Drogen: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: § 67 OWiG Einspruch 2 Wochen, § 31 OWiG Verjährung 3/6 Monate, § 26 StVG Fahrverbot 4 Monate, § 79 OWiG Rechtsbeschwerde 1 Woche.
- Tragende Normen verifizieren: StVG §§ 24, 24a, 25, 26, OWiG §§ 17, 26a, 47, 65, 66, 67, 68, 73, 74, 79, 80, BKatV, BußgeldkatalogVO, StVO, FZV, MessgeräteG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Betroffener, Verteidiger, Bußgeldstelle (Polizei/Verwaltungsbehörde), Amtsgericht (Bußgeldrichter), OLG-Senat, PTB (Eichbehörde).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Einspruchsschrift, Messprotokoll, Eichschein, Hauptverhandlungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Drogen: Mehrparteienkonflikt und Interessenmatrix
- Normen-/Quellenanker: einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Drogen prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Drogen-Verkehrs-Spezialitaeten Bausteine
- Rechtsgrundlage Drogen im Strassenverkehr:
- § 24a II StVG: OWi bei Wirkstoffnachweis im Blut; Wirkstoffe in Anlage zu § 24a StVG (THC, Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA, Morphin, Benzoylecgonin).
- § 316 StGB: Trunkenheit (analog auch Drogen) bei relativer / absoluter Fahruntuechtigkeit; Drogen: regelmaessig Wirkstoffspiegel + Ausfallerscheinungen.
- § 315c I Nr. 1a StGB: Gefaehrdung StraVerkehr bei Drogen + konkrete Gefahr für Leib / Leben / fremde Sachen erheblichen Werts.
- § 69 StGB: Entziehung Fahrerlaubnis als Regelfolge.
- KCanG seit April 2024:
- Cannabis-Konsum legal in Grenzen.
- Aber: § 24a II StVG bleibt - Wirkstoffe in Anlage zu § 24a StVG erweitert um THC-Grenzwert 3,5 ng/ml (Stand 2024); Differenzierung muss live geprueft werden.
- MPU-Anordnung § 13/14 FeV:
- § 13 Nr. 1c FeV: ab 1,6 Promille Atemalkohol oder 0,8 BAK (Stand: Reform prüfen) -> MPU.
- § 14 I Nr. 2 FeV: auch einmaliger Drogenkonsum (insbesondere harte Drogen) genuegt für MPU.
- § 14 II FeV: Cannabis-Konsumenten - regelmäßiger Konsum + Trennung Konsum/Fahren oder Mischkonsum.
- Wirkstoff-Grenzwerte (Anlage zu § 24a StVG, aktuell prüfen):
- THC: 3,5 ng/ml (seit Reform 2024).
- Kokain / Benzoylecgonin: niedrigster Nachweis.
- Amphetamin / Methamphetamin / MDMA: ähnlich.
- Morphin: 10 ng/ml.
- Beweisstrategie Verteidigung:
- Blutprobe § 81a StPO: Voraussetzungen (Richtervorbehalt regelmaessig, Gefahr im Verzug eng); Verwertungsverbot bei groben Versto.
- Atemalkoholmessung / Schnelltests Drogen: lediglich Indiz; Blutprobe massgeblich.
- Sekundaer-Konsum / passive Aufnahme: bei Cannabis Verteidigungslinie möglich.
- Nachzehrung Alkohol: zwischen Trinken Ende und Messung tatsaechlich relevant?
- Massregeln und Wiedererteilung:
- § 69 StGB Entziehung Fahrerlaubnis + § 69a StGB Sperre (6 Monate bis 5 Jahre, lebenslang bei besonders schweren Faellen).
- Wiedererteilungsantrag § 20 FeV fruehestens 6 Monate vor Ablauf Sperre; idR MPU-Anordnung.
- Mehrparteienlage: Versicherer (KH/Voll/Insassenversicherer) bei Unfall mit Drogenfahrt - Leistungsfreiheit § 28 VVG (Vorsatz / grobe Fahrlaessigkeit) möglich; Mandant über Anzeigeobliegenheit § 30 VVG aufklaeren.
Qualitätsanker: Messdaten, Messakte und faires Verfahren
- Verifizierter Leitanker: BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18. Bei standardisierten Messverfahren darf die Verteidigung nicht mit bloßer Behördenroutine abgespeist werden; vorhandene, nicht aktenkundige Messinformationen können für ein faires Verfahren zugänglich sein, wenn sie konkret und rechtzeitig verlangt werden.
- Praktische Übersetzung: Niemals nur pauschal „Messung bestreiten“. Immer präzise anfordern: Falldatei/Rohmessdaten, Messreihe soweit vorhanden und relevant, Token/Passwort, Eichschein, Gebrauchsanweisung, Schulungsnachweise, Wartungs-/Reparaturhinweise, Standort-/Beschilderungsunterlagen, Statistik und Auswerteprotokoll.
- Angriffslinie: Standardisiertes Messverfahren ist eine Beweiserleichterung, kein Denkverbot. Der Skill muss aus Unterlagen konkrete Einwendungen machen: falsches Gerät, fehlende Eichung, fehlerhafte Bedienung, unklare Fahreridentität, unplausible Messreihe, fehlende Einsicht, Frist-/Gehörsproblem.
- Output-Pflicht: Immer ein kurzes Anforderungsschreiben oder einen gerichtsfesten Begründungsbaustein anbieten, wenn Akteneinsicht, Messunterlagen oder Fristwahrung Thema sind.