR haelt die digitale Anschlussfaehigkeit für gewaehrleistet."100- "Der NKR weist darauf hin, dass im Vorhaben kein Hinweis auf die Anwendung der Standards XOEV und FIM enthalten ist. Eine Klarstellung waere wuenschenswert."101- "Der NKR empfiehlt, das Verfahren an den OZG-Portalverbund anzuschliessen und das Once-Only-Prinzip im Sinne des [§ X OZG / EU-SDG-VO] umzusetzen."102- "Der NKR weist darauf hin, dass die vorgesehene Pflicht zur monatlichen [Lebensbescheid] in der bisherigen Ausgestaltung nicht maschinenlesbar abbildbar ist; eine Praezisierung des Datenformats ist erforderlich."103104### Checkliste für den Digitalcheck (Pflichtbestandteile)105106- [ ] Digitale Kommunikation möglich107- [ ] OZG-Anschluss108- [ ] XOEV / FIM verwendet109- [ ] Once-Only umgesetzt110- [ ] Datenschutz / Sicherheit by design111- [ ] Barrierefreiheit112- [ ] Maschinenlesbarkeit113- [ ] Schnittstellen zu Bestandssystemen114- [ ] Prüfung Automatisierungsmoeglichkeit115116## Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen117118- "Vorhaben ist digital tauglich" ohne Konkretisierung119- Eigener Standard ohne Verweis auf XOEV / FIM120- Mehrfacherhebung weiterhin vorgesehen121- OZG-Anschluss "in spaeterer Phase"122- Maschinenlesbarkeit nicht thematisiert123124## Quellen Stand 06/2026125126- Digitalcheck-Methodik (BMI / NKR, seit 2022, jeweils aktuelle Fassung)127- OZG (Onlinezugangsgesetz) in der jeweils geltenden Fassung128- eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 in der jeweils geltenden Fassung129- § 44 GGO130- NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) § 4131- Standards XOEV, FIM, ELSTER, beA — Spezifikationen jeweils aktueller Stand132- NKR-Jahresbericht (jeweils aktuelle Ausgabe)133- Live verifizieren über [www.digitalcheck.bund.de](https://www.digitalcheck.bund.de) und [www.normenkontrollrat.bund.de](https://www.normenkontrollrat.bund.de)