Directors' Dealings nach Art. 19 MAR
Arbeitsweg
- Emittent, Instrument, Handelsplatz, Zeitpunkt und Informationskette feststellen: Wer wusste wann was, war die Information präzise, nicht öffentlich und potenziell erheblich kursrelevant?
- MAR-Pflichten getrennt prüfen: Insiderinformation nach Art. 7 MAR, Handels-/Empfehlungs-/Weitergabeverbot nach Art. 14 MAR, Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 MAR, Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR, Insiderliste nach Art. 18 MAR, Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR.
- Deutsche Sanktions- und Verfahrensspur live verifizieren: WpHG §§ 119 ff., BaFin-Zuständigkeit, Börsenrecht, ggf. WpÜG/AktG bei Übernahme, Delisting, Kapitalmaßnahme oder Hauptversammlung.
- Beweise aktenfest sichern: Timeline, Board-/AR-Unterlagen, Datenraum-Log, Insiderlisten-Versionen, Handelsdaten, Kommunikationskanäle, Aufschubvermerk, Veröffentlichungszeitpunkt und BaFin-/DGAP-/EQS-Belege.
- Strategische Ausgabe wählen: Ad-hoc-Entscheidungsvorlage, Aufschubvermerk, Leak-Response, Handelsstopp-Empfehlung, Insiderlisten-Audit, PDMR-Meldecheck, BaFin-Antwort oder Verteidigungsnotiz.
- Rechtsprechung und Behördenpraxis nur mit frei prüfbarer Quelle zitieren; keine BeckRS-/juris-Blindzitate und keine alten WpHG-Paragrafen als Ersatz für die unmittelbar geltende MAR verwenden.
Rechtlicher Rahmen
Art. 19 VO (EU) 596/2014 (MAR) verpflichtet Personen mit Führungsaufgaben (PDMRs) und ihnen
nahestehende Personen, Eigengeschäfte in Finanzinstrumenten des Emittenten zu melden. Die
Meldepflicht besteht ab einem kumulierten Jahresvolumen von 20.000 EUR (Opt-in bis 200.000 EUR
möglich). Frist: 3 Geschäftstage. Closed Periods: 30 Tage vor Bekanntgabe von Halbjahres- oder
Jahresabschlüssen. DVO (EU) 2016/523 legt das Meldeformat fest.
Rechtsgrundlagen:
Ziel dieses Skills
Dieser Skill stellt sicher, dass alle meldepflichtigen Eigengeschäfte vollständig, fristgerecht
und im korrekten Format der BaFin gemeldet und veröffentlicht werden. Er deckt die Personen-
abgrenzung (PDMR / nahestehende Person), die Schwellenberechnung, Closed Periods und die
Ausnahmen ab.
Arbeitsprogramm
Schritt 1 – Personenkreis bestimmen
PDMRs (Persons Discharging Managerial Responsibilities):
- Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, leitende Angestellte mit regelmäßigem Zugang
zu Insiderinformationen und Befugnis zu wesentlichen Managemententscheidungen
Nahestehende Personen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 26 MAR):
- Ehe-/Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder, Verwandte seit ≥1 Jahr im gemeinsamen
Haushalt
- Juristische Personen unter Kontrolle des PDMR oder nahestehender Person
Schritt 2 – Meldepflichtige Transaktionen und Schwelle
Meldepflichtige Geschäfte:
- Kauf, Verkauf, Leerverkauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft, Ausübung von Optionen und Bezugs-
rechten in Aktien, Anleihen, Derivaten des Emittenten
Schwelle: 20.000 EUR kumuliert im Kalenderjahr → erste Meldung wenn erreicht, danach
jede weitere Transaktion meldepflichtig (kein neues Jahresreset bis Jahresende)
Schritt 3 – Frist und Format
- Meldung innerhalb von 3 Geschäftstagen nach Transaktion
- Meldung an BaFin UND Emittenten (Art. 19 Abs. 2 MAR)
- Emittent veröffentlicht innerhalb von 3 Geschäftstagen nach Eingang (§ 119 WpHG)
- Format: DVO (EU) 2016/523-konformes Formular mit Pflichtfeldern (Name, Position, Art des
Instruments, Art der Transaktion, Datum, Preis, Volumen)
Schritt 4 – Closed Periods (Art. 19 Abs. 11 MAR)
- 30 Tage vor Bekanntgabe des Halbjahres- oder Jahresabschlusses: kein Handel
- Emittent muss PDMR über Closed-Period-Termine schriftlich informieren
- Ausnahmen: außergewöhnliche Umstände (dringende finanzielle Notlage), auf Antrag beim Emittenten
Schritt 5 – Interne Pre-Clearance
Empfehlen (nicht gesetzlich zwingend, aber Best Practice):
- PDMR beantragt Freigabe beim Compliance-Officer vor jeder Transaktion
- Compliance prüft: kein Insiderstatus, keine Closed Period, keine offene Insiderinformation
- Schriftliche Freigabe oder Verweigerung mit Begründung
- Aufbewahrung 5 Jahre
1---2name: directors-closed3description: Für Directors' Dealings nach Art. 19 MAR: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Directors' Dealings nach Art. 19 MAR78## Arbeitsweg910- Emittent, Instrument, Handelsplatz, Zeitpunkt und Informationskette feststellen: Wer wusste wann was, war die Information präzise, nicht öffentlich und potenziell erheblich kursrelevant?11- MAR-Pflichten getrennt prüfen: Insiderinformation nach Art. 7 MAR, Handels-/Empfehlungs-/Weitergabeverbot nach Art. 14 MAR, Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 MAR, Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR, Insiderliste nach Art. 18 MAR, Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR.12- Deutsche Sanktions- und Verfahrensspur live verifizieren: WpHG §§ 119 ff., BaFin-Zuständigkeit, Börsenrecht, ggf. WpÜG/AktG bei Übernahme, Delisting, Kapitalmaßnahme oder Hauptversammlung.13- Beweise aktenfest sichern: Timeline, Board-/AR-Unterlagen, Datenraum-Log, Insiderlisten-Versionen, Handelsdaten, Kommunikationskanäle, Aufschubvermerk, Veröffentlichungszeitpunkt und BaFin-/DGAP-/EQS-Belege.14- Strategische Ausgabe wählen: Ad-hoc-Entscheidungsvorlage, Aufschubvermerk, Leak-Response, Handelsstopp-Empfehlung, Insiderlisten-Audit, PDMR-Meldecheck, BaFin-Antwort oder Verteidigungsnotiz.15- Rechtsprechung und Behördenpraxis nur mit frei prüfbarer Quelle zitieren; keine BeckRS-/juris-Blindzitate und keine alten WpHG-Paragrafen als Ersatz für die unmittelbar geltende MAR verwenden.1617## Rechtlicher Rahmen1819Art. 19 VO (EU) 596/2014 (MAR) verpflichtet Personen mit Führungsaufgaben (PDMRs) und ihnen20nahestehende Personen, Eigengeschäfte in Finanzinstrumenten des Emittenten zu melden. Die21Meldepflicht besteht ab einem kumulierten Jahresvolumen von 20.000 EUR (Opt-in bis 200.000 EUR22möglich). Frist: 3 Geschäftstage. Closed Periods: 30 Tage vor Bekanntgabe von Halbjahres- oder23Jahresabschlüssen. DVO (EU) 2016/523 legt das Meldeformat fest.2425Rechtsgrundlagen:26- Art. 19 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R059627- DVO (EU) 2016/523 (Meldeformat): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R052328- § 119 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__119.html29- BaFin-Emittentenleitfaden Kap. V: https://www.bafin.de/dok/82526483031## Ziel dieses Skills3233Dieser Skill stellt sicher, dass alle meldepflichtigen Eigengeschäfte vollständig, fristgerecht34und im korrekten Format der BaFin gemeldet und veröffentlicht werden. Er deckt die Personen-35abgrenzung (PDMR / nahestehende Person), die Schwellenberechnung, Closed Periods und die36Ausnahmen ab.3738## Arbeitsprogramm3940### Schritt 1 – Personenkreis bestimmen4142PDMRs (Persons Discharging Managerial Responsibilities):43- Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, leitende Angestellte mit regelmäßigem Zugang44 zu Insiderinformationen und Befugnis zu wesentlichen Managemententscheidungen4546Nahestehende Personen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 26 MAR):47- Ehe-/Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder, Verwandte seit ≥1 Jahr im gemeinsamen48 Haushalt49- Juristische Personen unter Kontrolle des PDMR oder nahestehender Person5051### Schritt 2 – Meldepflichtige Transaktionen und Schwelle5253Meldepflichtige Geschäfte:54- Kauf, Verkauf, Leerverkauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft, Ausübung von Optionen und Bezugs-55 rechten in Aktien, Anleihen, Derivaten des Emittenten56Schwelle: 20.000 EUR kumuliert im Kalenderjahr → erste Meldung wenn erreicht, danach57 jede weitere Transaktion meldepflichtig (kein neues Jahresreset bis Jahresende)5859### Schritt 3 – Frist und Format6061- Meldung innerhalb von 3 Geschäftstagen nach Transaktion62- Meldung an BaFin UND Emittenten (Art. 19 Abs. 2 MAR)63- Emittent veröffentlicht innerhalb von 3 Geschäftstagen nach Eingang (§ 119 WpHG)64- Format: DVO (EU) 2016/523-konformes Formular mit Pflichtfeldern (Name, Position, Art des65 Instruments, Art der Transaktion, Datum, Preis, Volumen)6667### Schritt 4 – Closed Periods (Art. 19 Abs. 11 MAR)6869- 30 Tage vor Bekanntgabe des Halbjahres- oder Jahresabschlusses: kein Handel70- Emittent muss PDMR über Closed-Period-Termine schriftlich informieren71- Ausnahmen: außergewöhnliche Umstände (dringende finanzielle Notlage), auf Antrag beim Emittenten7273### Schritt 5 – Interne Pre-Clearance7475Empfehlen (nicht gesetzlich zwingend, aber Best Practice):76- PDMR beantragt Freigabe beim Compliance-Officer vor jeder Transaktion77- Compliance prüft: kein Insiderstatus, keine Closed Period, keine offene Insiderinformation78- Schriftliche Freigabe oder Verweigerung mit Begründung79- Aufbewahrung 5 Jahre